06.04.2023 Riester-Rente: Zurich darf Riester-Renten nicht kürzen

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Auch Allianz Lebensversicherung hat Riesterrenten zu Unrecht gekürzt. Betroffene sollten sich wehren und sich ihre Rentenansprüche sichern.

Die Zurich und ein Riester-Sparer befanden sich in einem Rechtsstreit bezüglich einer sogenannten Anpassungsklausel, die es dem Versicherer vermeintlich ermöglichte, nachträglich den Rentenfaktor und damit die Rente herabzusetzen. Das Landgericht Köln entschied zugunsten des geschädigten Riestersparers, dass die Zurich die Rente nicht nachträglich und einseitig kürzen durfte. Die Zurich hat gegen das Urteil des Landgerichts zwar Berufung eingelegt. Da das Urteil des Landgerichts Köln jedoch überzeugend ist, dürfte diese wenig Aussicht auf Erfolg haben und die Rentenkürzung endgültig für unzulässig erklärt werden. Für Riestersparer eine gute Nachricht. Durch die rechtswidrigen Rentenkürzungen entgehen ihnen Rentenbeträge in Höhe von vielen tausend Euro.

Zum Fall vor dem Landgericht Köln: Ein betroffener Kunde hatte gegen die Zurich Versicherung geklagt, weil der Versicherer den Rentenfaktor seiner fondsgebundenen Riester-Rente nachträglich senken wollte. Das Landgericht Köln (Az. 26 O 12/22) gab dem Kunden vor einem Monat recht und untersagte dem Versicherer die Senkung. Der Kunde sollte ursprünglich 37 Euro Garantierente pro 10.000 Euro Sparkapital erhalten, durch die geplante Senkung nur noch 28 Euro. Für den Kunden ging es dabei um viel Geld. Wenn er bis zu seinem Renteneintritt 150.000 Euro auf seinem Riesterkonto angespart hätte, bekäme er bei einem Rentenfaktor von 37 Euro jeden Monat eine Rente von 555 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 28 Euro jedoch nur 420 Euro. Er hätte also, wenn er sich nicht zur Wehr gesetzt hätte, pro Monat 135 Euro verloren. Und das für den Rest seines Lebens. Bei 20 Jahren Rentenbezug, hätte er 32.400 Euro weniger Rente bekommen als vertraglich vereinbart.

Riesterrenten-Kürzung unzulässig – Auch Allianz Lebensversicherung betroffen

Nicht nur die Zurich, sondern auch die Allianz - das Schwergewicht der deutschen Versicherungsbranche - befindet sich in einem Rechtsstreit wegen einseitig gekürzter Riesterrenten zum Nachteil des Sparers. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Allianz Leben eingereicht, nachdem letztere im September 2022 ohne Erfolg abgemahnt wurde. Eine Entscheidung hierzu wird am 17.04.2023 erwartet. Experten gehen davon aus, dass auch die Kürzungen der Riesterrente der Allianz Lebensversicherung für unzulässig erklärt werden.

Die Bedeutung des garantierten Rentenfaktors bei Fondspolicen

Ein wichtiger Aspekt bei Fondspolicen betrifft die garantierte Verzinsung während der Rentenphase. Der Rentenfaktor ist eine Umwandlungsquote, die angibt, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Anbieter von Riesterrenten boten einen garantierten Rentenfaktor an, die Rentenhöhe war somit festgelegt.

Riester-Rente: Anpassungsklausel benachteiligt Kläger unangemessen

Anbieter von Riesterrenten wollten sich jedoch nicht an den mit dem Kunden vereinbarten Rentenfaktor halten und setzten diesen einfach herab. Sie bezogen sich dabei auf in den AGBs der Versicherungsverträge versteckte sogenannte Anpassungsklauseln, die es ihnen vermeintlich erlaubten, den Rentenfaktor auch noch nachträglich herabzusetzen. Eine solche Anpassungsklausel hatte auch die Zurich in ihren Produktbedingungen enthalten. Das Landgericht Köln urteilte jedoch, dass solche Klauseln eine unangemessene Benachteiligung des Riester-Sparers darstellen und erklärte sie deshalb für unwirksam.

Versicherer dürfen die negativen Marktentwicklungen nicht einfach so auf ihre Kunden abwälzen, so die Richter und Richterinnen des Landgericht Kölns. Außerdem ermögliche die Klausel lediglich eine Anpassung nach unten. Eine Heraufstufung des Rentenfaktors bei positiver Marktentwicklung war in den Produktbedingungen nicht vorgesehen. Nach überzeugender Ansicht des Landgericht Kölns wird dadurch das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht gewahrt.

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