02.06.2023 Opel erleidet vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eine deutliche Niederlage!

  • ABGASSKANDAL NEUES EUGH URTEIL 2023
  • ALLE NEUIGKEITEN ZUM ABGASSKANDAL
  • URTEILE ZUM THEMA ABGASSKANDAL
  • SEIT 2017 SPEZIALISIERT AUF DEN ABGASSKANDAL
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 20.000 DIESELFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich entschieden, dass die Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zur Umrüstung von Opel-Modellen mit Dieselmotoren rechtens ist (VG Schleswig, Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20). Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht ein klares Zeichen für die Einhaltung der Vorschriften durch die Hersteller im Abgasskandal und verhilft den betroffenen Fahrzeugerwerbern obendrein zur Geltendmachung ihrer berechtigten Schadensersatz-Ansprüche.

Die Sicherheit der Verbraucher und der Umweltschutz geht vor! Die Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes, über die das VG Schleswig zu befinden hatte, betrifft die vor dem Jahr 2017 hergestellten Modelle Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b). Mit seiner Entscheidung vom 23.05.2023 setzt das Verwaltungsgericht nun ein deutliches Signal für die Einhaltung der Abgasvorschriften und zeigt erneut auf, dass der Verbau von Abschalt-Einrichtungen zwingend Konsequenzen nach sich zieht. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht stellt insbesondere klar, dass der verpflichtende Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für bestimmte Opel-Modelle rechtmäßig ist. Der Hersteller muss in diesen Fahrzeugen, darunter der Opel Zafira, Opel Cascada und Opel Insignia, die unzulässigen Abschalt-Einrichtungen entfernen. Sollte sich der Hersteller weigern, droht die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge!

Die Käufer betroffener Fahrzeuge sind aufgrund des Verbaus dieser illegalen Abschalt-Einrichtungen erheblich in ihren Rechten verletzt. Opel hatte gegen den Rückruf geklagt und gehofft, die Entscheidung des KBA damit zu kippen. Doch das Gericht bekräftigt demgegenüber erneut, dass die verwendeten Thermofenster und andere Abschalt-Einrichtungen nicht zulässig sind. Diese Entscheidung stützt sich maßgeblich auf die bislang ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-873/19 u.a.), welcher stets betont, dass Abschalt-Einrichtungen nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn sie den Motor unmittelbar schützen oder die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleisten.


Das Verwaltungsgericht Schleswig stellte auf dieser Grundlage nun fest, dass diese Voraussetzungen im Bezug auf die oben genannten Fahrzeugtypen des Herstellers Opel keineswegs erfüllt sind. Infolgedessen wurde die Verpflichtung zur Entfernung der unzulässigen Abschalt-Einrichtungen und zur Ausstattung der Fahrzeuge mit einer verbesserten Motorsteuerungs-Software für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge seitens des KBA zu Recht angeordnet. In den betreffenden Modellen wurden unzulässige Abschalt-Einrichtungen verbaut, darunter das sogenannte „Thermofenster“, welches temperaturabhängig die Abgasrückführung und die Steuerung des SCR-Katalysators negativ beeinflusst. Das Gerichtsurteil schafft damit einen Meilenstein und öffnet die Tür für Schadenersatz-Ansprüche gegen Opel und auch andere Automobil-Hersteller. Verbraucher haben nun die Möglichkeit auf finanzielle Entschädigung. Es ist ein bemerkenswerter Sieg für die Rechte der Verbraucher und ein Meilenstein in Richtung Transparenz und Verantwortlichkeit in der Automobilindustrie.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bereits zuvor eine freiwillige Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge angeordnet, um die Stickoxid-Emissionen zu reduzieren. Allerdings bestätigte eine Überprüfung des Amtes den Verdacht, dass in der ursprünglichen Software unzulässige Abschalt-Einrichtungen verwendet wurden. Infolgedessen entschied das Kraftfahrt-Bundesamt, dass eine freiwillige Rückrufaktion nicht mehr ausreichend sei. Stattdessen wurde der Opel Automobile GmbH mit einem Bescheid vom 17. Oktober 2018 verpflichtend aufgetragen, alle unzulässigen Abschalt-Einrichtungen zu entfernen und ein von der Behörde genehmigtes Software-Update bei allen betroffenen Fahrzeugen durchzuführen. Mit Recht, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein.

Diese Entscheidung hat aus Verbrauchersicht eine große Bedeutung und ebnet den Weg für Schadenersatz-Ansprüche gegen Opel und andere Automobilhersteller. Es ist ein wichtiger Schritt hin zur Gerechtigkeit für die getäuschten und geschädigten Fahrzeugerwerber!


Vom Abgasskandal betroffen? Kanzlei Wawra & Gaibler hilft!

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Unsere Experten informieren Sie in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung über Ihre Rechte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche.

NUTZEN SIE HIER UNSER KOSTENFREIES UND UNVERBINDLICHES FORMULAR ZUR ERSTEINSCHÄTZUNG.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim