07.08.2023 Verbraucherblog - Wacken versank im Schlamm: Wer erstattet Tickets der gestrandeten Festivalgäste?

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Das größte Heavy-Metal-Festival weltweit veranstaltet jedes Jahr im August das norddeutsche Wacken in Schleswig-Holstein. Allerdings machte es dieses Jahr schon Schlagzeilen, bevor es richtig losging: Denn schon kurze Zeit nach der Öffnung des Festival-Geländes stoppten die Wacken-Veranstalter den Besucheransturm. Sie ließen nur rund 50.000 der geplanten 85.000 Gäste auf das Gelände. Der Grund: Die Campingflächen versanken nach anhaltendem Dauerregen im Matsch.

Doch welche Rechte haben nun die am Wochenende gestrandeten Metal-Fans, denen der Zutritt auf das Festival-Gelände verwehrt blieb? Erhalten die Besucher Schadensersatz? Gäste, die keinen Zutritt zum Wacken-Festival bekommen haben, erhalten den Ticketpreis zurückerstattet. Besitzer der Tickets haben nämlich Anspruch auf die Rückerstattung, sofern die gebuchte Veranstaltung ausfällt. Oder eben – wie es bei Wacken der Fall war - die Veranstalter den Zutritt aus Sicherheitsgründen verwehren.


Haftet der Veranstalter des Wacken-Open-Airs für Übernachtungs- und Anfahrtskosten?

Es spielt keine Rolle, wer für die Absage oder den Abbruch einer Veranstaltung verantwortlich ist, um Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben. In anderen Worten: Der Käufer des Tickets bekommt das Geld zurück, unabhängig davon, ob die Schuld beim Wetter oder Veranstalter liegt. Es gilt zu beachten, dass Ansprüche auf Erstattung für Fahrt- und Übernachtungskosten nur in Ausnahmefällen bestehen. Ein Beispiel: Der Veranstalter sagt aufgrund mangelhaft umgesetzter Sicherheits-Maßnahmen ein Festival ab. Allerdings ist dies nicht der Fall beim Wacken Festival, da der Veranstalter keine Verantwortung für die Wetter-Bedingungen trägt. Somit ist der Veranstalter nicht zu Schadensersatz verpflichtet, auch wenn für Gäste ärgerlich ist, umsonst angereist zu sein. Lediglich die Ticketkosten erstattet der Veranstalter.


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