VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche können vorsätzliches Handeln im Abgasbetrug somit nicht mehr leugnen.
Im aktuell laufenden Strafverfahren gegen 4 Ingenieure der VW-Tochter Audi kam es nun zu einem Geständnis. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den Kronzeugen Hennig L. gegen Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro vorläufig eingestellt hatte, gestand nun der Motorenentwickler Giovanni Pamio. In seinem Geständnis bekannte er sich umfassend zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und äußerte unter anderem, dass er schon bei der Entwicklung gewusst habe, dass die sogenannten Abschalteinrichtungen nicht gesetzeskonform sein könnten. Dadurch wird jetzt der Druck auf die letzten zwei Angeklagten, den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und den ehemaligen Audi-Motorenchef und Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz erhöht, welche die gegen sie erhobenen Vorwürfe noch abstreiten. Allerdings ließ der Vorsitzende Richter durchklingen, dass er nach zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer genügend Beweise für eine Verurteilung sähe.
Was bedeutet das Geständnis für geschädigte Dieselfahrer, die Schadensersatzansprüche vom Hersteller fordern?
Das Geständnis des Motorenentwicklers Pamio bestätigt, dass seitens der Hersteller Vorsatz bei der Manipulation der Motoren vorlag. Die Hürde, dass geschädigte Kunden den Herstellern vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten nach mittlerweile überholter deutscher Rechtsprechung nachweisen mussten, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, dürfte somit leicht zu überspringen sein. Nach neuer Rechtsprechung des EuGHs genügt im Übrigen bereits der Nachweis von Fahrlässigkeit, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Nach dem Geständnis des Motorenentwicklers dürfte es nunmehr selbst den „kreativsten“ deutschen Zivilrichtern schwerfallen, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu verneinen.
Das Geständnis hat Auswirkungen auf den gesamten VW-Konzern. Denn Audi war innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung der 3,0 TDI und 4,2 TDI Motoren zuständig, die auch in den anderen VW Konzernmarken verbaut wurden. Für sämtliche dieser Fahrzeuge hat sich eine Anspruchsdurchsetzung durch die aktuellen Ereignisse nochmals vereinfacht.
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