Für Verbraucher und Arbeitnehmer bringt der April bedeutende Änderungen mit sich, da neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Es beginnt der Vorverkauf für das Deutschlandticket, Angestellten bleibt mehr Nettogehalt vom Bruttogehalt übrig. Außerdem enden die letzten verbleibenden Corona-Bestimmungen in Deutschland. Ferner bringt der April 2023 noch einen weiteren historischen Einschnitt mit sich: Die letzten Atomkraftwerke werden hierzulande vom Netz genommen.
Das ab Mai geltende 49-Euro-Deutschlandticket steht seit 3. April. zum Verkauf. Personen können bundesweit Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr nutzen. Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in ganz Deutschland. Ausgeschlossen davon sind jedoch Fahrten erster Klasse.
Im Unterschied zum 9-Euro-Ticket, das von Juni bis August 2022 galt, ist das 49-Euro Ticket nicht als Zeitkarte, sondern ausschließlich als Abonnement verfügbar. Primär soll das Ticket eine finanzielle Entlastung für Bahnfahrer und Pendler darstellen. Das Angebot ist monatlich kündbar. Andernfalls verlängert es sich automatisch um einen Monat.
Mehrere Jahrzehnte sind vergangen, seitdem im Juni 1961 in Unterfranken das erste Atomkraftwerk in Betrieb genommen wurde. Bereits 2022 war geplant, die Kernkraftwerke „Emsland“, „Isar 2“ und „Neckarwestheim 2“ vom Netz zu nehmen. Infolge der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs wurde der Betrieb dennoch verlängert. Endgültig Schluss mit den Atomkraftwerken ist am 15. April 2023.
Höhere steuerliche Freibeiträge für Arbeitnehmer gelten seit Beginn des Jahres 2023. Doch nun werden sie auch auf dem Lohnzettel sichtbar. Anlass dafür ist der geänderte Ablauf für den Lohnsteuerabzug. Sämtliche Arbeitgeber müssen seit 1. April höhere steuerliche Freibeiträge für Angestellte berücksichtigen. Der Pauschalbetrag für Arbeitnehmer erhöht sich um 30 Euro auf 1.230 Euro. Ebenfalls steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro. Dadurch haben Angestellte mehr Netto vom Brutto beim Gehalt übrig.
Momentan kämpft die Gewerkschaft Verdi noch für eine Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst. Maler und Lackierer im Hauptgewerbe freuen sich bereits seit April über eine Gehaltserhöhung. Mehrere Erhöhungen sieht der aktuelle Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk vor. Der Mindestlohn l (Helfer) steigt auf 12,50 Euro und der Mindestlohn ll (Gesellen) auf 14,50 pro Stunde seit 1. April 2023.
Tarifbeschäftigte im Baugewerbe erhalten zum 1. April eine Gehaltserhöhung von 2% im Westen und 2,7% im Osten. Seit 1. April liegt der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte bei mindestens 13 Euro pro Stunde.
Für seine Cloud-Dienste erhöht Microsoft seit 1. April die Preise. Für die Produkte Microsoft 365, Office 365, Dynamacis 365 sowie Microsoft Teams fordert das Unternehmen künftig elf Prozent mehr. Dies gilt jedoch nicht für bereits laufende Verträge, sondern lediglich für Neukunden und Vertrags-Verlängerungen. Privatkunden sind offenbar nicht betroffen.
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