Schufa Anwalt. Schufa Eintrag löschen / Schufa Score korrigieren: Negativer Schufa-Eintrag bzw. Schufa-Score? Ihr Schufa Rechtsanwalt hilft!

Zahlreiche negative Schufa-Einträge sind unserer Ansicht nach unberechtigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere tausend Euro Schadenersatz zu erhalten.

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Schufa Anwalt: Wir sind Ihr kompetentes Anwalts-Team in Sachen Schufa

Obwohl noch das Urteil des EuGH in Sachen Schufa-Scoring aussteht, urteilen immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher, wenn es um Probleme mit der Schufa geht. Momentan sind Mobilfunk- und Stromanbieter in der Kritik, Daten an die Schufa weiterzugeben. Zum Beispiel hat das Landgericht München hier zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn die Schufa das anders sieht: Es ist dringend davon abzuraten, sich darauf einzulassen, einen Konflikt mit der Schufa ohne Unterstützung eines Anwalts auszutragen. Ihr Anwalt kennt die Fallstricke. Deswegen stehen wir Ihnen als kompetentes Anwalts-Team stets zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte bei der Schufa durchzusetzen.

  • Ihr Anwalt kümmert sich um die Löschung ungerechtfertigter Negativeinträge bei der Schufa.
  • Ihr Anwalt beantwortet Ihnen alle Fragen zum Thema Löschfristen der Schufa-Einträge.
  • Ihr Anwalt steht Ihnen bei der unrechtmäßigen Weitergabe von Daten an die Schufa zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte sind stets für Sie im Einsatz, wenn es darum geht, Ihre Verbraucherrechte gegenüber der Schufa durchzusetzen.

Wie läuft das Verfahren gegen die Schufa mit Ihrem Anwalt für Verbraucherschutz ab?

Wenn Sie wegen Problemen mit der Schufa auf unsere Rechtsanwaltskanzlei zukommen, erhalten Sie zunächst eine Ersteinschätzung. Diese ist kostenfrei und unverbindlich. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz erklärt Ihnen im Rahmen dieser Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen gegen die Schufa. Gemeinsam mit Ihnen klärt dieser das weitere Vorgehen. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit, mit Ihrem Anwalt die Kosten zu besprechen, die mit einem Verfahren gegen die Schufa verbunden sind.

Keine Angst vor den Anwaltskosten im Verfahren gegen die Schufa

Sie brauchen keine Angst vor den Anwaltskosten haben, die bei einem Verfahren gegen die Schufa entstehen. Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung? Dann übernimmt diese in der Regel die Kosten. Für Sie fallen dann höchstens die Kosten der Selbstbeteiligung an, falls Sie diese mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. In der Regel belaufen sich die Kosten auf maximal 300 Euro.

Sie haben keine Rechtsschutz-Versicherung? Auch dann hilft Ihnen Ihr Anwalt aus unserem kompetenten Team bei Ihrem Anliegen gegen die Schufa weiter. Denn Sie entscheiden, ob Sie mit unserer Hilfe gegen die Schufa vorgehen möchten. Unsere kostenfreie Erstberatung dient für Sie als Entscheidungshilfe. Bevor Sie uns explizit ein Mandat erteilen und uns beauftragen, kommen auf Sie keinerlei Kosten zu.

Sie haben keine finanziellen Möglichkeiten, einen Anwalt gegen die Schufa zu bezahlen, und auch keine Rechtsschutz-Versicherung? Auch dann können wir Ihnen eine Lösung anbieten. Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Ersteinschätzung zum Antrag auf Prozesskosten-Hilfe.

Ihr Anwalt kämpft für Sie, Ihre Rechte gegen die Schufa durchzusetzen

Beachten Sie: Es lohnt sich, mit juristischer Unterstützung gegen die Schufa vorzugehen. Ihr Anwalt kämpft gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht. Dieser setzt sich aktiv für Ihren Schadensersatz ein und fordert die Löschung ungerechtfertigter Negativeinträge bei der Schufa. So können Sie wieder befreit am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

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Schufa – Was ist das überhaupt?

Die Schufa ist eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Schufa steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Gegründet wurde das Unternehmen bereits im Jahr 1927, damals noch unter dem Namen "Deutsche Zentralgenossenschaftskasse für Verbrauchergeschäfte". Die Schufa ist ein privates Wirtschafts-Unternehmen.

An die Daten kommt die Schufa über verschiedene Wege. Zum Beispiel über Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Unternehmen, die die Daten an die Auskunftei melden. Diese Daten nutzt die Schufa, um Informationen und Bewertungen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu geben. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit beantragen oder eine Wohnung mieten, wird in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt, um Ihre Bonität zu prüfen. Damit weiß Ihr Vertragspartner, ob Sie Ihren Verpflichtungen wahrscheinlich nachkommen werden oder nicht.

Die Schufa speichert dabei sowohl positive als auch negative Informationen über Verbraucher. Zu den positiven Informationen gehören beispielsweise:

  • laufende Kredite
  • pünktlich gezahlte Rechnungen
  • gut geführtes Girokonto

Zu den negativen Informationen gehören:

  • Kreditkündigung
  • Mahnbescheid
  • Privatinsolvenz

Die Schufa hat Verträge mit vielen Banken, Versicherungen, Telekommunikations-Anbietern und anderen Firmen, die ihren Kunden Kredite oder andere Leistungen auf Rechnung anbieten. Diese Firmen melden der Schufa regelmäßig Informationen über ihre geschäftlichen Beziehungen mit ihren Kunden, z.B. ob sie pünktlich zahlen oder nicht. Die Schufa speichert diese Daten in einer riesigen Datenbank, die mehr als 800 Millionen Einträge zu mehr als 67 Millionen Personen und sechs Millionen Unternehmen enthält.

Die Schufa nutzt diese Daten, um einen Score-Wert für jede Person oder Firma zu berechnen. Der Score-Wert ist eine Zahl zwischen 0 und 100. Sie gibt an, wie hoch das Risiko ist, dass eine Person oder Firma ihre Rechnungen nicht bezahlt. Je höher der Score-Wert ist, desto besser ist die Bonität (Kreditwürdigkeit) einer Person oder Firma. Die Schufa verkauft diese Score-Werte an ihre Vertragspartner. Die Vertragspartner nutzen diese Werte, um zu entscheiden, ob sie einem potenziellen Kunden einen Kredit gewähren oder nicht. Die Schufa verkauft auch andere Auskünfte über Personen oder Firmen an ihre Vertragspartner oder an Dritte (z.B. Vermieter oder Arbeitgeber), die ein berechtigtes Interesse daran haben. Dafür verlangt sie eine Gebühr von den Anfragenden.

Die Schufa hat also einen großen Einfluss auf das finanzielle Leben vieler Menschen in Deutschland. Eine gute Schufa-Bewertung erleichtert den Zugang zu günstigen Krediten, Mietwohnungen oder Arbeitsstellen. Eine schlechte Schufa-Bewertung führt dagegen zu Problemen. Verbraucher haben dann mit höhere Zinsen, abgelehnten Anträgen oder gekündigten Verträgen zu kämpfen. Umso ärgerlicher ist dieser Umstand für Verbraucher, wenn sie gar keine Schuld am negativen Schufa-Eintrag haben. Bei Konflikten mit der Schufa ist es ratsam, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen. Denn ein negativer Schufa-Eintrag schränkt Verbraucher ein, am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Ihr Anwalt kennt die Stolpersteine und unterstützt Sie juristisch mit einer kompetenten und lösungsorientierten Kommunikation in Sachen Schufa. Das Ziel Ihres Anwalts ist stets, für Sie Ihre Rechte bei der Schufa durchzusetzen.

Verbraucher haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anzufordern, um zu prüfen, welche Daten die Auskunftei über sie speichert. Falls Sie einen Eintrag in Ihrer Schufa haben, der nicht korrekt oder veraltet ist, können Sie diesen löschen lassen. Unser erfahrenes Anwaltsteam von Wawra & Gaibler steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Schufa-Daten zu prüfen, negative Einträge zu löschen und Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung mit einem Anwalt aus unserem kompetenten Team.

Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa ist die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie sammelt und speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Daten nutzt die Schufa, um Score-Werte zu berechnen, die die Bonität und Kreditwürdigkeit der Betroffenen widerspiegeln. Aber welche Daten speichert die Schufa? Und wie lange bleiben sie dort? Die Schufa speichert zwei Arten von Daten: Daten zur Person und zum Kredit. Daten zur Person sind solche, die zur Identifizierung dienen.

Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift
  • eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften

Diese Daten melden Vertragspartner der Schufa oder die Auskunftei zieht diese aus öffentlichen Quellen, wie dem Melderegister. Die Schufa speichert diese Daten dauerhaft, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Daten zum Kredit sind solche, die Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person geben. Dazu gehören:

  • Daten über nicht bezahlte Kredite bei Bankkonten
  • Kreditkarten, insbesondere der Rahmenkredit
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandels-Konten
  • Ratenzahlungs-Geschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Diese Daten melden ebenfalls Vertragspartner an die Schufa. Auch hier dienen öffentliche Quellen, wie das Insolvenz-Register, der Auskunftei, um an Daten zu gelangen. Die Schufa speichert diese Daten jedoch nicht dauerhaft, sondern löscht sie nach bestimmten Fristen.

Momentan sind Mobilfunk- und Stromanbieter in der Kritik, unrechtmäßig Daten an die Schufa weiterzuleiten. Denn auch die Weitergabe von Positivdaten hat womöglich in einigen Fällen negative Auswirkungen auf Verbraucher. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schufa einen häufigen Anbieterwechsel bei der Berechnung der Bonität negativ wertet. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob Sie sich immer an Ihren Vertrag gehalten und die Rechnungen pünktlich gezahlt haben. Das Landgericht München hat diese Vorgehensweise der Daten-Weitergabe bereits für unzulässig erklärt. Ein Anbieter hat Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung an die Schufa weitergeleitet? Das müssen Sie keinesfalls hinnehmen. Auch hier hilft Ihnen Ihr Anwalt für Verbraucherschutz weiter.

Schufa-Scoring: Bahnbrechendes EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 verkündet

Am 7. Dezember 2023 hat der EuGH unter anderem zum sog. „Scoring“ der Schufa entschieden. Das verbraucherfreundliche Urteil kam zu dem Ergebnis, dass das „Scoring“ grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig ist. Aus Luxemburg kam damit unserer Auffassung nach eine deutliche Absage zur bisherigen Verfahrensweise der Schufa hinsichtlich der Bonitätspraxis. Hintergrund des Verfahrens ist das automatisierte Scoring, mit dem die Schufa die Bonität der Verbraucher berechnet. Die Bonität ist für Verbraucher elementar entscheidend in vielen Lebensbereichen. Nur mit einem positiven Schufa-Score, ist es dem Verbraucher möglich, uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel Kredite aufzunehmen, Verträge abzuschließen und Wohnungen anzumieten. Bei solchen Geschäften verlangt der potenzielle Vertragspartner meist eine Schufa-Auskunft.

Der Haken daran: Die DSGVO verbietet in Art. 22, dass Verbraucher bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung rein automatisierten Prozessen unterworfen werden. Dennoch findet das Schufa-Scoring ausschließlich automatisch statt. Denn ein Computer berechnet die Kreditwürdigkeit von nahezu allen Verbrauchern in Deutschland. Doch viele der Berechnungs-Faktoren hält die Schufa nach wie vor geheim. Verbraucher haben also kaum die Möglichkeit, gezielt Einfluss auf ihre Bonität zu nehmen.

Der EuGH hat nun mit seinem Urteil unsere Rechtsansicht bestätigt, dass das sog. „Scoring“ in der aktuellen Verfahrensweise verboten ist und zu diversen Ansprüchen von Verbrauchen führt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Scoring-Verfahren eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ darstellt, wenn Banken oder anderen Unternehmen dem Score eine maßgebliche Rolle für den Vertragsschluss beimessen.

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Trotz negativem Schufa-Eintrag Wohnung mieten? Beachten Sie fünf Tipps!

Der Wohnungsmarkt ist in einigen Großstädten angespannt. Zusätzlich erschwert ein negativer Schufa-Eintrag die Suche nach der Traumwohnung. Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, trotz negativen Schufa-Eintrags eine passende Wohnung zu finden?

Präsentieren Sie dem Vermieter Sicherheiten trotz negativen Schufa-Eintrags Sicherheiten.

Ein Verbraucher ist mit einem negativen Schufa-Eintrag nicht zwangsläufig verschuldet. Besitzen Sie ein Vermögen oder Rücklagen? Wenn Sie dem Vermieter einen Nachweis vorlegen, erhöht das dessen Vertrauen in Ihre Zahlungsfähigkeit.

Bieten Sie Ihrem Vermieter eine Mietbürgschaft bei einem negativen Schufa-Eintrag an.

Um trotz eines negativen Schufa-Eintrags eine Wohnung zu ergattern, besteht die Möglichkeit, dem potenziellen Vermieter einen Mietbürgen vorzustellen. Kennen Sie eine Vertrauensperson, die über eine positive Schufa-Auskunft verfügt und seit mindestens sechs Monaten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat? Dann kommt diese Person als Bürge infrage.

Zeigen Sie dem Vermieter im Falle eines negativen Schufa-Eintrags eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung.

Haben Sie bisher Ihrem Vermieter die Miete immer pünktlich bezahlt? Lassen Sie sich dafür einen Nachweis für Mietschuldenfreiheit ausstellen. Das schafft trotz des negativen Schufa-Eintrags Vertrauen in Ihre Kreditwürdigkeit und erhöht Ihre Chancen bei der Wohnungssuche.

Bieten Sie bei einem negativen Schufa-Eintrag eine Vorauszahlung einiger Monatsmieten an.

Wenn Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, dann bieten Sie Ihrem Vermieter an, bereits im Voraus einige Monatsmieten zu bezahlen. Dadurch erhält Ihr Vermieter die Gewissheit, dass er auch weiterhin die Miete erhalten wird, obwohl Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben.

Ziehen Sie mit einer Person mit positiver Schufa-Auskunft zusammen?

Wenn Ihr Mitbewohner eine positive Schufa-Auskunft hat, setzen Sie diesen als Hauptmieter ein. Denn meist verlangt ein Vermieter lediglich vom Hauptmieter die Schufa-Auskunft.

Beachten Sie: Nicht immer fordern private Vermieter eine Schufa-Auskunft. Wer ein stabiles Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen vorweist, hat oft gute Chancen. Bereiten Sie sich auf den Besichtigungs-Termin der Wohnung gut vor. Denn wer sympathisch, seriös und bestens vorbereitet auftritt, der hinterlässt einen positiven Eindruck. Zum Beispiel haben Sie hier die Möglichkeit, Ihrem potenziellen Vermieter eine Mieterauskunft vorzulegen. Geben Sie Auskunft über Familienstand, Job, Lohn, Kinder sowie Haustiere. Beherzigen Sie das, haben Sie vermutlich eine Chance, die Schufa-Auskunft zu umgehen.

Negativer Schufa-Eintrag: Ab sofort wird Restschuldbefreiung nach 6 Monaten gelöscht

Um Verbrauchern Klarheit und Sicherheit zu bieten und einen langwierigen Instanzenweg zu umgehen, hat die Schufa Folgendes beschlossen: Die Speicherdauer der Restschuldbefreiung reduziert sich auf sechs Monate. Mittels Verbraucher-Insolvenz können sich Privatpersonen von ihren Schulden befreien, selbst wenn sie dazu nicht in der Lage sind. Während des laufenden Verfahrens wird das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Lediglich das Existenz-Notwendige behält der Verbraucher. Vorteilhaft für den Verbraucher ist, dass jegliche verbleibende Schuld am Schluss erlassen wird. Das ist die Restschuldbefreiung.

Eine offizielle Bekanntmachung zur erteilten Restschuldbefreiung veröffentlicht die Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Diese Informationen sind für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentlich zugänglich. Auskunfteien nutzen diese Daten und speichern sie für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Derzeit wird vor Gerichten noch diskutiert, ob diese Praxis rechtmäßig ist, da seit Mai 2018 in der Europäischen Union das Datenschutzgesetz gilt. Mitte März 2023 äußerte sich der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf zwei Schufa-Fälle aus Deutschland sehr kritisch. Durch die Gewährung einer Restschuldbefreiung soll dem Verbraucher die Möglichkeit geboten werden, erneut aktiv am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Gemäß Generalanwalt wird dieses Vorhaben jedoch durch die langfristige Speicherung vereitelt. Trotz der Einschätzung des Generalanwalts kann das Urteil der Richter abweichend ausfallen. In den meisten Fällen tendieren sie jedoch dazu, der Ansicht des Generalanwalts zu folgen.

Hintergrund des Sinneswandels der Schufa war ein Kläger, der nach einem erfolglosen Versuch der Selbstständigkeit ein Insolvenz-Verfahren durchlief. Er forderte die Löschung seiner Daten bei der Schufa. Demzufolge war es ihm nicht möglich, eine Wohnung neu zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verkündete, dass eine Vielzahl von vergleichbaren Verfahren beim BGH anhängig sind. Aufgrund der Einwände des Generalanwalts des EuGH hat der Senat beschlossen, dass es angemessener wäre, vor der eigenen Urteilsfindung zunächst die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Allerdings müssen Sie bei Problemen mit der Schufa nicht auf das Urteil des EuGH warten. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz hilft Ihnen bei Fragen zur Restschuldbefreiung und kümmert sich um unrechtmäßige Schufa-Einträge und Daten-Weitergabe. Denn Sie haben das Recht, derartige Daten-Einträge bei der Schufa löschen zu lassen.

Bonitätsauskunft: So finden Sie Ihren Schufa-Score heraus

Verbraucher haben gegenüber der Schufa ein Recht auf Auskunft. Hierbei stehen mehrere Informations-Varianten zur Verfügung. Die kostenfreie Datenauskunft enthält sämtliche Daten, die die Schufa über eine Person gespeichert hat und die die Auskunftei für ihre Berechnung des Scores nutzt. In der kostenfreien Datenauskunft finden sich eine Vielzahl an kredit-relevanten Informationen. Diese leitet die Schufa auf Anfrage an Unternehmen weiter. Darunter zählen Score-Werte aus den vergangenen zwölf Monaten sowie der grundlegende Basis-Score. Der Basis-Score ermöglicht eine grobe Einschätzung der Zahlungsfähigkeit durch einen prozentualen Mittelwert. Die Berechnung erfolgt vierteljährlich. Deshalb ist es nicht möglich, diesen als aktuelle Bonitätsauskunft zu nutzen. In der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft der Schufa erhält der Verbraucher:

  • Überblick über die gespeicherten Daten bei der Schufa
  • tagesaktuelle Schufa-Scores
  • offiziellen Nachweis über die eigene Zahlungsfähigkeit

Unterschied zwischen Datenkopie und Bonitätsauskunft

Die kostenlose Datenkopie:

Es ist die Pflicht der Schufa, jedem Verbraucher jährlich eine kostenfreie Datenkopie bereitzustellen. Eine Anforderung dieser Kopie ist über die Online-Plattform der Auskunftei zu stellen. Auch eine schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Schufa ist ausreichend, um an die Datenkopie zu gelangen. Diese enthält sämtliche Informationen, die die Schufa über eine Person speichert. Allerdings beinhaltet diese Kopie keine tagesaktuellen Berechnungen der Bonitäts-Scores, sondern lediglich den Basis-Score. Es handelt sich hierbei um einen Durchschnittswert, der nur eine ungefähre Einschätzung der finanziellen Leistungsfähigkeit bietet. In der Regel stellt die Schufa die Kopie der Daten innerhalb von sieben Tagen auf dem Postweg zu.

Wir raten Ihnen folglich, einmal jährlich bei der Schufa das Datenblatt anzufordern. Dieses steht Ihnen einmal im Jahr kostenlos zu. Und Sie erfahren, ob die Schufa auch die richtigen Daten gespeichert hat. Insbesondere für Personen, die bei Banken, Autohäusern oder Mobilfunk-Anbietern auf Schwierigkeiten stoßen, ist es von Vorteil, sich über die dort gespeicherten, persönlichen Daten zu informieren. Ein schlechter Score verhindert nämlich eine uneingeschränkte Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auch hier unterstützt Sie Ihr Anwalt bei der der Prüfung Ihrer Schufa-Auskunft.

LESEN SIE HIER UNSEREN BEITRAG ZU DEN AUSWIRKUNGEN EINES SCHLECHTEN SCHUFA-SCORES AUF ALLTÄGLICHE GESCHÄFTE.


Die kostenpflichtige Schufa-Bonitätsauskunft:

Im Unterschied zur Datenkopie ist es nicht möglich, die Schufa-Bonitätsauskunft kostenlos zu erhalten. Diese beantragen Sie auf der offiziellen Webseite der Schufa gegen eine Gebühr von 29,95 Euro. Das erworbene Zertifikat ist ein anerkannter Bonitätsnachweis, den meist Vermieter oder Kreditgeber anfordern. Es gewährleistet eine aktuelle Bestätigung der Zahlungsfähigkeit.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Die Schufa erfasst nicht nur grundlegende Informationen, wie Namen, Geburtsdaten und Adressen, sondern auch folgende Daten: Anzahl von Girokonten und Kreditkarten, deren Laufzeiten sowie Informationen über bestehende und angefragte Kredite. Diese Daten dienen dazu, die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten. Auf Basis dieser Daten entscheiden Banken sowie andere Kreditgeber, ob sie mit dieser Person ein Geschäft eingehen. Über Gehalt und Kontostände erfährt die Schufa nichts. Allerdings ermöglicht die Schufa mit ihrem Tochter-Unternehmen Bonify den Abruf der Bonität in ihrer App. Dabei stellt die Schufa Verbrauchern einen besseren Score in Aussicht, wenn diese der Auskunftei Einblick in das Konto geben. Diese Vorgehensweise ist unseres Erachtens höchst umstritten. Schließlich nutzt die Schufa die Notlage von Verbrauchern mit schlechter Bonität aus, um an deren sensible Daten zu gelangen. Von Freiwilligkeit kann hier unseres Erachtens keine Rede sein, wenn es dafür notwendig ist, ein gläserner Mensch zu werden.

LESEN SIE HIER UNSEREN ARTIKEL ZU DEM THEMA.

Die Schufa selbst gibt an, dass sie keinerlei Informationen bezüglich des Familienstands, der Religion oder der Nationalität von Personen sammelt. Vielmehr bezieht sie sämtliche Daten, die das Zahlungsverhalten betreffen, in die Berechnung des Schufa-Scores ein. Die Schufa berücksichtigt mitunter, wie häufig die betroffene Person bereits den Wohnort gewechselt hat und wie lange sie in den jeweiligen Wohnungen verweilte.

Diese Schufa-Scores und Schufa-Werte gibt es

Grundsätzlich besagt die Schufa-Bonitäts-Auskunft, dass ein höherer Score-Wert eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung von Zahlungs-Verpflichtungen aufweist. Der Score-Wert wird auf einer Skala von 0 bis 9999 angegeben. Die Bonitätsauskunft ist in Ratingstufen von A bis P unterteilt. Bei einem Score von 9999 (Ratingstufe A) ist das Risiko eines Zahlungsausfalls am geringsten. Im Gegensatz dazu weist ein Score von 0 (Ratingstufe P) das höchste Risiko auf. Es existiert kein einheitlicher Schufa-Score, da es spezifische Scores für verschiedene Branchen gibt. Diese variieren und entsprechen nicht dem allgemeinen Durchschnitt. Die Branchen-Scores sind exakt auf die Bedürfnisse und Risikobereitschaft verschiedener Branchen ausgerichtet. Speziell für Online-Handel, Banken, Immobilien und Tele-Kommunikation gibt es unterschiedliche Scores.

Schufa: Welcher Score ist für Verbraucher gut?

Für Verbraucher gilt: Der Schufa-Score hat große Auswirkungen auf das alltägliche Leben. Ist der Score zu schlecht, erschwert sich die Teilnahme am Wirtschaftsleben erheblich oder bleibt komplett verwehrt. Mit einem negativen Schufa-Eintrag ist es kaum möglich, Verträge abzuschließen, Kredite zu bekommen oder eine Wohnung anzumieten. Bei Privatpersonen errechnet die Schufa einen Basisscore und gibt diesen in Prozent an. Doch welcher Basisscore gibt grünes Licht für alltägliche Finanzgeschäfte?

  • Ein Schufa-Score zwischen 100% und 95% suggeriert einem Unternehmen ein geringes bis überschaubares Risiko eines Zahlungsausfall. Ein geringerer Schufa-Score erschwert bereits finanzielle Geschäfte.
  • Denn zwischen 95% und 90% ist die Bonität gemäß Schufa lediglich zufriedenstellend oder birgt sogar schon ein erhöhtes Risiko.
  • Zwischen 90% und 50% spricht die Schufa bereits von einem deutlich erhöhten bis sehr hohen Risiko.
  • Unter 50% ist das Risiko eines Zahlungsausfalls gemäß Schufa-Score bereits sehr kritisch.

Wichtig für Verbraucher: Nutzen Sie einmal jährlich Ihren Anspruch auf eine kostenfrei Datenkopie. Machen Sie davon in jedem Fall Gebrauch. Überprüfen Sie Ihre Daten. Hat die Schufa veraltete oder falsche Einträge gespeichert? Dann haben Sie Anspruch auf Löschung. Wir helfen Ihnen hierbei.

Schlechterer Schufa-Wert durch Einordnung in Vergleichsgruppe

Gelegentlich kategorisiert die Schufa Verbraucher in vergleichende Gruppen. Das führt in einigen Fällen zu einer erheblichen Verschlechterung des Schufa-Scores. Diese Vergleichsgruppen dienen der Analyse zu möglichen Zahlungsausfällen. Darin findet der Vergleich von Verbrauchern mit ähnlichen Informationen statt. Welche Kriterien dazu führen, dass eine Person genau in der jeweiligen Vergleichsgruppe landet, bleibt unklar. Laut Schufa geht es hierbei um das Zahlungsverhalten.

Melden Sie sich bei uns jederzeit bei Unklarheiten mit der Schufa. Ein Anwalt für Verbraucherschutz aus unserem kompetenten Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen in Sachen Schufa zuverlässig weiter.

Negativen Schufa-Eintrag erhalten? Rechtsanwälte Wawra & Gaibler helfen!

In der Regel erfahren Betroffene von ihrem negativen Schufa-Eintrag erst, wenn ihnen ein Kredit oder ein Vertrag verweigert wird. Besonders frustrierend kann das für denjenigen sein, dessen negativer Eintrag ungerechtfertigt ist oder die Schufa diesen trotz Ablauf der Frist nicht löscht. Die Vorschriften der DSGVO legen genau fest, wann die Auskunftei Ihren Eintrag wieder löschen muss. Aufgrund der Fehler, die wir häufig in der Praxis sehen, empfiehlt es sich, eine Prüfung Ihres Anliegens durch einen Anwalt vornehmen zu lassen.

Ein fehlerhafter Eintrag in der Schufa muss nach Art.16 DSGVO berichtigt werden. Darüber hinaus ist die Rechtsgrundlage für die Löschung der Daten primär Art. 17 DSGVO, der die umgehende Löschung veralteter und ungerechtfertigter Einträge verlangt. Sie haben die Möglichkeit, diesen Eintrag löschen zu lassen und sind nicht schutzlos der Auskunftei ausgeliefert.

Nutzen Sie jederzeit unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fehleintrag der Schufa: Kläger erhält 1.500 € Schadensersatz


Fehleintrag bei Schufa: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Leipzig

Aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO in Form eines Fehleintrags in der Schufa: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sprach einem Betroffenen Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro zu. Damit bestätigte das OLG Dresden mit seinem Beschluss vom 29.08.2023 das Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig (Az. 4 U 1078/23).

Hintergrund des Verfahrens zum Schufa-Fehleintrag

Die Schufa nahm grob fahrlässig einen Fehleintrag vor und speicherte diesen ungefähr ein halbes Jahr. Für den Betroffenen hatte dies schwerwiegende Folgen. Die Bank kürzte infolgedessen stufenweise den Dispositionskredit und kündigte sein Girokonto. Beim Schufa-Fehleintrag handelte es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO. Daher forderte der betroffene Kläger vor dem LG Leipzig gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO Schadensersatz. Das Leipziger Gericht sprach ihm einen Schadensersatz von 1.500 Euro zu. Das OLG Dresden bestätigte das Urteil der ersten Instanz.

Weiteres Urteil in Sachen Schufa zugunsten der Verbraucher

Dieses Urteil stärkt erneut die Verbraucherrechte, wenn es um die Schufa geht. Verbraucher haben hervorragende Chancen, erfolgreich gegen unrechtmäßige Einträge bei der Schufa vorzugehen. Derzeit sind zudem viele Mobilfunk- und Stromanbieter in der Kritik, illegal Daten an die Schufa weitergegeben zu haben. Auch hier haben Verbraucher die Möglichkeit, juristisch gegen die Schufa vorzugehen. Ihr Anwalt für Verbraucherrechte unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen die Schufa geltend zu machen.

Kontaktieren Sie Ihren Anwalt aus unserem kompetenten Team zu Löschung Ihres Schufa-Eintrags

Kontaktieren Sie uns jederzeit schriftlich oder telefonisch zur Löschung negativer Schufa-Einträge und allen rechtlichen Anliegen rund um das Thema Auskunfteien. Unser kompetentes Anwaltsteam macht sich für Ihre Rechte in Sachen Schufa stark und hilft Ihnen, wieder frei und unbeschwert am Wirtschaftsleben teilzunehmen.


LG Mainz verurteilt Inkassobüro zu 5.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schufa-Eintrags

Sachverhalt: Was führte zum Schufa-Eintrag?

Im Juni 2018 erhielt der Kläger von seinem Energiekonzern eine Stromrechnung in Höhe von knapp 300 Euro. Die Zahlung blieb jedoch aus. Aufgrund dessen sah sich das Unternehmen gezwungen, ein Inkassobüro einzuschalten. Allerdings schienen weder die Rechnung noch die Mahnungen des Energie-Konzerns und des Inkassobüros beim Kläger angekommen zu sein. Deshalb leistete der Kläger die geforderte Zahlung auch nicht. Vom Sachverhalt erhielt er erst im Juli 2019 Kenntnis, als ihm ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Jedoch hatte das Inkassobüro bereits zwei Tage zuvor die Schufa über den ausstehenden Betrag informiert.

Der Kläger beglich unverzüglich den geforderten Betrag. Doch das Inkassobüro unterließ es, die eingegangene Zahlung bei der Schufa zu melden. Im Gegenteil: Es informierte die Auskunftei darüber, dass es sich um eine "Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich" handle. Im September 2019 wurde bekannt, dass das Inkasso-Unternehmen seinen Eintrag bei der Schufa zurückgezogen hatte. Trotzdem blieb der negative Vermerk in den Datenbeständen der Schufa bestehen. Eine Benachrichtigung über die Angelegenheit erhielt der Kläger nicht.

Folgen und Urteil des negativen Schufa-Eintrags

Im November des Jahres 2019 erging beim Landgericht (LG) Mainz ein Beschluss in Form einer vorläufigen Anordnung, wonach der negative Eintrag bei der Schufa zu löschen sei. Dieser Eintrag hatte jedoch bereits seit etwa vier Monaten Bestand. Für den Kläger - einen allein-erziehenden Vater von zwei Kindern - führte dies bereits zu katastrophalen Konsequenzen:

  • Der Kläger war gezwungen, etwa 20 Stunden damit zu verbringen, die Folgen des negativen Eintrags in der Schufa abzumildern. Dies erforderte intensive Korrespondenz und aufwendige Maßnahmen seinerseits.
  • Eine Immobilien-Finanzierung schien zu scheitern.
  • Die Sperrung der Kreditkarten ist erfolgt. Wegen ihrer beruflichen Relevanz für den Kläger führt die Unzugänglichkeit zu Handlungs-Einschränkungen. Auch nach der Löschung des Schufa-Negativeintrags blieben die Karten gesperrt.
  • Die Deutsche Bank hat dem Kläger aufgrund seines Schufa-Eintrags mit der Beendigung aller Geschäfts-Beziehungen gedroht.

Der Kläger erlitt einen enormen Verlust seines Ansehens. Das war dem ungerechtfertigten Schufa-Eintrag geschuldet. Aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO entstand dem Kläger ein immaterieller Schaden. Das LG Mainz sprach ihm deshalb eine Entschädigung von 5.000 Euro zu (Urt. v. 12.11.2021 - 3 O 12/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesgerichthof anhängig (VI ZR 67/23).

Sie haben zu Unrecht einen negativen Schufa-Eintrag? Unser Anwalt für Schufa-Löschung hilft!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.

Welche Auskunfteien gibt es neben der Schufa noch?

Die Schufa ist zwar die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, aber nicht die einzige. Neben der Schufa gibt es noch weitere Auskunfteien, die Daten über die Bonität von Personen und Unternehmen sammeln und weitergeben. Die wichtigsten sind:

  • Creditreform Boniversum: Diese Auskunftei gehört zum Verband der Vereine Creditreform, der 1879 gegründet wurde. Sie ist vor allem auf die Bonitätsprüfung von Unternehmen spezialisiert. Creditreform Boniversum ist jedoch auch für Privatpersonen zuständig und verfügt über Daten zu mehr als 66 Millionen Menschen in Deutschland. Derzeit gibt es weit über 100 Creditreform-Vereine.
  • CRIF Bürgel: Diese Auskunftei ist Teil der internationalen CRIF-Gruppe, die 1988 in Italien gegründet wurde und weltweit tätig ist. CRIF Bürgel ist aus der Fusion von Bürgel Wirtschaftsinformationen und CRIF GmbH im Jahr 2017 entstanden. CRIF Bürgel verfügt über Daten zu mehr als 42 Millionen Menschen und 4 Millionen Unternehmen in Deutschland.
  • Deltavista: Die Deltavista GmbH ist eine Tochtergesellschaft der CRIF-Gruppe und gehört somit zur gleichen Unternehmensfamilie wie CRIF Bürgel. Sie wurde 1995 gegründet und hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Deltavista verfügt über Daten zu mehr als 50 Millionen Menschen und 4 Millionen Unternehmen in Deutschland.
  • Regis24: Die Regis24 GmbH ist eine unabhängige Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2003 gegründet und hat sich auf die Identitätsprüfung und Adressermittlung spezialisiert. Die Regis24 verfügt über Daten zu mehr als 80 Millionen Menschen und 5 Millionen Unternehmen.
  • Infoscore Consumer Data: Diese Auskunftei gehört zur Arvato Financial Solutions Gruppe, die wiederum Teil des Bertelsmann Konzerns ist. Infoscore Consumer Data wurde 1997 gegründet und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Infoscore Consumer Data verfügt über Daten zu mehr als 70 Millionen Menschen und 6 Millionen Unternehmen.

Im Grundsatz funktionieren diese Auskunfteien ähnlich wie die Schufa, dennoch gibt es einige wesentliche Unterschiede. Zum Beispiel haben sie unterschiedliche Berechnungsmethoden für ihre Score-Werte, unterschiedliche Datenquellen und Speicherfristen. Außerdem haben sie unterschiedliche Vertragspartner aus verschiedenen Branchen.

Der Name Schufa ergibt sich aus den Worten "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Dabei handelt es sich um eine private Auskunftei. Diese sammelt Daten von Bürgern und Unternehmen.

Die Schufa ist die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Das 1927 gegründete Unternehmen hieß damals noch "Deutsche Zentralgenossenschaftskasse für Verbrauchergeschäfte".

Die Schufa sammelt Daten über unterschiedliche Wege. Zum Beispiel über Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Unternehmen. Diese melden Daten zum Zahlungsverhalten an die Auskunftei. Diese Informationen werden wiederum genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu berechnen.

Beim Schufa-Scoring handelt es sich um das Verfahren, das die Auskunftei nutzt, um die Kreditwürdigkeit der Verbraucher und Unternehmen zu berechnen.

Der Score-Wert ist zwischen 0 und 100. Dieser gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Verbraucher oder Unternehmen die Rechnungen bezahlt. Je höher der Score-Wert, desto besser die Bonität (Kreditwürdigkeit). Die Score-Werte verkauft die Schufa an ihre Vertragspartner. Diese nutzen die Werte zur Entscheidung, ob sie mit einem potenziellen Kunden oder Mieter einen Vertrag eingehen oder einen Kredit gewähren. Das automatisierte Scoring ist äußerst umstritten und wird von zahlreichen Juristen für rechtswidrig gehalten.

Sie haben einen negativen Schufa-Eintrag? Nutzen Sie hier unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Viele Verträge, wo es um einen Kredit geht, enthalten eine Klausel, die die Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa erlaubt. Die Klausel musste in der Vergangenheit neu gefasst werden, weil der Bundesgerichtshof die pauschale Einwilligung in die Datenweitergabe untersagt hat.

Enthält Ihr Vertrag solch eine Klausel? Dann ist es möglich, diese streichen zu lassen. Nutzen Sie hierfür gerne auch unser kostenfreies Musterformular zum Widerspruch der Datenverarbeitung.

Wenn Sie auf Wohnungssuche sind, fragt Sie der Vermieter nach Ihrer Schufa-Auskunft. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Auskunft einzuholen und an den Vermieter weiterzugeben. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass dieser Sie deshalb von der Liste der Bewerber ausschließt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Daten in der Schufa-Auskunft zu schwärzen, die ihn nichts angehen. Dazu zählen zum Beispiel Kreditkarten- und Kontonummern.

Bei Schufa-Einträgen gelten unterschiedliche Löschfristen. Die Schufa ist angehalten, nach Fristablauf die veralteten Einträge zu entfernen. Dies läuft jedoch z.B. bei einer falschen Kategorisierung nicht reibungslos ab. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig eine Selbstauskunft anzufordern.

  • Die sofortige Entfernung gilt für falsche oder veraltete Einträge sowie Bankkonten, sobald die Bank die Löschung des Kontos an die Schufa übermittelt hat.
  • Nach sechs Monaten erfolgt die Löschung der Informationen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung.
  • Nach zwölf Monaten sind Einträge zu Krediten, Konditionen sowie Informationen von anderen Unternehmen über den Verbraucher zu löschen.
  • Nach drei Jahren sind Einträge über abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren zu löschen.

Sie haben einen veralteten oder fehlerhaften Negativeintrag? Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Ihr Recht auf Datenauskunft ergibt sich aus §§ 33ff. BDSG (Bundesdatenschutz-Gesetz). Demnach haben Sie das Recht, die gespeicherten Daten mittels Eigenauskunft zu kontrollieren. Es ist empfehlenswert, jährlich eine kostenfreie Selbstauskunft zur Kontrolle bei der Schufa zu beantragen, um falsche Daten nicht unter Zeitdruck löschen zu müssen.

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Die Schufa bietet verschiedene Auskünfte. Die Preise unterscheiden sich je nach Art der Auskunft. Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu beantragen.

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Es kommt vor, dass ein Schufa-Eintrag ungerechtfertigt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen. Dann ist der Gläubiger verpflichtet, den Eintrag zurückzunehmen. Die Information wird der Schufa übermittelt und diese löscht den Eintrag.

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Nutzen Sie hierzu gerne unsere kostenfreien Musterformulare. So haben Sie die Möglichkeit, ganz einfach selbst ein Schreiben an die Schufa zu verfassen.

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Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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