Mit aktuellem Urteil erkennt das Landgericht Kaiserslautern den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Der Kläger erwarb am 29.05.2015 ein Fahrzeug der Marke Porsche Macan S (Motor 3.0 V6 TDI) für EUR 75.028,31. Der Motor dieses Fahrzeugs wurde von der Audi AG hergestellt und gehört zu deren neuen Motorengeneration.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Audi AG die zuständige Genehmigungsbehörde durch das Herstellen und Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware durch schlüssiges Handeln getäuscht hat. Der Hersteller beantragt bei der zuständigen Behörde für das Fahrzeug und den zugehörigen Motor die Typengenehmigung und somit gegenüber der Behörde die Erklärung ab, dass der Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist. Dies schließt auch die Tatsache ein, dass das Fahrzeug im realen Straßenverkehr die geltenden Abgasemissionsgrenzwerte einhält. Ansonsten droht dem Fahrzeughalte der Entzug der Betriebserlaubnis. Trifft dies nicht zu, steht es wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung des Fahrzeugerwerbers gleich.
Die Audi AG hat der zuständigen Behörde nicht offengelegt, dass das Fahrzeug die Stickoxidwerte nur auf dem Prüfstand einhält, im realen Straßenverkehr diese allerdings um ein Vielfaches überschreitet. Das Kraftfahrbundesamt – als zuständige Behöre – wurde über die Einhaltung der Grenzwerte getäuscht, was den Anspruch des Klägers begründete. Entsprechend ist für dieses Fahrzeugs ein verpflichtender Rückruf seitens des Kraftfahrtbundesamts ergangen.
Im Ergebnis erhält die Klagepartei – wegen des zugefügten Schadens – über 80% des bezahlten Kaufpreises zurück, die Audi AG hingegen wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.
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