04.04.2022 – Audi-Abgasskandal: Volkswagen erneut vom Landgericht Ellwangen verurteilt – Schadensersatz EUR 33.370,56

  • ABGASSKANDAL NEUES EUGH- UND BGH URTEIL 2023
  • ALLE NEUIGKEITEN ZUM ABGASSKANDAL
  • URTEILE ZUM THEMA ABGASSKANDAL
  • SEIT 2017 SPEZIALISIERT AUF DEN ABGASSKANDAL
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 20.000 DIESELFÄLLEN
  • MEHRERE MILLIONEN SCHADENSERSATZZAHLUNGEN UND ABFINDUNGEN FÜR UNSERE MANDANTEN ERSTRITTEN
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das Landgericht Ellwangen bestätigt seine Rechtsprechung bezüglich des Skandalmotors EA189.

Das Landgericht Ellwangen sprach in dem von Wawra & Gaibler geführten Verfahren Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu. Im vorliegenden Verfahren ging es um einen Audi Q3, der am 12.02.2013 als Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von EUR 41.299,98 erworben wurde. Das Fahrzeug ist mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die dazu führt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sind die Emissionswerte jedoch um ein Vielfaches erhöht.

Das Landgericht Ellwangen hat erneut bestätigt, dass durch den Verbau dieser Software das Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle getäuscht und der Kläger hierdurch sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen drohte dem Kläger der Entzug der Betriebserlaubnis.

Der vom Gericht zugesprochene Schadensersatz gründet sich auf §852 BGB. Dieser spezielle Schadensersatz verjährt im Gegensatz zum Anspruch aus §826 BGB erst 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs. Fahrzeughersteller können somit bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Dateien herunterladen

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim