Allgemeine Mandatsbedingungen

der Wawra und Gaibler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Folgenden: Wawra und Gaibler)

Die Bearbeitung von Aufträgen, die Wawra und Gaibler erteilt wurden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen:

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die juristische Beratung des Mandanten in zivilrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der vom Mandanten angestrebten Durchsetzung von Ansprüchen.

1.2 Wawra und Gaibler wird den jeweiligen Sachverhalt unabhängig von vorangegangenen online Prüfungen selbständig bewerten.

1.3 Die Beratung des Mandanten durch Wawra und Gaibler beschränkt sich ausschließlich auf deutsches Recht. Eine steuerrechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Beratungs- oder Prüfungstätigkeit wird von Wawra und Gaibler nicht geschuldet.

2. Bevollmächtigung

Diese Vollmacht gilt für alle Instanzen und umfasst insbesondere folgende Befugnisse:

  • Führung außergerichtlicher Verhandlungen aller Art und Abschluss von Vergleichen zur Vermeidung eines Rechtsstreits
  • Prozessführung einschließlich der Befugnis der Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  • Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche
  • Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere (Untervollmachten)
  • Vor- und Entgegennahme von Zustellungen
  • Abschluss von Vergleichen, Verzicht auf Ansprüche, Anerkennung von Verpflichtungen
  • Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträgen (ohne Beschränkungen des § 181 BGB und mit Akteneinsicht)
  • Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und Abgabe oder Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen
  • Vertretung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer bzw. dessen Abwicklungsunternehmen. Umfasst ist dabei auch, den Versicherungsombudsmann oder die Aufsichtsbehörde einzuschalten, falls es zu Problemen oder nicht zu einer Deckungszusage kommt. Umfasst sind auch die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens bei Ablehnung einer Deckungszusage sowie die Fertigung von Stichentscheiden. Umfasst ist auch die Einholung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren. Es wird auch bereits jetzt Klageauftrag erteilt bei einer Ablehnung durch die Versicherung für einen Deckungsprozess und für die Erstellung eines Stichentscheids oder die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens
  • Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, zum Abruf und Download der einmaligen elektronischen Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO) bei Auskunfteien; der Unterzeichner / die Unterzeichnerin entbindet den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht
  • Stellung von Strafanträgen sowie aller sonstigen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträge

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren).

Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod des Vollmachtgebers oder durch die Auflösung der vollmachtgebenden Gesellschaft.

3. E-Mail-/ Telefon-/ WhatsApp-Kommunikation / Versand von Unterlagen

3.1 Wawra und Gaibler und der Mandant sind sich darüber einig, dass zum Zwecke der Vereinfachung der Kommunikation Dokumente und Daten auch per unverschlüsselter E-Mail im Internet versandt werden können. Beiden Parteien ist dabei bewusst, dass mit der Datenübertragung per E-Mail und/oder SMS Sicherheitsrisiken verbunden sind. Insbesondere können E-Mails und SMS bei der Übertragung einem Zugriff Dritter unterliegen. Wawra und Gaibler wird insoweit von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden.

Diese Erklärung kann nur schriftlich und für die Zukunft widerrufen werden.

3.2 Versendet Wawra und Gaibler Unterlagen an den Mandanten, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant.

3.3 Ich willige ein, dass Wawra und Gaibler meine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Anschrift, Kundennummer) zur Kommunikation bezüglich der Vorbereitung, Durchführung oder Abrechnung von handwerklichen Leistungen unter Nutzung des Instant-Messaging-Dienstes „WhatsApp“ der WhatsApp Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Ireland, verarbeitet.

3.4 Mir ist bewusst, dass die WhatsApp Ireland Limited personenbezogene Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation) erhält, die auch auf Servern in Staaten außerhalb der EU (z.B. USA) verarbeitet werden. Die erhobenen Daten gibt WhatsApp zudem an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb der Meta- Unternehmensgruppe weiter.

3.5 Mir ist außerdem bewusst, dass diese Staaten außerhalb der EU gegebenenfalls kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. WhatsApp verwendet zur Sicherung dieser Datenübermittlungen in Nicht-EU-Staaten die von der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln. Diese gelten als geeignete Garantie gemäß Art. 46 Abs. 2 Buchst. c DSGVO.

3.6 Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp (https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea). Wawra und Gaibler hat weder genaue Kenntnis noch Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die WhatsApp Ireland Limited.

3.7 Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem ich Wawra und Gaibler postalisch an Wawra und Gaibler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg oder per E-Mail an office@anwalt-verbraucherschutz.de meinen Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mitteile.

4. Pflichten des Mandanten

4.1 Umfassende Information

Der Mandant arbeitet eng mit Wawra und Gaibler zusammen und stellt Wawra und Gaibler alle erforderlichen Unterlagen, den zugrundeliegenden Sachverhalt und Informationen zur Verfügung, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er gewährleistet. Wir werden erst für Sie tätig, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass sofern Ihre vollständigen Unterlagen kürzer als 1 Woche vor Ablauf der Frist zur Erhebung der Klage nach §7 § 4 Satz 1, §§ 5 und 6 KSchG bei uns eintreffen, eine rechtzeitige Bearbeitung durch Wawra und Gaibler nicht mehr gewährleistet werden kann. Für diesen Fall schließt Wawra und Gaibler jegliche Haftung aus. Dies gilt nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Wawra und Gaibler oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wawra und Gaibler beruhen sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wawra und Gaibler oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wawra und Gaibler beruhen.

4.2 Korrekte Datenangaben

Die von Wawra und Gaibler zur Durchführung des Vertrages angeforderten Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung (für SEPA-Verfahren)) sind vom Auftraggeber vollständig und korrekt anzugeben.

4.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Wawra und Gaibler

Der Mandant wird die ihm von den Wawra und Gaibler übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Wawra undGaibler sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4.4 Mitteilung von Änderungen

Der Mandant wird Wawra und Gaibler Änderungen der von ihm mitgeteilten Daten unverzüglich mitteilen und Wawra und Gaibler unterrichten, wenn er über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. Aus verspäteter oder unterlassener Mitteilung entstehende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile hat der Auftraggeber selbst zu tragen.

Der Mandant ist verpflichtet Änderungen (wie z.B. eine erneute Kündigung unverzüglich
mitzuteilen. Wawra und Gaibler behält sich vor, das Mandat niederzulegen, wenn der Mandant
klageerhebliche Veränderungen nicht bzw. nicht rechtzeitig mitteilt (z.B. eine erneute Kündigung).

4.5 Kontaktaufnahme mit Gegenseite

Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit Wawra und Gaibler mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Er wird Wawra und Gaibler unverzüglich informieren, sobald er vom in Anspruch genommenen Unternehmen Leistungen erhält und/oder von diesem kontaktiert wird.

4.6 Gesamtgläubiger

Schließen sich mehrere Mandanten zusammen und haben Wawra und Gaibler nur ein Konto benannt, so gelten sie als Gesamtgläubiger. Wawra und Gaibler ist in diesem Fall berechtigt, Zahlungen schuldbefreiend direkt an das eine Konto zu leisten.

4.7 Keine Doppelverfolgung und/ oder Doppelbeauftragung

Mit Zustandekommen des Vertrages bis zu dessen Widerruf oder Beendigung ist der Mandant nicht berechtigt, die betreffende Angelegenheit über einen anderen Weg doppelt zu verfolgen (z.B. über andere Rechtsdienstleister oder Rechtsanwälte). Insbesondere wird der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages selbst keine rechtlich bindenden Vorgänge (z.B. Abtretung, Verzicht, Klageerhebung, Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage, Abschluss eines Vergleichs) vornehmen.
Sollte vor Zustandekommen des Mandatsverhältnisses mit Wawra und Gaibler die Angelegenheit bereits anderweitig verfolgt worden sein, so muss das vorherige Verfahren vorher beendet worden sein.

5. Gebührenhinweis

Wawra und Gaibler weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen.

6. Vergütung

Hat der Auftraggeber eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so werden bei entsprechender Deckungszusage alle notwendigen Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall kein Kostenrisiko. Sollte der Auftraggeber mit der Rechtschutzversicherung eine Eigenbeteiligung vereinbart haben, so wird lediglich dieser Betrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wawra und Gaibler wird sich um eine Deckungszusage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung bemühen.
Für den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung ist Wawra und Gaibler von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Der Mandant versichert, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind.
Sollte eine Deckungszusage abgelehnt werden, so wird Wawra und Gaibler den Mandanten informieren. Dieser entscheidet, ob er seine Ansprüche weiterhin mit Wawra und Gaibler verfolgen will und falls ja, er die Kosten, die für die Durchsetzung seiner Ansprüche notwendig werden, selbst übernimmt.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen und nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen deren Kündigung für Folgefälle nach sich ziehen kann.


7. Widerrufsbelehrung

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Wawra und Gaibler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg
Tel. +49 (0)821 50 87 88 96
Fax. +49 (0)821 80065600
office@anwalt-verbraucherschutz.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unter http://www.anwalt-verbraucherschutz/widerruf verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten. Entbinden von der Verschwiegenheit

Wawra und Gaibler ist berechtigt, an vertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Im Einzelnen gilt hier für die Datenschutzerklärung der Wawra und Gaibler. Wawra und Gaibler ist berechtig, Mandantendaten an Dritte zur Vertragsdurchführung weiterzuleiten z.B. den Finanzierungspartner und/oder Dienstleister und oder Makler für Versicherungen und Finanzprodukten. Zu diesen Zwecken wird Wawra und Gaibler von ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 43 a Abs. 2 BRAO entbunden.

9. Urheberrecht an physischen und digitalen Auftragserzeugnissen

Sämtliche im Rahmen des Mandats angefertigten Auftragserzeugnisse, wie etwa Verträge, Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen, dürfen nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung
von Wawra und Gaibler.

10. Hinweise nach VSBG und ODR-Verordnung

Wawra und Gaibler ist nicht bereit und nicht verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Dienstleistungsverträgen, die online zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung auf der Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung davon im Übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Bekannt aus