Im April entschied der BGH: Eine Klausel in Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, welche Ansprüche aufgrund des Abgasskandals ausschließt, ist unwirksam. Das Gericht stellte klar, dass dieses Urteil sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer gleichermaßen gilt. Das bedeutet: Im Abgasskandal haben Käufer eines Mercedes-Fahrzeugs bei Abschluss eines Autokredits ihre Ansprüche auf Schadenersatz nicht verloren. Dabei ist es egal, ob sie den Vertrag als Privatperson oder Unternehmer abgeschlossen haben. Das beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) (Urt. v. 03.07.2023, Az. VIa ZR 155/23).
Grundsätzlich erklärte der BGH in einem ähnlichen Fall bereits im April 2023 eine Klausel in Darlehens-Verträgen der Mercedes-Benz-Bank für unzulässig (Urt. v. 24.4.2023, Az. VIa ZR 1517/22). Gemäß BGH betrifft diese Klausel auch Ansprüche, die Kunden entstehen, wenn diese nach Abschluss des Darlehensvertrags ihr Widerrufsrecht nutzen. Das hätte für Verbraucher eine schlechtere Position auf unzulässige Weise zur Folge.
In diesem Fall unterschrieb der Kläger beim Kauf des Fahrzeugs einen Finanzierungs-Vertrag mit der Mercedes-Benz-Bank. Der Vertrag regelte, dass der Kunde als Sicherheit etwaige Ansprüche gegen Mercedes-Benz abtritt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vertrat die Ansicht, dass der Darlehensnehmer nicht mehr zur Klage im Abgasskandal berechtigt wäre. Das würde bedeuten: Auch bei illegaler Abgastechnik im Fahrzeug hätte der Kunde keine Möglichkeit, sich dagegen juristisch zu wehren. Der BGH vertrat eine verbraucher-freundliche Ansicht und hob die Entscheidung des OLG Stuttgart auf.
Der Kläger bezog zwei Neuwagen über seine Firma sowie ein Darlehen zur Finanzierung bei der Mercedes-Benz-Bank. Der BGH stellte in diesem Urteil explizit klar, dass Unternehmer dieselben Rechte im Abgasskandal haben wie private Käufer.
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