Negativer Schufa-Eintrag / Schufa-Score? EuGH-Generalanwalt hält Schufa-Score für rechtswidrig!

90% der Schufa-Einträge sind rechtswidrig. Jetzt Schufa-Eintrag löschen, Ihrem Schufa-Score widersprechen und zusätzlich bis zu 10.000 € Schadensersatz sichern!

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Schufa – Was ist das überhaupt?

Die Schufa ist eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Schufa steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Gegründet wurde das Unternehmen bereits im Jahr 1927, damals noch unter dem Namen "Deutsche Zentralgenossenschaftskasse für Verbrauchergeschäfte".

Die Schufa kommt an die Daten über verschiedene Wege. Zum Beispiel über Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Unternehmen, die die Daten an die Auskunftei melden. Diese Daten werden genutzt, um Informationen und Bewertungen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu geben. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit beantragen oder eine Wohnung mieten, wird in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt, um Ihre Bonität zu prüfen. Damit weiß Ihr Vertragspartner, ob Sie Ihren Verpflichtungen wahrscheinlich nachkommen werden oder nicht.

Die Schufa speichert dabei sowohl positive als auch negative Informationen über Verbraucher. Zu den positiven Informationen gehören beispielsweise:

  • laufende Kredite
  • pünktlich gezahlte Rechnungen
  • gut geführtes Girokonto

Zu den negativen Informationen gehören:

  • Kreditkündigung
  • Mahnbescheid
  • Privatinsolvenz

Die Schufa hat Verträge mit vielen Banken, Versicherungen, Telekommunikations-Anbietern und anderen Firmen, die ihren Kunden Kredite oder andere Leistungen auf Rechnung anbieten. Diese Firmen melden der Schufa regelmäßig Informationen über ihre geschäftlichen Beziehungen mit ihren Kunden, wie z.B. ob sie pünktlich zahlen oder nicht. Die Schufa speichert diese Daten in einer riesigen Datenbank, die mehr als 800 Millionen Einträge zu mehr als 67 Millionen Personen und sechs Millionen Unternehmen enthält.

Die Schufa nutzt diese Daten, um einen Score-Wert für jede Person oder Firma zu berechnen. Der Score-Wert ist eine Zahl zwischen 0 und 100. Sie gibt an, wie hoch das Risiko ist, dass eine Person oder Firma ihre Rechnungen nicht bezahlt. Je höher der Score-Wert ist, desto besser ist die Bonität (Kreditwürdigkeit) einer Person oder Firma eingeschätzt. Die Schufa verkauft diese Score-Werte an ihre Vertragspartner. Die Vertragspartner nutzen diese Werte, um zu entscheiden, ob sie einem potenziellen Kunden einen Kredit gewähren oder nicht. Die Schufa verkauft auch andere Auskünfte über Personen oder Firmen an ihre Vertragspartner oder an Dritte (z.B. Vermieter oder Arbeitgeber), die ein berechtigtes Interesse daran haben. Dafür verlangt sie eine Gebühr von den Anfragenden.

Die Schufa hat also einen großen Einfluss auf das finanzielle Leben vieler Menschen in Deutschland. Eine gute Schufa-Bewertung erleichtert den Zugang zu günstigen Krediten, Mietwohnungen oder Arbeitsstellen. Eine schlechte Schufa-Bewertung führt dagegen zu Problemen, wie z.B. höhere Zinsen, abgelehnte Anträge oder gekündigte Verträge.

Verbraucher haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anzufordern, um zu prüfen, welche Daten über sie gespeichert sind. Falls Sie einen Eintrag in Ihrer Schufa haben, der nicht korrekt ist oder veraltet, können Sie diesen löschen lassen. Hierbei ist es jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen zu erfüllen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Unser erfahrenes Anwaltsteam von Wawra & Gaibler steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Schufa-Daten zu prüfen, negative Einträge zu löschen und Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Welche Auskunfteien gibt es neben der Schufa noch?

Die Schufa ist zwar die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, aber nicht die einzige. Neben der Schufa gibt es noch weitere Auskunfteien, die Daten über die Bonität von Personen und Unternehmen sammeln und weitergeben. Die wichtigsten sind:

  • Creditreform Boniversum: Diese Auskunftei gehört zum Verband der Vereine Creditreform, der 1879 gegründet wurde. Sie ist vor allem auf die Bonitätsprüfung von Unternehmen spezialisiert. Creditreform Boniversum ist jedoch auch für Privatpersonen zuständig und verfügt über Daten zu mehr als 66 Millionen Menschen in Deutschland. Derzeit gibt es weit über 100 Creditreform-Vereine.
  • CRIF Bürgel: Diese Auskunftei ist Teil der internationalen CRIF-Gruppe, die 1988 in Italien gegründet wurde und weltweit tätig ist. CRIF Bürgel ist aus der Fusion von Bürgel Wirtschaftsinformationen und CRIF GmbH im Jahr 2017 entstanden. CRIF Bürgel verfügt über Daten zu mehr als 42 Millionen Menschen und 4 Millionen Unternehmen in Deutschland.
  • Deltavista: Die Deltavista GmbH ist eine Tochtergesellschaft der CRIF-Gruppe und gehört somit zur gleichen Unternehmensfamilie wie CRIF Bürgel. Sie wurde 1995 gegründet und hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Deltavista verfügt über Daten zu mehr als 50 Millionen Menschen und 4 Millionen Unternehmen in Deutschland.
  • Regis24: Die Regis24 GmbH ist eine unabhängige Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2003 gegründet und hat sich auf die Identitätsprüfung und Adressermittlung spezialisiert. Die Regis24 verfügt über Daten zu mehr als 80 Millionen Menschen und 5 Millionen Unternehmen.
  • Infoscore Consumer Data: Diese Auskunftei gehört zur Arvato Financial Solutions Gruppe, die wiederum Teil des Bertelsmann Konzerns ist. Infoscore Consumer Data wurde 1997 gegründet und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Infoscore Consumer Data verfügt über Daten zu mehr als 70 Millionen Menschen und 6 Millionen Unternehmen.

Im Grundsatz funktionieren diese Auskunfteien ähnlich wie die Schufa, dennoch gibt es einige wesentliche Unterschiede. Zum Beispiel haben sie unterschiedliche Berechnungsmethoden für ihre Score-Werte, unterschiedliche Datenquellen und Speicherfristen. Außerdem haben sie unterschiedliche Vertragspartner aus verschiedenen Branchen.

Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa ist die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie sammelt und speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Daten nutzt sie, um Score-Werte zu berechnen, die die Bonität und Kreditwürdigkeit der Betroffenen widerspiegeln.

Aber welche Daten werden von der Schufa gespeichert? Und wie lange bleiben sie dort? Die Schufa speichert zwei Arten von Daten: Daten zur Person und zum Kredit. Daten zur Person sind solche, die zur Identifizierung dienen.

Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift
  • eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften

Diese Daten werden von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet oder aus öffentlichen Quellen, wie dem Melderegister, bezogen. Die Schufa speichert diese Daten dauerhaft, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Daten zum Kredit sind solche, die Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person geben. Dazu gehören:

  • Daten über nicht bezahlte Kredite bei Bankkonten
  • Kreditkarten, insbesondere der Rahmenkredit
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandels-Konten
  • Ratenzahlungs-Geschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Diese Daten werden ebenfalls von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet oder aus öffentlichen Quellen, wie dem Insolvenz-Register, bezogen. Die Schufa speichert diese Daten jedoch nicht dauerhaft, sondern löscht sie nach bestimmten Fristen.

Negativer Schufa-Eintrag: Ab sofort wird Restschuldbefreiung nach 6 Monaten gelöscht

Um Verbrauchern Klarheit und Sicherheit zu bieten und einen langwierigen Instanzenweg zu umgehen, hat die Schufa Folgendes beschlossen: Die Speicherdauer der Restschuldbefreiung reduziert sich auf sechs Monate. Mittels Verbraucherinsolvenz können sich Privatpersonen von ihren Schulden befreien, selbst wenn sie dazu nicht in der Lage sind. Während des laufenden Verfahrens wird das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Lediglich das Existenz-Notwendige darf der Verbraucher behalten. Vorteilhaft für den Verbraucher ist, dass jegliche verbleibende Schuld am Schluss erlassen wird, auch Restschuldbefreiung genannt.

Eine offizielle Bekanntmachung zur erteilten Restschuldbefreiung wird auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Diese Informationen sind für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentlich zugänglich. Auskunfteien nutzen diese Daten und speichern sie für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Derzeit wird vor Gerichten noch diskutiert, ob diese Praxis rechtmäßig ist, da seit Mai 2018 in der Europäischen Union das Datenschutzgesetz gilt. Mitte März 2023 äußerte sich der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf zwei Schufa-Fälle aus Deutschland sehr kritisch. Durch die Gewährung einer Restschuldbefreiung soll dem Verbraucher die Möglichkeit geboten werden, erneut aktiv am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Gemäß Generalanwalt wird dieses Vorhaben jedoch durch die langfristige Speicherung vereitelt. Trotz der Einschätzung des Generalanwalts, kann das Urteil der Richter abweichend ausfallen. In den meisten Fällen tendieren sie jedoch dazu, der Ansicht des Generalanwalts zu folgen.

Hintergrund des Sinneswandels der Schufa war ein Kläger, der nach einem erfolglosen Versuch der Selbstständigkeit ein Insolvenz-Verfahren durchlaufen musste. Er forderte die Löschung seiner Daten bei der Schufa. Demzufolge war es ihm nicht möglich, eine Wohnung neu zu mieten und sogar ein Bankkonto zu eröffnen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verkündete, dass eine Vielzahl von vergleichbaren Verfahren beim BGH anhängig sind. Aufgrund der Einwände des Generalanwalts des EuGH hat der Senat beschlossen, dass es angemessener wäre, vor der eigenen Urteilsfindung zunächst die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Negativen Schufa-Eintrag erhalten? Wawra & Gaibler hilft!

In der Regel erfahren Betroffene von ihrem negativen Schufa-Eintrag erst, wenn ihnen ein Kredit oder ein Vertrag verweigert wird. Besonders frustrierend kann das für denjenigen sein, dessen negativer Eintrag ungerechtfertigt ist oder die Schufa diesen trotz Ablauf der Frist nicht löscht. Die Vorschriften der DSGVO legen genau fest, wann die Auskunftei ihren Eintrag wieder löschen muss. Aufgrund der häufigen Fehler, die in der Praxis auftreten, empfiehlt es sich, eine Prüfung ihres Anliegens durch einen Anwalt vornehmen zu lassen.

Ein fehlerhafter Eintrag in der Schufa muss nach Art.16 DSGVO berichtigt werden. Darüber hinaus ist die Rechtsgrundlage für die Löschung der Daten primär Art. 17 DSGVO, der die umgehende Löschung veralteter und ungerechtfertigter Einträge verlangt. Sie haben die Möglichkeit, diesen Eintrag löschen zu lassen und sind nicht schutzlos der Auskunftei ausgeliefert.

Nutzen Sie jederzeit unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der Name Schufa ergibt sich aus den Worten "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Dabei handelt es sich um eine private Auskunftei. Diese sammelt Daten von Bürgern und Unternehmen.

Die Schufa ist die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Das 1927 gegründete Unternehmen hieß damals noch "Deutsche Zentralgenossenschaftskasse für Verbrauchergeschäfte".

Die Schufa sammelt Daten über unterschiedliche Wege. Zum Beispiel über Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Unternehmen. Diese melden Daten zum Zahlungsverhalten an die Auskunftei. Diese Informationen werden wiederum genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu berechnen.

Beim Schufa-Scoring handelt es sich um das Verfahren, das die Auskunftei nutzt, um die Kreditwürdigkeit der Verbraucher und Unternehmen zu berechnen.

Der Score-Wert ist zwischen 0 und 100. Dieser gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Verbraucher oder Unternehmen die Rechnungen bezahlt. Je höher der Score-Wert, desto besser die Bonität (Kreditwürdigkeit). Die Score-Werte verkauft die Schufa an ihre Vertragspartner. Diese nutzen die Werte zur Entscheidung, ob sie mit einem potenziellen Kunden oder Mieter einen Vertrag eingehen oder einen Kredit gewähren. Das Scoring ist äußerst umstritten und von einigen Gerichten bereits für rechtswidrig erklärt.

Sie haben einen negativen Schufa-Eintrag? Nutzen Sie hier unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Viele Verträge, wo es um einen Kredit geht, enthalten eine Klausel, die die Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa erlaubt. Die Klausel musste in der Vergangenheit neu gefasst werden, weil der Bundesgerichtshof die pauschale Einwilligung in die Datenweitergabe untersagt hat.

Enthält Ihr Vertrag solch eine Klausel? Dann ist es möglich, diese streichen zu lassen. Nutzen Sie hierfür gerne auch unser kostenfreies Musterformular zum Widerspruch der Datenverarbeitung.

Wenn Sie auf Wohnungssuche sind, fragt Sie der Vermieter nach Ihrer Schufa-Auskunft. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Auskunft einzuholen und an den Vermieter weiterzugeben. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass dieser Sie deshalb von der Liste der Bewerber ausschließt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Daten in der Schufa-Auskunft zu schwärzen, die ihn nichts angehen. Dazu zählen zum Beispiel Kreditkarten- und Kontonummern.

Bei Schufa-Einträgen gelten unterschiedliche Löschfristen. Die Schufa ist angehalten, nach Fristablauf die veralteten Einträge zu entfernen. Dies läuft jedoch z.B. bei einer falschen Kategorisierung nicht reibungslos ab. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig eine Selbstauskunft anzufordern.

  • Die sofortige Entfernung gilt für falsche oder veraltete Einträge sowie Bankkonten, sobald die Bank die Löschung des Kontos an die Schufa übermittelt hat.
  • Nach sechs Monaten erfolgt die Löschung der Informationen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung.
  • Nach zwölf Monaten sind Einträge zu Krediten, Konditionen sowie Informationen von anderen Unternehmen über den Verbraucher zu löschen.
  • Nach drei Jahren sind Einträge über abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren zu löschen.

Sie haben einen veralteten oder fehlerhaften Negativeintrag? Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Ihr Recht auf Datenauskunft ergibt sich aus §§ 33ff. BDSG (Bundesdatenschutz-Gesetz). Demnach haben Sie das Recht, die gespeicherten Daten mittels Eigenauskunft zu kontrollieren. Es ist empfehlenswert, jährlich eine kostenfreie Selbstauskunft zur Kontrolle bei der Schufa zu beantragen, um falsche Daten nicht unter Zeitdruck löschen zu müssen.

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Die Schufa bietet verschiedene Auskünfte. Die Preise unterscheiden sich je nach Art der Auskunft. Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu beantragen.

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Es kommt vor, dass ein Schufa-Eintrag ungerechtfertigt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen. Dann ist der Gläubiger verpflichtet, den Eintrag zurückzunehmen. Die Information wird der Schufa übermittelt und diese löscht den Eintrag.

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Nutzen Sie hierzu gerne unsere kostenfreien Musterformulare. So haben Sie die Möglichkeit, ganz einfach selbst ein Schreiben an die Schufa zu verfassen.

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Exkurs: Creditreform

Die Creditreform (Crefo) ist eine der führenden deutschen Wirtschafts-Auskunfteien. Sie wurde 1879 in Mainz gegründet und schützt seitdem Unternehmen vor Zahlungsausfällen. Im Gegensatz zur Schufa hat die Creditreform ihren Fokus auf die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen gesetzt. Die primären Sachbereiche von Creditreform sind:

  • Erstellung von Bonitäts-Auskünften, insbesondere im Bereich der komplexen Unternehmens-Bonität
  • Erbringung von Dienstleistungen im Forderungs-Management und Inkasso.

Creditreform Boniversum hingegen ist auch für Privatpersonen zuständig. Das Unternehmen verfügt über Daten zu mehr als 66 Millionen Menschen in Deutschland. Derzeit gibt es weit über 100 Creditreform-Vereine.


Geschäftsfelder der Creditreform

Bonität und Risiko-Bewertung

Mithilfe des Bonitäts-Indexes der Creditreform ist es schnell möglich, die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner einzuschätzen. Diesen Index hat das Unternehmen 1984 eingeführt. Zur Ermittlung der Bonität zieht es nicht nur öffentliche Daten heran, sondern bewertet auch eine Vielzahl weiterer Informationen. Dazu zählen:

  • Branchenrisiken
  • Bilanzen
  • Zahlungsweisen
  • Umsätze
  • Krediturteile
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Auftragslage
  • Inkassodaten

Basierend auf diesen Faktoren schätzt die Creditreform die Möglichkeit eines Zahlungsausfalls ein. Der Bonitätsindex verfügt über einen Wertebereich von 100 bis 600 und gibt Auskunft über die Bewertung eines Unternehmens. Eine niedrige Punktzahl ist hierbei positiv. Desto niedriger die Punktzahl, desto besser die Bonität.


Mahnung und Inkasso

Ferner sorgt Creditreform für den Zahlungseingang, wenn der Geschäftspartner die Forderungen nicht begleicht. Dies gilt auch für Schuldner, die im Ausland ansässig sind. Das Geschäftsfeld der Creditreform umfasst:

  • vorgerichtliches Inkasso
  • gerichtliche Mahnverfahren
  • Langzeitüberwachung von titulierten Forderungen

Die Creditreform übernimmt für Unternehmen auch das Direktmarketing. Dabei fungiert sie nicht nur als Auskunftei, sondern auch als Dienstleister.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Schufa

In beiden Fällen handelt es sich um Wirtschafts-Auskunfteien. Sie sammeln persönliche Daten, um einen individuellen Score zu errechnen, der die Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens bestimmt. Wie bei der Schufa ist es auch bei der Creditreform möglich, einmal jährlich eine Selbstauskunft anzufordern. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist die Zusendung der Eigenauskunft kostenfrei. Es ist empfehlenswert, davon auch Gebrauch zu machen. Häufig entsprechen nämlich die Einträge in den Datenbanken der Auskunfteien nicht den aktuellen Gegebenheiten.


Welche Daten speichert die Creditreform?

Die Creditreform sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Unternehmen. Creditreform Boniversum sammelt diese Informationen von Verbrauchern, also Privatpersonen. Die vorliegenden Daten nutzt die Auskunftei, um den Bonitätsindex zu ermitteln. Dieser Index spiegelt die Kreditwürdigkeit der Betroffenen wider. Aber welche Daten speichert die Creditreform genau? Und wie lange?

Die Auskunftei speichert Daten zur Person, die zur Identifizierung dienen. Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift, auch frühere

Diese Daten erhält Creditreform von den Vertragspartnern oder zieht sie aus öffentlichen Quellen, beispielsweise aus den Melderegistern. Die Auskunftei speichert diese Daten dauerhaft, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Außerdem speichert Creditreform Daten zum Kredit. Diese geben Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person oder eines Unternehmens. Dazu gehören:

  • Nicht bezahlte Kredite bei Banken
  • Kreditkarten, insbesondere der Rahmenkredit
  • Leasingverträge
  • Mobilfunk-Verträge
  • Versandhandels-Konten
  • Ratenzahlungs-Geschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Diese Daten holt Creditreform ebenfalls von den Vertragspartnern oder aus öffentlichen Quellen, wie dem Insolvenz-Register.

Negativ für den Bonitätsindex sind:

  • Mahnverfahren
  • Zwangs-Versteigerungen
  • Pfändungen
  • Insolvenzverfahren
  • eidesstattliche Versicherungen


Löschfristen der Creditreform

Zu welchem Zeitpunkt die Creditreform bestimmte Einträge zu löschen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Jedoch haben die meisten Wirtschafts-Auskunfteien in einem Verhaltenscodex festgehalten, wie lange sie Daten speichern. Nach Ablauf von zwölf Monaten erfolgt die Löschung von Bonitätsanfragen durch Unternehmen sowie eigene Kreditanfragen bei Banken. Die Löschung nach drei Jahren erfolgt bei Daten zu:

  • getilgten Krediten
  • abgeschlossenen Inkasso- und Mahnverfahren
  • eidesstattlicher Versicherung
  • verweigerten Vermögensauskünften
  • Schuldnerverzeichnissen

Kürzlich entschied die Schufa, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate zu reduzieren. Grund dafür war die Klage eines Verbrauchers und die Kritik des EuGH-Generalanwalts am Vorgehen der Auskunfteien. Durch die Gewährung einer Restschuldbefreiung hat der Verbraucher die Möglichkeit, erneut aktiv am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Gemäß Generalanwalt wird genau dies jedoch durch die langfristige Speicherung vereitelt. Daher ist davon auszugehen, dass auch andere Auskunfteien, wie die Creditreform, in Zukunft die Restschuldbefreiung früher ermöglichen.

Fehlerhafter Eintrag bei der Creditreform? Wawra & Gaibler hilft!

Normalerweise erfahren Betroffene von ihrem negativen Eintrag bei Creditreform erst, wenn ihnen aufgrund dessen ein Kredit oder Vertrag verweigert wird. Dies ist besonders frustrierend, wenn der Eintrag ungerechtfertigt ist. Nachdem Sie die Selbstauskunft erhalten haben: Prüfen Sie, ob diese fehlerhaft oder veraltet ist. Ist dies der Fall, ist es möglich, diese unverzüglich zu löschen oder zu korrigieren.

Hat ein Unternehmen gemeldet, dass eine Rechnung nicht beglichen oder zu spät bezahlt wurde, obwohl dies nicht zutrifft? Dann handelt es sich um eine unrechtmäßige Forderung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass aufgrund einer Namensverwechslung ein Kredit fälschlicherweise zugeordnet wurde. Creditreform nimmt einen Registereintrag erst vor, wenn selbst nach zweimaliger Aufforderung zur Zahlung keine Erfüllung erfolgt ist.

Gemäß Art. 5 Abs.1 lit. DSGVO haben personen-bezogene Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand zu sein. Sofern dies nicht der Fall ist, sind diese gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen. Rechtsgrundlage für die Löschung der Daten ist Art. 17 DSGVO. Dieser verlangt die Löschung veralteter und ungerechtfertigter Einträge.

Nutzen Sie jederzeit unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Musterschreiben zur Schufa

Jeder Verbraucher hat Rechte in Bezug auf die Speicherung seiner Daten. Im Folgenden finden Sie Mustertexte an die Schufa für Ihre Datenauskunft bezüglich Ihres Schufa-Scores. Die Bereitstellung der Texte stellt keine individuelle Rechtsauskunft dar und kann die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Vorstehende Muster bedürfen stets der Anpassung an den Einzelfall. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität der Texte.

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