Im Jahr 2022 haben ca. 350.000 Personen weniger einen Riester-Vertrag abgeschlossen als es in den Jahren zuvor der Fall war. Das ist der tiefste Punkt in der Geschichte der Riester-Rente. Wenn man bedenkt, dass viele Versicherer den Rentenfaktor gesenkt haben, überrascht das nicht. Schließlich haben deswegen die Sparer eine deutlich geringere Rente zu befürchten. Jedoch haben viele Gerichte die einseitige Senkung des Rentenfaktors für rechtswidrig befunden.
In Deutschland hatten vor rund zehn Jahren mindestens 16,5 Millionen Verbraucher einen Riester-Vertrag. Seit 2016 sind es kaum mehr geworden. Seither nimmt die Anzahl kontinuierlich ab. Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales registrierte im letzten Jahr einen Rückgang der Riester-Verträge um zwei Prozent. Das bedeutet, Verbraucher schlossen 348.000 Verträge weniger ab als es zuvor der Fall war. Rund 15,9 Millionen Verträge verbleiben. Aber 20-25 Prozent werden nicht mehr bespart.
Unterschiedliche Faktoren sind für den Einbruch der Riester-Verträge verantwortlich. Es gibt Versicherte, die planmäßig ihre Riester-Rente erhalten. Andere wiederum kündigen ihre Verträge. Auf die Riester-Rente als Altersvorsorge verlassen sich jedoch kaum noch Verbraucher. Zum einen liegt das liegt daran, dass sich diese Art der Altersvorsorge kaum noch lohnt. Die Kosten sind hoch, aber die Garantieverzinsung liegt lediglich bei noch 0,25 Prozent. Das bedeutet, dass die Kapitalerträge sehr gering sind. Lediglich Steuervorteile sowie Zulagen als staatliche Förderung erhalten das Konzept noch aufrecht. Zum anderen haben einige Versicherer, darunter auch Branchenführer, den Rentenfaktor der Verträge einseitig gesenkt. Das bedeutet, dass Riester-Sparer eine erheblich geringere Rente zu erwarten haben als ursprünglich vertraglich vereinbart. Viele Gerichte, darunter zum Beispiel das LG Köln, haben die Vorgehensweise der Versicherer für rechtswidrig befunden.
Lassen Sie keinesfalls zu, dass Ihr Versicherer einseitig den Rentenfaktor Ihrer Riester-Versicherung senkt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass Sie im Alter deutlich weniger Rente erhalten als ursprünglich vereinbart. Die Vorgehensweise der Versicherer ist nicht nur äußerst umstritten, viele Gerichte haben sie auch für rechtswidrig erklärt.
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