03.05.2023 Arbeitsrecht: Nach Homeoffice-Pflicht - Streit um Präsenzpflicht am Arbeitsplatz

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Unternehmen ringen mit Mitarbeitern um die richtige Balance zwischen Büro und Home-Office

Seit dem Auslaufen der gesetzlichen Home-Office-Pflicht vor etwa einem Jahr kehren immer mehr Mitarbeiter ins Büro zurück. Die Frage nach der neuen Balance zwischen Büro und Home-Office stellt die Unternehmen vor eine Herausforderung. Viele Angestellte schätzen nämlich nach wie vor die Flexibilität des mobilen Arbeitens. Sie möchten nicht mehr jeden Tag ins Büro kommen, wie es vor der Pandemie noch üblich war.

Uneinigkeit über die Zukunft des Arbeitens führt in manchen Unternehmen zu Streitigkeiten, die zum Teil vor Gericht ausgetragen werden. Ein Beispiel ist der Rückversicherer Allianz Re. Dort versuchte der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Gesellschaft zu erwirken. Die Arbeitnehmer-Vertreter möchten damit verhindern, dass die neue Regelung zur verpflichtenden Rückkehr ins Büro umgesetzt wird. Die Regelung bedeutet das Ende des bisherigen Freiwilligkeits-Prinzips. Sie verpflichtet rund 280 Mitarbeiter am Standort München, an mindestens vier Tagen im Monat ins Büro zu kommen. Diese "Teamdays" werden mit den engsten Mitarbeitern abgestimmt und sind für jeden Mitarbeiter verpflichtend. Der Betriebsrat von Allianz-Re ist besorgt, dass dies dazu führt, dass die Beschäftigten wieder zu hundert Prozent ins Büro zurückkehren müssen, und befürchtet eine mögliche "Willkür der Vorgesetzten".

Arbeitsmodelle bei der Allianz: Betriebsvereinbarung ermöglicht Einschränkung der Arbeitsplatz-Wahlfreiheit

Das Gericht bestätigte in der mündlichen Verhandlung die Argumentation der Vertreterin der Allianz. Diese berief sich auf eine Betriebs-Vereinbarung von 2006, deren grundlegende Regelungen weiterhin gültig seien. Wenn die Unternehmens-Leitung die bisherige Wahlfreiheit des Arbeitsplatzes einschränke, handele sie auf der Grundlage des damaligen Übereinkommens rechtmäßig. Während der Corona-Pandemie arbeitete bis zu 90 Prozent der Allianz-Mitarbeiter von zu Hause aus. Eine gesetzliche Homeoffice-Pflicht galt zudem bis März 2022. Bereits vor zwei Jahren hatte Renate Wagner, Personalchefin der Allianz, in einem Interview mit der FAZ betont, dass die Erfahrungen mit der Heimarbeit sehr positiv waren. Die Unternehmens-Leitung beabsichtigt demnach nicht, zu den Arbeitsmodellen vor der Pandemie zurückzukehren. Stattdessen strebt sie eine neue Arbeits-Normalität an. Es wird nicht erwartet, dass die Angestellten vollständig im Büro anwesend sein werden. Die Allianz verweist auch auf eine Möglichkeit für alle Mitarbeitenden seit 2016, bis zu 25 Tage im Jahr im Ausland zu arbeiten.

Streit um Präsenzpflicht: Vergebliche Verhandlungen und Vorwürfe von Einschüchterung

Vor dem Streit über die Präsenzpflicht hatten Arbeitgeber und Betriebsrat monatelang vergeblich versucht, sich auf eine Regelung zu einigen. Beide Seiten schieben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen zu. Einzelne Betriebsräte berichten von Einschüchterungs-Versuchen ihres Arbeitgebers, der sie von ihrem Einsatz für die Arbeitnehmer-Seite abbringen möchte. Eine Sprecherin der Allianz Re sagt, dass in der Tat Abmahnungen ausgesprochen wurden. Diese seien aber bei der Allianz äußerst selten und kämen nur bei schwerwiegenden Verstößen zur Anwendung.

Der Arbeitgeber führte Anfang April eine neue Präsenzpflicht ein, ohne die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Die Arbeitnehmer-Vertreter sind der Meinung, dass die neuen Regeln einer Mitbestimmungspflicht bedürfen. Dem widerspricht die Sprecherin der Rückversicherung. Die Frage, ob der Betriebsrat an Regelungen zum Thema Home-Office beteiligt werden muss, ist jedoch unter Juristen umstritten. Es geht um die Fragen des Ob und des Wie: Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. Dieser entscheidet, ob er mobile Arbeit erlaubt oder nicht. Bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

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