07.02.2023 - Kraftfahrt-Bundesamt wertet Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung

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In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Meinung zum Diesel-Abgasskandal klar zum Ausdruck gebracht: Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Diese Ansicht bestätigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an das Berliner Landgericht. Im aktuellen Verfahren geht es um einen Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW, bei dem Mercedes auf Schadensersatz verklagt wird (Az.: 14 O 244/20).


Was sind Thermofenster?

Thermofenster sind nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH unzulässige Abschalt-Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperatur-Bereich optimal und zu 100% funktioniert. Verschiedene Hersteller haben dabei unterschiedliche Bereiche festgelegt, bei denen die Abgasreinigung nur zwischen 15°C - 30°C aktiv ist. Dies ist problematisch, da die durchschnittliche Jahresmittel-Temperatur in Deutschland bei knapp 9,4°C liegt und es auch im Sommer nachts teilweise kälter als 15°C wird.

Die Wahl dieses Temperatur-Bereichs ist kein Zufall. Er entspricht in der Regel dem Zeitpunkt der Abgas-Untersuchung und wird auf eine Ausnahme in der Verordnung (EG Nr. 715/2007) gestützt. Diese ermöglicht in bestimmten Fällen eine Ausnahme von der Abgasverbrennung, zum Beispiel zur Vermeidung von Unfällen oder zum Schutz des Motors. Der EuGH hat jedoch diese Begründung abgelehnt und sie als Ausrede angesehen.


Grundsatzurteil des EuGH vom 14.07.2022

Am 14.07.2022 hat der EuGH entschieden, dass die verwendete Software, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb des Thermofensters sicherstellt, als unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 gilt. Der EuGH betonte, dass obwohl die Grenzwerte beim Zulassungstest eingehalten wurden, sie bei normalem Gebrauch der Fahrzeuge nicht sichergestellt werden können. Der Test findet unter Bedingungen statt, in denen das Thermofenster Anwendung findet und die Einhaltung der zulässigen Schadstoffemissionen gewährleistet. Jedoch findet dies bei normalem Fahrtbetrieb nicht statt, da es in der Union häufig vorkommt, dass Fahrzeuge bei niedrigeren Temperaturen als 15°C oder bei Fahrten in Höhen über 1.000 Metern verwendet werden.

Obwohl es in manchen Fällen erlaubt ist, eine Abschalteinrichtung zu verwenden, um den Motor oder das Abgas-Rückführungsventil vor Schäden zu schützen, wäre es in diesem Fall unangemessen. Dies liegt daran, dass die üblichen Fahrtbedingungen in der Union oft außerhalb des Bereichs des Thermofensters liegen, was bedeutet, dass die Ausnahme zur Regel werden würde. Das würde die Verwendung von Abschalt-Einrichtungen und das Überschreiten von Emissionsgrenzen immer zulässig erscheinen lassen, um den Motor zu schützen.

Ob eine Abschalteinrichtung von Anfang an bei der Produktion des Fahrzeugs oder erst später während einer Nachbesserung eingebaut wurde, ist unerheblich. In beiden Fällen werden die zulässigen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten und dies schadet der Umwelt, insbesondere der Luftqualität.


Belastung für Mensch und Umwelt

Es ist von großer Bedeutung, dass die Autohersteller ihre Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte ernst nehmen und nicht versuchen, diese durch die Verwendung von Abschalt-Einrichtungen zu umgehen. Ein solches Verhalten ist nicht nur illegal, sondern auch schädlich für die Umwelt und die Gesundheit. Es ist wichtig, strengere Regulierungen und Kontrollen einzuführen, um sicherzustellen, dass die Autohersteller ihre Verpflichtungen einhalten und die Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit geltendem Recht und im besten Interesse der Umwelt und Gesellschaft reduzieren.


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