Das Landgericht (LG) Stuttgart wird am 10. Juli 2023 über die Rechtmäßigkeit von Kürzungsklauseln in Riester-Verträgen der Allianz entscheiden. Mit einem sehr ähnlichen Fall befasste sich bereits das LG Köln im Februar. Das Gericht entschied, dass sich der Lebensversicherer Zurich Deutscher Herold bei nachträglicher und einseitiger Herabsetzung des Rentenfaktors nicht auf die Kürzungsklausel berufen darf. Daher verurteilte das LG Köln die Zurich-Versicherung, dem Riester-Sparer die ursprünglich vereinbarte Rente auszuzahlen.
Im aktuellen Fall kritisiert die Verbraucher-Zentrale die Kürzungsklausel der Allianz und betrachtet sie als rechtswidrig. Obwohl eine nachträgliche Kürzung der Rente unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich zulässig ist, verletzt die von der Allianz verwendete Klausel das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, der Versicherer behält sich das einseitige Recht vor, die Rente zu kürzen. Er verpflichtet sich aber nicht verbindlich dazu, diese zu erhöhen, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen verbessern. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung der Allianz-Versicherten dar. Die Klage zielt unter anderem darauf ab, dass betroffene Kunden das Recht auf eine Nachzahlung ihrer Rentenbeträge haben. Die Verbraucherschützer sind sich der weitreichenden Auswirkungen dieses Falls bewusst und erkennen an, dass vermutlich Millionen von Renten-Versicherungen betroffen sind.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Allianz Marktführer bei den Riester-Versicherungen ist, hat das erwartete Urteil weitreichende Folgen. Denn das Konzept der Riester-Rente steht schon seit einigen Jahren in der Kritik. Die Riester-Rente ist aufgrund ihrer hohen Kosten und ihrer Komplexität nicht mehr lohnend. Ohnehin erwirtschaftet sie geringe Renditen. Deshalb hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die private Förderrente zu reformieren. Angesichts des Rückgangs der gesetzlichen Rente gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Derzeit berät eine Experten-Kommission über Reformideen und Alternativen zur Riester-Rente.
Die Tragweite des erwarteten Urteils ist enorm. Erklärt das LG Stuttgart die von der Allianz verwendete Kürzungsklausel als unzulässig, sind schätzungsweise etwa 700.000 Riester-Policen allein von der Allianz betroffen. Je nachdem, wie viele weitere Renten-Versicherungen ebenfalls den Rentenfaktor auf unzulässige Weise senken, geht die Anzahl der betroffenen Policen womöglich in die Millionen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) zählt den Verbraucherschutz zu ihren Zielen. Laut Finanzkreisen hat die Bafin bereits Kenntnis von dem Thema der Rentenkürzungen erhalten. Die Finanzaufseher geben keine Stellungnahme zu laufenden Verfahren ab. Allerdings betonen sie, dass sie im Falle eines höchstrichterlichen Urteils prüfen werden, ob Maßnahmen seitens der Bafin erforderlich sind, die die Versicherungs-Unternehmen betreffen. Es ist zu erwarten, dass Versicherer aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor von Versicherten kürzen. Auch weitere Gerichte haben dann über die Zulässigkeit solcher Anpassungen zu urteilen. Wahrscheinlich wird der Bundesgerichtshof mit einem grundlegenden Urteil endgültig Klarheit schaffen.
Lassen Sie keinesfalls zu, dass Ihr Versicherer einseitig den Rentenfaktor Ihrer Riester-Versicherung senkt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass Sie im Alter deutlich weniger Rente erhalten als ursprünglich vereinbart. Die Vorgehensweise der Versicherer ist nicht nur äußerst umstritten, viele Gerichte haben sie auch für rechtswidrig erklärt.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir prüfen umgehend Ihren Fall. In einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie Ihre Erfolgschancen.
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