02.08.2022 – Sittenwidrige Schädigung von Verbrauchern durch OLG Stuttgart bestätigt – Schadensersatz EUR 12.959,50 plus Zinsen

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Wawra & Gaibler erstreiten Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Stuttgart wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das OLG Stuttgart hob in der zweiten Instanz (Urteil vom 28.07.2022 – Az.: 14 U 27/22) das fehlerhafte erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ellwangen auf und verurteilte die Volkswagen AG zu Recht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Gestützt wurde die Haftung von VW auf den Verbau des Motors EA 189, dies ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung.

Fahrzeuge mit Dieselmotor des Typs EA 189 sind mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die erkennt, ob das Fahrzeug sich im regulären Straßenbetrieb oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Wird der Prüfstand erkannt, wird über ein Rückführungsventil bereits verbrannte Luft in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierdurch wird der Stickoxidausstoß verringert.

Der Motor EA 189 wurde innerhalb des Volkswagen-Konzerns – mit zugehörigen Unternehmen wie beispielsweise Skoda, Audi und Seat – weltweit in Millionen von Fahrzeugen verbaut. Durch den Verbau des Motors wurde das für die Genehmigung zuständige Kraftfahrtbundesamt über die Einhaltung der Abgaswerte getäuscht. Die Verbraucher wurden somit sittenwidrig geschädigt, da Fahrzeuge erworben wurden, die nicht den geltenden Regelungen entsprachen. Folge ist, dass sich der Verbraucher von dem ungewollten Kaufvertragsschluss lösen kann. Diese Sichtweise wird nunmehr auch vom OLG Stuttgart gestützt.

Der Anspruch des Klägers stützt sich auf den sog. Restschadensersatzanspruch gem. § 852 BGB. Danach kann der geschädigte Verbraucher seine Ansprüche bis zu 10 Jahre nach Kauf geltend machen. Volkswagen wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von EUR 12.959,50 verurteilt.


Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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