05.05.2022 – Fiat erneut wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen verurteilt

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Chancen für Wohnmobil-Eigentümer auf Schadensersatz steigen weiter

Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt die FCA Italy S.p.A. (Fiat) zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 42.964,84 nebst Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Streitgegenständlich war in diesem Verfahren ein Wohnmobil des deutschen Wohnmobilherstellers Knaus-Tabbert. Dieses Wohnmobil basiert – wie das Gros der Wohnmobile – auf einem Fiat Ducato mit einem 2,3 Liter Motor. Fiat steht seit Beginn des Dieselskandals ebenfalls unter dem Verdacht der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Insbesondere in den USA wurde Fiat und der zugehörige Mutterkonzern Stellantis bereits zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt.

Nun häufen sich auf die Verurteilungen auch in Deutschland. Nach den Landgerichten Landau, Ravensburg und Landshut sah nun auch das Landgericht Dessau-Roßlau die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen als erwiesen an.

Nach Auffassung des Gerichts enthält das streitgegenständliche Fahrzeug eine Funktion, die nach etwa 22 Minuten – kurz nach Ende des synthetischen Prüfzyklus NEFZ – die Abgasrückführung auf Null zurückfährt. Dies hat zur Folge, dass nach diesen 22 Minuten die Abgaswerte explodieren. Diese Zeitschaltuhr wurde seitens des Gerichts als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet.

Aufgrund der Verwendung dieser Abschalteinrichtung drohte dem Eigentümer der Entzug der Zulassung. Durch die Verschleierung der Funktion wurde der Eigentümer sittenwidrig geschädigt. Fiat wurde zur Zahlung von Schadensersatz und Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

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