Abfindungsrechner 2024
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Abfindungsrechner: Erfahren Sie kostenlos, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte.

Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG:

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Wie viel Abfindung bekomme ich? Wie berechnet man eine Abfindung?

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre potenzielle Abfindungssumme ist. Schnell und einfach erfahren Sie, ob sich auch bei Ihnen eine Beauftragung lohnen könnte!

Habe ich einen Recht auf eine Abfindung wenn ich gekündigt wurde?

Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung. Einen konkreten Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einem Sozialplan oder in einem Tarifvertrag geregelt. In der Regel handelt es sich um eine „freiwillige“ Leistung des Arbeitgebers zur Vorbeugung einer Kündigungsschutzklage.
Daher ist die Abfindungszahlung eine nachträgliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Eine Kündigungsschutzklage kann grundsätzlich immer erhoben werden, wenn sie gekündigt worden sind und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Für die Verhandlung mit ihrem Arbeitgeber ist es ratsam juristischen Beistand zu haben, um den größtmöglichen Erfolg für Sie zu erreichen.
Finden Sie mit unserem Abfindungsrechner heraus, wie hoch Ihre Abfindung sein kann.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen, was ist üblich?

Auch die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine übliche Abfindungshöhe ist ein halbes bis volles Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr der Betriebszugehörigkeit.
Daneben sind viele weitere Faktoren wie Branche, Größe des Unternehmens und Lage der Verhandlungssituation entscheidend.
Ein weiterer Faktor kann sein, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben würde. Das beutet, dass beispielsweise keine wirksamen Gründe für eine Kündigung gab oder Fristen nicht eingehalten worden sind. Der Arbeitgeber zahlt eine Art Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an den scheidenden Arbeitnehmer. Eventuell hat ihr Arbeitgeber einen starken Beendigungswillen und ist daher gewillt eine höhere Abfindungssumme zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden.
Die Höhe ihrer tatsächlich zu erreichenden Abfindungssumme ist nicht genau zu ermitteln, sondern eher als Schätzwert anzusehen. Mit unserem Abfindungsrechner haben wir versucht, Ihnen gewisse Anhaltspunkte für ihre Abfindungsverhandlung zu geben. Tatsächlich kann die zu erwartende Abfindung nur in jedem Einzelfall ermittelt werden. Wir beraten Sie gerne.

Unser Abfindungsrechner:

Es gibt konstante Parameter, mit deren Hilfe die Höhe einer Abfindung berechnet werden kann. Wichtigster Faktor ist hierbei unter anderem die Betriebszugehörigkeit und der Bruttolohn.

Als Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe gilt: Abfindungshöhe = halbes Monatsgehalt (brutto) x Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren

Die Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich stets auf ein Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit der Dauer der Beschäftigung in Jahren. Der Faktor, mit dem das Bruttogehalt multipliziert wird, kann zwischen 0,5 und 1,0 variieren.

Achtung, das Bruttomonatsgehalt ist unter Berücksichtigung aller Gehaltsbestandteile anzugeben, um eine möglichst hohe Abfindungssumme zu erreichen. Durch Angabe eines möglichst genauen Bruttogehalts erhalten sie einen realistischen Abfindungswert.

Folgende Zusatzleistungen sind als Teil des Bruttogehalts einzurechnen:
  • Bonuszahlungen/Prämiengelder/ Provisionen
  • Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld
  • Alle sonstigen geldwerten Vorteile
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Dienstwagen

Tatsächlich gilt als Betriebszugehörigkeit nur die Zeit, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ununterbrochen im Unternehmen tätig war. Das kann insbesondere problematisch bei Firmen mit vielen Tochterfirmen sein. Für Arbeitnehmende, die ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen und später wieder aufnehmen, beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit wieder bei null. Zur Betriebszugehörigkeit zählt insbesondere die Elternzeit, eine Beschäftigung in Teilzeit und die Ausbildungszeit.

Aber nicht nur die Betriebszugehörigkeit, auch das Alter der oder des Mitarbeitenden sowie die Art der Kündigung können für die Abfindungshöhe eine Rolle spielen.
Unsere Bemerkungen beziehen sich auf Regelfälle. Häufig jedoch gibt es zusätzliche einzelfallbezogene Umstände. Diese Werte sind nicht durch einen Abfindungsrechner zu ermitteln, sondern durch einen Anwalt für Arbeitsrecht unter Berücksichtigung aller Umstände in einer konkreten Einschätzung vorzunehmen.

Wie wird eine Abfindung versteuert bzw. ist die Abfindung einkommenssteuerpflichtig?

Auch bei der Zahlung einer Abfindung müssen Steuern gezahlt werden. Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkunft und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Von der Abfindungssumme gehen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, ab.

Eine besonders hohe Abfindung kann sich sogar negativ auf ihren Steuersatz auswirken. Eine Steuerermäßigung kann dann im Rahmen der Fünftelregelung erwirkt werden.

Die Abfindungssumme wird über 5 Jahre versteuert, also nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. So als würden Arbeitnehmende das Geld gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten.

Berechnen Sie mit unserem Abfindungsrechner Ihre Abfindung in nicht einmal einer Minute!

Vorteile einer Abfindung

Vorteil einer Abfindung ist neben der schnellen Beendigung des Rechtsstreits, der durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen kann und auch in der Regel für die Klagepartei emotional sehr belastend ist, selbstverständlich der finanzielle Aspekt. Mit einer Abfindung fällt zumindest für eine gewisse Zeit die Sorge um das fehlende Gehalt.

Ein weiterer Vorteil einer Abfindungszahlung und somit schnellen Beendigung des Rechtsstreits ist, sich einer kurzfristig anbietenden beruflichen Chance in einem anderen Unternehmen zu ermöglichen. Insbesondere, wenn bereits eine Anschlussbeschäftigung in einem anderen Unternehmen in Aussicht steht.

Je nach Dauer der Beschäftigungszeit und dem Risiko für den Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung, können durchaus hohe Abfindungsbeträge verhandelt werden. Denn der Arbeitgeber trägt das Risiko des Annahmeverzugs, das Gehalt zu zahlen, wenn vom Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird.

Was hat die Abfindung für Nachteile?

Bei einer Einigung auf eine Abfindung besteht das Risiko, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auferlegt zu bekommen. Der Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit auf Zahlung des Arbeitslosengeldes besteht während der Sperrzeit nicht. Zusätzlich kann auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldanspruchs um mindestens ein Viertel gekürzt werden. Grund dafür ist, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet und der Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Die Arbeitsagentur nimmt dann ein Eigenverschulden an der Arbeitslosigkeit an.

Ob sich eine Abfindung trotz Sperrzeit lohnt, ist einzelfallabhängig. Die Sperrzeit verkürzt sich jedoch mit hohem Alter und langer Betriebszugehörigkeit. Fällt die Abfindung entsprechend hoch aus, lohnt es sich, eine Sperrzeit in Kauf zu nehmen. Sie sollten sich daher bereits vor der Verhandlung der Abfindungssumme über die Sperrzeiten informieren, da die Abfindung nicht nachverhandelt werden kann.

Warum werden Abfindungen bei Kündigung gezahlt?

Auch wenn in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht, sind Arbeitgeber oft bereit, eine Abfindung zu zahlen. Nach einer Kündigung haben Arbeitgeber das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben, dann entscheidet ein Arbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung und erlegt dem Arbeitgeber ggf. eine Weiterbeschäftigungspflicht auf. Dadurch entstehen Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, welche auch dann gerichtlich festgestellt werden. Ein solcher Prozess kann Monate oder Jahre dauern. Die Abfindung bietet die Möglichkeit, den bestehenden Streit einvernehmlich zu lösen. Eine Abfindung führt zu einem schnellen Ergebnis, ohne sich gerichtlich auseinanderzusetzen.

Wann bekommt man eine Abfindung?

Eine Abfindung kommt in Fällen einer betriebsbedingten Kündigung, im Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses, durch Gerichtsurteil oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages in Betracht.

In Fällen der betriebsbedingten Kündigung kann nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ein Abfindungsanspruch entstehen. Vorausgesetzt wird, dass keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Im Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses kann die Auszahlung einer Abfindung im Rahmen des Schadensersatzes angeordnet werden oder freiwillig vor Beginn des Prozesses gezahlt werden.

Nach Beginn des Prozesses können sich die Parteien auf eine einvernehmliche Beendigung, einem sogenannten Prozessvergleich einigen. Das Gericht kann den Arbeitgeber auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Dies ist in der Regel dann, wenn die Kündigung unwirksam war, aber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.

Häufig sind Abfindungszahlungen bereits in einem dem Arbeitnehmer vorgelegten Aufhebungsvertrag vorgesehen, häufig sollten Sie diese Summe nachverhandeln. Abfindungszahlungen sind zwar häufig Teil von Aufhebungsverträgen, aber nicht zwingend.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung. Abfindungszahlungen können jedoch in Tarifverträgen, Sozialplänen, Geschäftsführerverträgen oder sogar arbeitsvertraglich geregelt sein. Im Rahmen von Auflösungsverträgen, also Verträgen, die die Auflösung von Arbeitsverhältnissen regeln, können Abfindungszahlungen vereinbart werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe ist somit auch nicht geregelt. Die Höhe der Abfindung hängt insbesondere vom Bruttogehalt und der Betriebszugehörigkeit ab, daneben treten Sozialfaktoren. Auch ein besonders gutes Verhandlungsgeschick sollte nicht unterschätzt werden. Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner, um gut vorbereitet in Ihre Abfindungsverhandlung zu gehen.

Sperrzeit bei Abfindung umgehen - so funktioniert´s?

Nach der Zahlung einer Abfindung wird in der Regel ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder eine Kündigung akzeptiert. Eine Abfindungszahlung führt häufig zu einer Sperrfrist des Arbeitslosengeldes. Die Arbeitsagentur nimmt durch die Zustimmung zur Abfindung auf Arbeitnehmerseite an, dass die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist. Daraufhin wird dann eine Sperrfrist auf Grundlage von § 159 SGB III verhängt. Das bedeutet, dass der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes in die Zukunft verschoben wird. Die Höhe des Arbeitslosengeldes sowie der Anspruch bleiben unberührt. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Ruhezeit.

Gegen die Anordnung einer Ruhezeit können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur einlegen.

Um die Sperrfrist zu umgehen können Regelungen im Aufhebungsvertrag getroffen werden. Sollte der Aufhebungsvertrag durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt sein gilt keine Sperrzeit, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen ist, vgl. § 159 I SGB III.

Die Sperrfrist gilt nur für das Arbeitslosengeld I (1), dies ist an eine vorherige versicherungspflichtige Anstellung geknüpft. Das Arbeitslosengeld II (2) ist eine unbefristete Leistung, da es der Grundsicherung von Arbeitssuchenden dient.

Wie kann ich die Abfindungshöhe steigern? Abfindung in Raten?

Auf die gerade erst erhaltene Geldsumme zum Ausgleich des Verdienstausfalls möchte man nur ungern viele Steuern zahlen und womöglich in eine höhere Steuerklasse rutschen. Bei der Abfindung handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, welche einkommenssteuerpflichtig sind.

Dank der Fünftel-Regelung lässt sich eine zu hohe Steuerbelastung entgehen. Danach ist nur ein Fünftel der Abfindung auf die Berechnung des Steuersatzes anzusetzen. Zudem können individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber zur Verschiebung der Zahlung in das nächste Jahr sinnvoll sein. Da nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder der Kündigung der Arbeitnehmer in der Regel zunächst kein oder nur sehr wenig zu versteuerndes Einkommen erwartet.

Auch eine Abfindung in Raten ist denkbar, dann greift die Steuervergünstigung der Fünftel-Regelung nicht.

Ist eine Abfindung krankenversicherungspflichtig?

Eine Abfindung ist grundsätzlich nicht sozialbeitragspflichtig im Rahmen der Krankenversicherung.

Sollten Sie jedoch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig weiter in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen wollen, kann zur Beitragsberechnung nun die Abfindung als Arbeitsentgelt berücksichtigt werden.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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