04.04.2023 Abgasskandal: Ex-Audi-Chef droht Haftstrafe

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Im Prozess wegen manipulierter Dieselfahrzeuge vor dem Münchner Landgericht müssen sich Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und drei Mitangeklagte wegen Betrugs verantworten. Eine Verurteilung ist möglich, wobei der Richter bei einem vollständigen Geständnis eine Bewährungsstrafe in Betracht zieht.

Den angeklagten Mitarbeiter und dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler wird vorgeworfen, ab dem Jahr 2008 Dieselmotoren so manipuliert zu haben, dass die ausgestoßenen Stickstoffemissionen lediglich auf dem Prüfstand der Abgastests der gesetzlichen Norm entsprachen. Im normalen Straßenverkehr wurden die vorgeschriebenen Grenzen für Stickstoffoxide jedoch nicht eingehalten.

Betrugsvorwürde und Unterlassung: Der Dieselskandal bei Audi vor Gericht

Die Angeklagten Henning L., Giovanni P. und Wolfgang Hatz sollen für die Entwicklung von solchen Abschalt-Einrichtungen von Dieselfahrzeugen bei Audi verantwortlich sein. Der ehemalige Audi-Vorstandschef Rupert Stadler könnte aufgrund des Vorwurfs des Unterlassens, d.h. der Nichtverhinderung einer gebotenen Handlung, strafrechtlich verfolgt werden. Eigenen Angaben zufolge soll Stadler selbst erst 2015 vom Dieselskandal erfahren haben. Der Verkauf der manipulierten Autos wurde jedoch erst 2018 gestoppt.

Henning L. als Kronzeuge: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich

Für die Angeklagten Giovanni P., Hatz und Stadler kommt eine Bewährungsstrafe in Betracht, wenn sie vollumfängliche Geständnisse ablegen. Der vierte Angeklagte Henning L. hatte sich bereits als geständig erwiesen. Gegen den Ingenieur soll das Verfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt werden, falls die Anklagebehörde dem zustimmt. Dieser Schritt wurde bereits vor längerer Zeit von L.s Verteidiger Maximilian Müller beantragt, da der Prozess ohne L.s Mithilfe nicht in dieser Form hätte stattfinden können.

Die drei verbleibenden Angeklagten stehen vor der Möglichkeit, erneut inhaftiert zu werden, falls sie keine Geständnisse ablegen. Ihnen wurde bereits vor dem Prozess Untersuchungshaft angeordnet. Währen Giovanni P. teilweise geständig war, erwartet das Gericht weitere Aussagen von ihm. Hatz und Stadler hingegen haben bisher sämtliche Anschuldigungen bestritten.

Dieselbetrugs-Verfahren: Einschätzungen des Gerichts und mögliche Wende des Verfahrens

Der Prozess vor dem Münchener Landgericht hat im September 2020 begonnen. Einschätzungen des Gerichts zufolge hätte Rupert Stadler spätestens 2016 von den Manipulationen Kenntnis erlangen und den Verkauf der Autos mit illegalen Abschalt-Einrichtungen stoppen müssen. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Daten des Kraftfahrt-Bundesamts zu den nicht eingehaltenen Abgaswerten bekannt. Innerhalb des Konzerns wurden bereits Ermittlungen zu diesem Thema durchgeführt. Im Laufe des Prozesses wurden mehrere Anklagepunkte, einschließlich Falschbeurkundung, bereits fallen gelassen.

In Deutschland kann Betrug in schweren Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Am 4. April 2023 wird der langwierige Prozess fortgesetzt. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob sich die Angeklagten auf den Vorschlag des Richters einlassen und sich geständig zeigen. Dies könnte sich als spektakuläre Wende des Verfahrens abzeichnen, die möglicherweise zu einem früheren Prozessende führt.

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