Das Landgericht Heidelberg sprach in dem von Wawra & Gaibler geführten Verfahren Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu. Die Klagepartei erwarb am 25.04.2012 einen VW Tiguan Sport als Neuwagen für einen Kaufpreis von EUR 31.445,01. Das Fahrzeug wurde von Volkswagen mit dem Motor EA 189 ausgestattet und verkauft. Dieser ist in den Medien als sog. „Skandalmotor“ bekannt geworden. Volkswagen stattete den Motor mit einer Motorsteuerungssoftware aus, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Dadurch wurden die Messwerte nur beim Durchlaufen des Prüfzyklus eingehalten, im realen Fahrbetrieb werden die Grenzwerte allerdings um ein Vielfaches überschritten.
Diese Motorsteuerungssoftware schaltet zwischen zwei verschiedenen Modi, die in Bezug auf die Abgasreinigung unterschiedlich effektiv sind, um. Im realen Fahrbetrieb kommt lediglich der weniger effektive Modus zum Einsatz, wohingegen auf dem Prüfstand die Abgasrückführung vorschriftsmäßig durchgeführt wird (sog. Umschaltlogik). Dies führt dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sind die Emissionswerte jedoch um ein Vielfaches erhöht.
Das Landgericht Heidelberg bestätigt, dass durch den Verbau dieser Software das Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle getäuscht und der Kläger hierdurch sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen drohte dem Kläger der Entzug der Betriebserlaubnis.
Der vom Gericht zugesprochene Schadensersatz gründet sich auf §852 BGB. Dieser spezielle Schadensersatz verjährt im Gegensatz zum Anspruch aus §826 BGB erst 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs. Somit kann Klägern, die wie im Urteil das Fahrzeug bereits sehr früh, noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals, erworben haben, noch abgeholfen werden. Fahrzeughersteller können bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
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