Um den EU-Grenzwert für die Belastung durch Stickstoffoxid (NO₂) einzuhalten, hat der Münchner Stadtrat ein stufenweises Diesel-Fahrverbot beschlossen. Ab 1.Feburar 2023 wird die bereits bestehende Umweltzone um den Mittleren Ring ausgeweitet. Der Mittlere Ring war bisher von den Beschränkungen der Umweltzone ausgeschlossen, da er in München als eine der Hauptverkehrsadern gilt. Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 dürfen selbst mit grüner Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren.
Die Stadt München sah sich gezwungen, die Regularien für die Luftqualität zu verschärfen, da die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO₂) trotz Verbesserungen beispielsweise an der Landshuter Allee immer noch zu hoch ist: Im vergangenen Jahr wurde dort im Schnitt 51 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Dieser Wert liegt jedoch deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 40 Mikrogramm. Um der Gefahr einer Strafzahlung in Millionenhöhe an die EU zu entgehen, hat München ein stufenweises Diesel-Fahrverbot beschlossen, das nun Abhilfe verschaffen soll.
Das stufenweise Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll nach und nach in den kommenden Jahren in Kraft treten. Am 01.Februar 2023 tritt die erste Stufe in Kraft: Für Ältere Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter ist die Umweltzone, die auf den Mittleren Ring ausgeweitet wurde, gesperrt. Dies betrifft auch Fahrzeuge, die eine grüne Plakette auf der Windschutzscheibe kleben haben.
Die zweite Stufe entfaltet seine Wirkung ab dem 1. Oktober 2023: Auch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 dürfen nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Für Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr sind anfangs noch Ausnahmen vorgesehen.
Falls die ersten zwei Stufen die vorgeschriebenen Grenzwerte weiterhin überschreiten, soll am 1. April 2024 die dritte Stufe in Kraft treten. Die bis dahin geltenden Ausnahmen hinsichtlich Anwohner und Lieferverkehr sollen wegfallen und nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich sein.
Das Ausnahmekonzept enthält Regeln, die soziale Aspekte und unbillige Härten berücksichtigen. Dazu gehören Dieselautos der Euro-6-Norm und Fahrzeuge, die eine entsprechende Hardwarenachrüstung erhalten haben. Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen sowie Einsatzkräfte wie Krankenwagen- und Polizeibeamte sind von der Regel ausgenommen. Ausnahmen sollen anfangs auch für Anwohner, Lieferverkehr und Handwerker gelten. Ab 2024 können diese jedoch wegfallen und nur in wenigen Ausnahmefällen eine kostenpflichtige Einzelausnahme erteilt werden.
Ob auch Ihr Fahrzeug von dem Diesel-Fahrverbot in München betroffen ist, können Sie mit einem Blick in den Fahrzeugschein herausfinden. In dem Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, ist eingetragen in welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug eingestuft ist. Sie sollten Sich jedoch nicht auf die grüne Plakette an Ihrer Windschutzscheibe verlassen, denn diese sagt nichts über die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges aus.
Eine Kontrolle des Diesel-Fahrverbots auf dem Mittleren Ring könnte sich schwierig gestalten. Es mangelt an einer klaren Plakette an den Fahrzeugscheiben, die eine Kontrolle weniger aufwendig gestalten würde. Das Kreisverwaltungsreferat gab an, dass anstelle von Schadstoff-Plaketten Autos nur in vereinzelten Fällen überprüft werden, beispielsweise anhand ihrer Nummernschilder. Bei parkenden Fahrzeugen erfolgt dies durch Kontrolleure der kommunalen Verkehrsüberwachung, die deren Berechtigung, innerhalb des Mittleren Rings zu parken, überprüfen. Bei Geschwindigkeitskontrollen soll gleichzeitig überprüft werden, ob gegen das Diesel-Fahrverbot verstoßen wird.
Bei einem Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot hat die Stadt München ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vorgesehen.
Was kann ich gegen das Diesel-Fahrverbot tun?
Das Dieselfahrverbot und die Ausweitung der Umweltzone betriff ca. 140.000 Fahrzeuge und führt außerdem zu einem erheblichen Wertverlust von Dieselfahrzeugen. Klage gegen das Fahrverbot einzureichen, bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, vielmehr sollten betroffene Dieselfahrer ihre Individualrechte gegen den Hersteller geltend machen. Ist Ihr Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu.
Wenden Sie sich hierzu gerne an uns! Wir prüfen Ihre Rechte gegen den Autohersteller unverbindlich und kostenlos. Sollte feststehen, dass Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Seit Jahren ist die Luftverschmutzung in München ein Problem. Die bayerische Staatsregierung hat jahrelang zugelassen, dass die Einwohner der Stadt München eine unzulässige Menge an schädlichem Stickstoffdioxid einatmen mussten. Sie beachtete eindeutige gerichtliche Verfügungen nicht und verletzte damit nicht nur das Recht auf Gesundheit vieler Menschen, sondern beging auch einen schwerwiegenden Rechtsbruch. Anstatt konsequent zu handeln, verlagerte der Freistaat im Jahr 2021 die Verantwortung für die Angelegenheit an die Stadt und sicherte sich damit ein lupenreines Image.
Die Stadt hat diese Einstellung, Dinge aufzuschieben, stets kritisiert, also ist es nur konsequent, dass sie nun schnell Fakten schafft. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots kommt jedoch zu einer ungünstigen Zeit, in der Betriebe und Verbraucher schon mit den steigenden Kosten zu kämpfen haben. Angesichts der rückläufigen Stickstoffoxidwerte im Münchener Stadtgebiet ist außerdem fraglich, ob das Durchgreifen der Stadt erforderlich war.
Die Stadt München hat sich bemüht, die Folgen für Handwerksbetriebe und Anwohner abzuschwächen. Dauerhafte Ausnahmen hinsichtlich der Diesel-Fahrverbote seien möglich und auch vorgesehen. Kritisiert werden unter anderem die Kurzfristigkeit des durchzusetzenden Verbots, als auch die kurzen Zeitabstände zwischen den geplanten Stufen, sodass keine hinreichende Möglichkeit zur Schaffung von Alternativen besteht. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots ist nichtsdestotrotz, auch wenn es stufenweise erfolgt, für Dieselfahrer eine Zumutung.
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