Gericht erklärt SCHUFA-Scoring für rechtswidrig – Millionen Verbraucher haben Anspruch auf Schadenersatz

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Augsburg 17. April 2025 – Die Kanzlei Wawra & Gaibler hat einen wegweisenden Erfolg gegen die SCHUFA Holding AG erzielt. Das Landgericht Bamberg erklärte in seinem Urteil vom 26. März 2025 die vollautomatische Bonitätsbewertung (Scoring) der SCHUFA für rechtswidrig. Erstmals wurde einem Verbraucher aufgrund der Score-Ermittlungsmethode 1.000,00 € Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil hat Signalwirkung. Millionen von Verbrauchern in Deutschland haben nun Ansprüche auf Entschädigung. Zugleich gerät das Geschäftsmodell der SCHUFA ins Wanken.

„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz und die Verbraucherrechte“, sagt Dr. Florian Gaibler, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler. „Das Gericht hat der SCHUFA unmissverständlich aufgezeigt, dass intransparente, vollautomatische Verfahren bei der Kreditwürdigkeitsprüfung keinen Bestand haben. Die Entscheidung ist eine deutliche Schlappe für die u.E. undurchsichtigen Methoden der SCHUFA.“

Das Landgericht stellte klar, dass die rein automatisierte Berechnung eines SCHUFA-Scores gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Ein von Algorithmen erzeugter Score, der über die Kreditwürdigkeit einer Person entscheidet, ist demnach rechtlich unzulässig, solange nicht ausreichend Transparenz und eine menschliche Überprüfung gewährleistet sind. Laut Urteil beeinflusst ein SCHUFA-Score die Betroffenen ähnlich gravierend wie ein behördlicher Entscheid – etwa wenn Kredite verweigert werden –, weshalb Artikel 22 DSGVO (Schutz vor automatisierten Entscheidungen) greift. Die SCHUFA hätte diese Praxis nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher oder einer klaren gesetzlichen Grundlage betreiben dürfen – beides fehlte hier.

Für die SCHUFA hat die Entscheidung gravierende Folgen. Ihr kerngeschäftliches Verfahren – die automatisierte Score-Erstellung – steht auf der Kippe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die SCHUFA ihr Scoring-Modell grundlegend überdenken oder mit einer Klagewelle rechnen. Wawra & Gaibler vertritt bereits Hunderte von Schufa-Betroffenen und bereitet weitere rechtliche Schritte vor. „Wir werden nicht zögern, für unsere Mandanten zu kämpfen. Jeder Verbraucher, der durch fehlerhafte oder undurchsichtige SCHUFA-Scores benachteiligt wurde, sollte jetzt seine Rechte prüfen lassen“, so Gaibler.

Über Wawra & Gaibler: Die Kanzlei Wawra & Gaibler ist auf Arbeitsrecht und Datenschutz spezialisiert und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Auskunfteien wie die SCHUFA vertreten. Mit Standorten in Augsburg, Nürnberg und Mannheim setzt die Kanzlei sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim