17.10.2023 OLG Schleswig: Erfolgreicher Widerruf von Autokrediten bei Banken von Mercedes und VW
Mehr erfahren26.10.2023 Widerruf des Autokredits: Zwei beispielhafte Urteile zugunsten der Verbraucher
Mehr erfahrenWarum dies so ist und welche häufigen Fehler in den Verträgen der Opelbank sind, erfahren im Folgenden.
Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter
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Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter
Verbrauchern steht beim Abschluss eines Autokredit- oder Leasingvertrags grundsätzlich die Möglichkeit zu, den Vertrag innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Häufig haben die finanzierenden Banken allerdings wichtige Informationen in den Widerrufsinformationen umständlich oder fehlerhaft formuliert. So auch die Opel Bank. Das Gesetz regelt, dass in einem solchen Fall hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Der Leasing- oder Kreditvertrag kann also weiterhin widerrufen werden. Dies gilt selbst bei bereits abgeschlossenen Leasing- oder Darlehensverträgen.
Wichtig ist hierbei nur, dass Ihr Vertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Keine Rolle spielt hingegen, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, einen Diesel oder einen Benziner handelt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20) entschieden, dass die in vielen deutschen Leasing- und Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsinformationen für den Verbraucher nicht verständlich sind. Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist wird in den meisten Verträgen auf ein lange und undurchsichtige Verweisungskette von Paragrafen verwiesen, die der Kunde nicht nachvollziehen kann. Der Brüsseler Richterspruch führt dazu, dass die 14-tägige Frist zum Widerruf des Leasing- oder Kreditvertrags nie zu laufen begonnen hat und der Vertrag noch heute widerrufen werden kann.
Mit weiterem Urteil vom 09.09.2021 bestätigte der Europäische Gerichtshof nochmals ausdrücklich, dass die meisten Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Betroffen waren Autofinanzierungsverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW-Bank. Dieselben Klauseln, die in diesen Verträgen vom EuGH beanstandet wurden, finden sich in fast allen Leasing- und Kreditverträgen – auch von anderen Banken. Der EuGH bemängelte folgende Punkte:
Am einfachsten laden Sie über unser Kontaktformular die angeforderten Dokumente hoch oder senden sie uns per Email an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen mit, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen die finanzierende Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit Ihnen – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Sie tragen also kein Kostenrisiko, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gaibler anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30.07.2018 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im August 2021 erklären sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 19.600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19.150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp 3 Jahre und 40.000 km für 450 Euro gefahren haben.“
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Widerruf Autofinanzierungen zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den Finanzierungsbanken häufig nicht nötig ist. Rechtsanwalt Dominik Wawra erläutert hierzu: „Die Rechtslage ist durch das nun gesprochene EuGH-Urteil eindeutig. Die Verbraucher haben die Möglichkeit ihren Leasing- oder Darlehensvertrag zu widerrufen. Aufgrund der eindeutigen Positionierung des obersten Europäischen Gerichts wollen auch die Finanzierungsbanken gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, so dass wir in der Regel schnell außergerichtliche Einigungen im Sinne unserer Mandanten erzielen können.“
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Durchsetzung des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit Ihnen – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Sie tragen also kein Kostenrisiko, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Mehr über Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen unter folgendem Link.
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