21.05.2025 - Wegweisendes Urteil: SCHUFA muss Score offenlegen – 3.000 € Schadenersatz für Betroffene

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Augsburg, 16. Mai 2025 – Das Landgericht Bayreuth hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA erheblich gestärkt. Erstmals sieht ein Gericht einen Anspruch auf transparente Auskunft über die Berechnung des SCHUFA-Scores und einen immateriellen Schadenersatz von bis zu 3.000 € für Verbraucher, die von automatisierten SCHUFA-Entscheidungen betroffen sind. In dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH geführten Verfahren verpflichtete das Gericht die SCHUFA, der Klägerin vollständig offenzulegen, welches Score-Ergebnis mitgeteilt wurde, welche persönlichen Daten dafür verwendet wurden und mit welchem Gewicht diese in die Score-Berechnung eingeflossen sind

Zudem wurde die SCHUFA verurteilt, der Klägerin 3.000 € als Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen

Die Entscheidung ist insofern historisch, als sie verbindlich den Datenschutz im Bereich automatisierter Bonitätsprüfungen durchsetzt. Laut Urteil fällt die Score-Ermittlung der SCHUFA unter das Verbot rein automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO, da die Score-Werte bei Vertragsentscheidungen regelmäßig eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Keine der gesetzlichen Ausnahmen (wie etwa eine ausdrückliche Einwilligung oder Vertragsnotwendigkeit) war vorliegend einschlägig, sodass die SCHUFA gegen die DSGVO verstoßen hat.

Das Gericht stellte fest, dass die SCHUFA ihre Informationspflichten verletzt hat, indem sie Verbrauchern die erforderliche Transparenz über die Score-Berechnung verweigerte. Diese intransparente Praxis der Auskunfteien, die vom Europäischen Gerichtshof bereits Ende 2023 beanstandet wurde, wurde nun auf nationaler Ebene konsequent sanktioniert.

Die gesellschaftliche Tragweite dieses Urteils ist immens: Die SCHUFA verwaltet Daten von rund 68 Millionen Menschen in Deutschland. Jeder Einzelne von ihnen erhält nun Rückenwind bei der Durchsetzung seiner Rechte. Verbraucher haben künftig einen gerichtlich bestätigten Anspruch auf Auskunft darüber, wie ihr Score zustande kommt, und können bei Verstößen Schadenersatz verlangen. „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz und die Verbraucherrechte“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler von der Kanzlei Wawra & Gaibler. „Zum ersten Mal wird Transparenz beim SCHUFA-Score gerichtlich erzwungen und den Betroffenen gleichzeitig ein spürbares Mittel in die Hand gegeben, um sich gegen ungerechtfertigte Einstufungen zu wehren.“ Die Kanzlei, die das Verfahren erfolgreich geführt hat, sieht darin auch ein Signal an die Branche. Experten gehen davon aus, dass dieses Urteil das bisherige Geschäftsmodell der SCHUFA ins Wanken bringen könnte. Bisher beruhte das Scoring-System auf geheimen Algorithmen und vollautomatischen Prozessen – ein Ansatz, der durch die neuen Transparenz- und Kontrollpflichten kaum in der bisherigen Form weiterführbar scheint. Sollte die SCHUFA ihre Score-Berechnung offenlegen und Prüfmechanismen einführen müssen, würde dies ihr etabliertes Modell deutlich schwächen. Im Extremfall steht sogar ein Ende der bisherigen Praxis im Raum, falls sich die Rechtsauffassung des Landgerichts bundesweit durchsetzt. Für die SCHUFA, die sich bislang gelassen gab, bedeutet das Urteil eine klare Aufforderung zum Umdenken im Interesse der Verbraucher.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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