10.02.2023 - Dieselfahrverbot in München. Fahrverbot für Euro 4 und Euro 5 Diesel.

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Bußgelder drohen! Jetzt Fahrzeug noch über dem Marktwert zurückgeben. Wawra & Gaibler hilft.

Um den EU-Grenzwert für die Belastung durch Stickstoffoxid (NO₂) einzuhalten, hat der Münchner Stadtrat ein stufenweises Diesel-Fahrverbot beschlossen. Ab 1.Feburar 2023 wird die bereits bestehende Umweltzone um den Mittleren Ring ausgeweitet. Der Mittlere Ring war bisher von den Beschränkungen der Umweltzone ausgeschlossen, da er in München als eine der Hauptverkehrsadern gilt. Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 dürfen selbst mit grüner Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren.

Hintergrund des Diesel-Fahrverbots

Die Stadt München sah sich gezwungen, die Regularien für die Luftqualität zu verschärfen, da die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO₂) trotz Verbesserungen, beispielsweise an der Landshuter Allee, immer noch zu hoch ist. Im vergangenen Jahr wurde dort im Schnitt 51 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Dieser Wert liegt jedoch deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 40 Mikrogramm. Um der Gefahr einer Strafzahlung in Millionenhöhe an die EU zu entgehen, hat München ein stufenweises Diesel-Fahrverbot beschlossen, das nun Abhilfe verschaffen soll.

Die verschiedenen Stufen des Diesel-Fahrverbots

Das stufenweise Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll nach und nach in den kommenden Jahren in Kraft treten. Am 01.Februar 2023 tritt die erste Stufe in Kraft: Für ältere Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter ist die Umweltzone, die auf den Mittleren Ring ausgeweitet wurde, gesperrt. Dies betrifft auch Fahrzeuge, die eine grüne Plakette auf der Windschutzscheibe kleben haben.
Die zweite Stufe entfaltet seine Wirkung ab dem 1. Oktober 2023: Auch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 dürfen nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Für Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr sind anfangs noch Ausnahmen vorgesehen.
Falls die ersten zwei Stufen die vorgeschriebenen Grenzwerte weiterhin überschreiten, soll am 1. April 2024 die dritte Stufe in Kraft treten. Die bis dahin geltenden Ausnahmen hinsichtlich Anwohner und Lieferverkehr fallen dann weg. Die Fahrt ist dann nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich.

Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

Das Ausnahmekonzept enthält Regeln, die soziale Aspekte und unbillige Härten berücksichtigen. Dazu gehören Dieselautos der Euro-6-Norm und Fahrzeuge, die eine entsprechende Hardwarenachrüstung erhalten haben. Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen sowie Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sind von der Regel ausgenommen. Ausnahmen gelten anfangs auch für Anwohner, Lieferverkehr und Handwerker. Ab 2024 können diese jedoch wegfallen. Dann ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine kostenpflichtige Einzelausnahme möglich.


Wie finde ich heraus, welche Abgasnorm mein Dieselfahrzeug hat?
Ob auch Ihr Fahrzeug von dem Diesel-Fahrverbot in München betroffen ist, finden Sie mit einem Blick in den Fahrzeugschein heraus. Im Fahrzeugschein, auch Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 genannt, ist eingetragen, in welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug eingestuft ist. Verlassen Sie Sich jedoch nicht auf die grüne Plakette an Ihrer Windschutzscheibe. Diese sagt nichts über die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges aus.

Gibt es Kontrollen beim Diesel-Fahrverbot?

Eine Kontrolle des Diesel-Fahrverbots auf dem Mittleren Ring gestaltet sich schwierig. Es mangelt an einer klaren Plakette an den Fahrzeugscheiben, die eine Kontrolle weniger aufwendig macht. Das Kreisverwaltungs-Referat gab an, dass anstelle von Schadstoff-Plaketten Autos nur in vereinzelten Fällen überprüft werden, beispielsweise anhand ihrer Nummernschilder. Bei parkenden Fahrzeugen erfolgt dies durch Kontrolleure der kommunalen Verkehrsüberwachung, die deren Berechtigung, innerhalb des Mittleren Rings zu parken, überprüfen. Bei Geschwindigkeits-Kontrollen überprüft die Polizei zeitgleich, ob gegen das Diesel-Fahrverbot verstoßen wird.
Bei einem Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot hat die Stadt München ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vorgesehen.

Was kann ich gegen das Diesel-Fahrverbot tun?

Das Dieselfahrverbot und die Ausweitung der Umweltzone betriff ca. 140.000 Fahrzeuge und führt außerdem zu einem erheblichen Wertverlust von Dieselfahrzeugen. Klage gegen das Fahrverbot einzureichen, bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Vielmehr haben betroffene Dieselfahrer ihre Individualrechte gegen den Hersteller geltend zu machen. Ist Ihr Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, stehen Ihnen Schadensersatz-Ansprüche zu.


Wenden Sie sich hierzu gerne an uns! Wir prüfen Ihre Rechte gegen den Autohersteller unverbindlich und kostenlos. Steht fest, dass Ihnen Schadensersatz-Ansprüche zustehen, hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Kritik am Diesel-Fahrverbot in München

Seit Jahren ist die Luftverschmutzung in München ein Problem. Die bayerische Staatsregierung hat jahrelang zugelassen, dass die Einwohner der Stadt München eine unzulässige Menge an schädlichem Stickstoffdioxid einatmen mussten. Sie beachtete eindeutige gerichtliche Verfügungen nicht und verletzte damit nicht nur das Recht auf Gesundheit vieler Menschen, sondern beging auch einen schwerwiegenden Rechtsbruch. Anstatt konsequent zu handeln, verlagerte der Freistaat im Jahr 2021 die Verantwortung für die Angelegenheit an die Stadt und sicherte sich damit ein lupenreines Image.


Die Stadt hat diese Einstellung, Dinge aufzuschieben, stets kritisiert. Also ist es nur konsequent, dass sie nun schnell Fakten schafft. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots kommt jedoch zu einer ungünstigen Zeit, in der Betriebe und Verbraucher schon mit den steigenden Kosten zu kämpfen haben. Angesichts der rückläufigen Stickstoffoxidwerte im Münchener Stadtgebiet ist außerdem fraglich, ob das Durchgreifen der Stadt erforderlich war.


Die Stadt München hat sich bemüht, die Folgen für Handwerksbetriebe und Anwohner abzuschwächen. Dauerhafte Ausnahmen hinsichtlich der Diesel-Fahrverbote seien möglich und auch vorgesehen. Kritisiert werden sowohl die Kurzfristigkeit des durchzusetzenden Verbots, als auch die kurzen Zeitabstände zwischen den geplanten Stufen, sodass keine hinreichende Möglichkeit zur Schaffung von Alternativen besteht. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots ist nichtsdestotrotz, auch wenn es stufenweise erfolgt, für Dieselfahrer eine Zumutung.

Wie Wawra & Gaibler hilft

Schadensersatzansprüche für Dieselbesitzer in München

Viele Autos, mit denen man nicht mehr in die Innenstadt von München fahren darf, sind vom Diesel- bzw. Abgasskandal betroffen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Besitzern solche Fahrzeuge Schadensersatz zusteht. Im konkreten heißt das, dass betroffene Besitzer solcher Fahrzeuge, ihr Auto zurückgeben können und den Kaufpreis abzüglich einer geringen Nutzungs-Entschädigung zurückerhalten. Ansprüche bestehen gegen VW, Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, FIAT, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel und viele weitere Marken. Hier eine exemplarische Aufstellung von betroffenen Fahrzeugen. Diese Liste ist nicht abschließend:

  • Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren
  • Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren
  • sämtliche Mercedes-Modelle
  • VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren
  • VW mit 3.0 Litermotoren
  • Opel mit 2.0 Litermotoren
  • Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf – egal ob per Telefon, Email, Post oder Fax. Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Die Überprüfung findet komplett kostenlos statt. Unsere Rechtsanwälte haben Erfahrung aus tausenden von Fällen im Bereich „Schadensersatz für Dieselautos“, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fahrverbot in München wegen der Umweltsperrzone.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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