Die Mietpreisbremse ist dazu da, Wohnraum in Städten für alle Gesellschaftsschichten bezahlbar zu machen. Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Auch nach acht Jahren Mietpreisbremse ist keine Kontrolle der Miethaie erreicht worden. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Wann gilt die Mietpreisbremse? Und wie umgehen sie die Berliner Vermieter?
Nun hat der Berliner Mieterverein die Beschwerden des Jahres 2021 geprüft. Er kam zu dem Ergebnis, dass 98 Prozent der Vermieter die gesetzliche Mietpreisbremse bei Neuvermietung komplett ignoriert oder umgangen haben. Nach Angaben des Berliner Mietvereins gingen rund 6.000 Beschwerden ein. Der Verein prüfte 935 Fälle genauer. Das Ergebnis ist erschreckend, denn die Mietpreisbremse bringt gar nichts! Nachdem die Mietpreisbremse bereits 2015 eingeführt wurde, gilt: Die Miete darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der Mietverein kritisierte nicht nur die Häufigkeit der Gesetzes-Verstöße, sondern auch die Höhe der Überschreitungen des Mietpreises. Die Gründe für die Häufigkeit der Verstöße bei privaten Wohnungs-Unternehmern sind:
Durch den extremen Wohnungsdruck haben Mieter Schwierigkeiten, ihr Recht auf eine angemessene Miete nach § 556d BGB durchzusetzen. Ein Problem: Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor. Die Vermieter scheinen sich daher nicht an das Gesetz zu halten und treiben den Mietmarkt weiter in die Höhe. Die Angebotsmieten in Berlin sind seit 2012 um rund 60 Prozent gestiegen. Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.
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