Das größte Heavy-Metal-Festival weltweit veranstaltet jedes Jahr im August das norddeutsche Wacken in Schleswig-Holstein. Allerdings machte es dieses Jahr schon Schlagzeilen, bevor es richtig losging: Denn schon kurze Zeit nach der Öffnung des Festival-Geländes stoppten die Wacken-Veranstalter den Besucheransturm. Sie ließen nur rund 50.000 der geplanten 85.000 Gäste auf das Gelände. Der Grund: Die Campingflächen versanken nach anhaltendem Dauerregen im Matsch.
Doch welche Rechte haben nun die am Wochenende gestrandeten Metal-Fans, denen der Zutritt auf das Festival-Gelände verwehrt blieb? Erhalten die Besucher Schadensersatz? Gäste, die keinen Zutritt zum Wacken-Festival bekommen haben, erhalten den Ticketpreis zurückerstattet. Besitzer der Tickets haben nämlich Anspruch auf die Rückerstattung, sofern die gebuchte Veranstaltung ausfällt. Oder eben – wie es bei Wacken der Fall war - die Veranstalter den Zutritt aus Sicherheitsgründen verwehren.
Es spielt keine Rolle, wer für die Absage oder den Abbruch einer Veranstaltung verantwortlich ist, um Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben. In anderen Worten: Der Käufer des Tickets bekommt das Geld zurück, unabhängig davon, ob die Schuld beim Wetter oder Veranstalter liegt. Es gilt zu beachten, dass Ansprüche auf Erstattung für Fahrt- und Übernachtungskosten nur in Ausnahmefällen bestehen. Ein Beispiel: Der Veranstalter sagt aufgrund mangelhaft umgesetzter Sicherheits-Maßnahmen ein Festival ab. Allerdings ist dies nicht der Fall beim Wacken Festival, da der Veranstalter keine Verantwortung für die Wetter-Bedingungen trägt. Somit ist der Veranstalter nicht zu Schadensersatz verpflichtet, auch wenn für Gäste ärgerlich ist, umsonst angereist zu sein. Lediglich die Ticketkosten erstattet der Veranstalter.
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