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Mehr erfahrenWir bieten eine kostenlose Erstberatung an. Sollten wir aber umfassender für Sie tätig werden, entstehen für unsere Tätigkeit Gebühren. Ebenso können Gerichtsgebühren anfallen. Daher stellen wir Ihnen die Grundsätze der Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren kurz dar. Über die Höhe der möglicherweise anfallenden Kosten klären wir Sie im Rahmen unserer Erstberatung ebenfalls kostenfrei auf.
In der ersten Instanz einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei Ihre Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewinnt oder verliert. Dies gilt auch im Falle einer Einigung (Vergleich). Diese Regelung gilt nur vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz.
Die Gerichtskosten zahlt die Partei, die den Prozess verliert. Gewinnt eine Partei den Prozess teilweise und verliert aber auch teilweise, so zahlt sie die Gerichtskosten in dem Verhältnis, in dem sie verloren hat. Es gilt jedoch zu beachten, dass vor dem Arbeitsgericht gar keine Kosten anfallen, wenn der gesamte Fall durch einen Vergleich erledigt wird. Das gleiche gilt im Falle der Rücknahme der Klage vor Stellung der Anträge.
Wir übernehmen – selbstverständlich gratis- die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Von der Kostendeckungsanfrage bis zur Endabrechnung. Somit bleibt Ihnen das gesamte Prozedere mit Ihrer Rechtschutzversicherung erspart.
Verfügen Sie weder über eine Rechtschutzversicherung noch haben Sie die finanziellen Mittel, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen.
Wird Ihnen PKH bewilligt, übernimmt der Staat je nach finanzieller Leistungsfähigkeit die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren vollständig oder zumindest teilweise. Voraussetzung ist, dass Sie die voraussichtlichen Kosten der Prozessführung nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können und das eine hinreichende Chance besteht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Die PKH und die Beiordnung des Rechtsanwalts ist beim Arbeitsgericht zu beantragen. Darüber hinaus ist ein Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und mit Belegen einzureichen.
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