07.06.2022 – VW-Urteil: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil für Motor EA 189 – Restschadensersatz in Höhe von EUR 11.873,30 nach §852 BGB zugesprochen

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 15.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

LG Landshut verurteilt Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Neuwägen

Der von Wawra und & Gaibler vertretene Kläger erwarb am 01.08.2013 einen VW Tiguan (Neuwagen) zu einem Kaufpreis von EUR 28.439,48. Das Fahrzeug verfügt über den Skandalmotor EA 189, welches mittels Fahrzykluserkennung erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und die NOx-Abgasnachbehandlung entsprechend anpasst. Auf dem Prüfstand wird in einen günstigeren Abgasreinigungsmodus umgeschaltet, was zur Einhaltung der Grenzwerte nur auf dem Prüfstand führt. Im realen Fahrbetrieb werden die Grenzwerte massiv überschritten.

Das LG Landshut sah den Restschadensersatzanspruch aus §852 BGB gegeben, trotz Verjährung des zugrundeliegenden Anspruchs aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §826 BGB. Im Rahmen des §852 BGB ist eine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen dem Anspruchssteller und dem Anspruchsgegner nicht erforderlich. Allein ausschlaggebend ist, ob der Erwerb des Anspruchsgegners im Verhältnis zum Anspruchssteller unrechtmäßig war und die dadurch entstandene Vermögensmehrung auf dessen Kosten geht. Hierbei ist nach mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung eine wirtschaftliche Betrachtung vorzunehmen.

Das LG Deggendorf unterstützt somit die Rechtsansicht der Verbraucherschützer und stärkt somit die Ansprüche der Verbraucher, indem auch bis 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags noch Schadensersatzansprüche möglich sind.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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