09.12.2022 Arbeitsrecht: Galeria Karstadt Kaufhof erneut insolvent

Filialschließungen und Kündigungen sollen folgen

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren hat die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof GKK ein Schutzschirm-Insolvenzverfahren beantragt.

Nach ersten Ankündigungen sollen ein Drittel der 131 Warenhäuser geschlossen werden. Bereits im Januar 2020 befand sich Galeria Karstadt Kaufhof in einem Insolvenzverfahren (Schutzschirmverfahren) die zu zahlreichen Filialschließungen und Kündigungen geführt haben.

Welche Filialen derzeit davon betroffen sind, ist noch offen. Auch der Inhalt eines Sozialplans, um die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Beschäftigten auszugleichen bzw. abzumildern. Mit langen Verhandlungen zwischen den Betriebsräten/Gesamtbetriebsrat und die Geschäftsführung ist auszugehen.

Aber was tun bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung?

Beschäftigte, die aufgrund der Filialschließungen eine Kündigung erhalten, sollten schnell handeln und frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen und sich beraten lassen. Denn gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden.

Grundsätzlich genießt jeder Beschäftigte, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat den allgemeinen Kündigungsschutz.

Eine Kündigung mit Sozialplan ist nicht automatisch rechtmäßig. Sie können trotz Sozialplan Kündigungsschutzklage erheben.

Was tun bei Erhalt eines Aufhebungsvertrags?

Statt einer Kündigung könnte Galeria Karstadt Kaufhof einigen Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag vorlegen, der eine bestimmte Abfindung vorsieht. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt einvernehmlich zu beenden. Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt ohne Rücksicht auf Kündigungsschutzbestimmungen und Kündigungsfristen beendet werden.

Hier gilt, ohne Prüfung nichts unterschreiben. Auch wenn das Angebot für Sie lukrativ wirkt. Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung beauftragen. Ferner droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sowohl bei einer Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag beraten wir Sie gerne. Wann sich eine Kündigungsschutzklage trotz Sozialplan lohnt, erörtern wir mit Ihnen gemeinsam. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind 7 Tage die Woche, also auch am Wochenende, für Sie erreichbar.


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