10.02.2023: Arbeitsrecht - Das Insolvenz-Verfahren des Unternehmens Galeria Karstadt Kaufhof ist eröffnet


  • Kostenlose Erstberatung
  • Unproblematische Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, Fax oder WhatsApp. Sie erreichen ohne Wartezeit direkt Ihren Anwalt.
  • Flexible und schnelle Terminvergabe ganz nach Ihren Wünschen. Garantierter Termin noch am selben Tag.
  • Termine persönlich oder per Microsoft Teams bzw. Skype möglich.
  • Intensive und hartnäckige Verfolgung Ihrer Interessen
  • Hohe Erfolgsquote
  • Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung





Vor über zwei Jahren war Galeria Karstadt Kaufhof bereits einmal insolvent und knapp 40 von insgesamt 172 Filialen mussten schließen. Unter Eigenverwaltung hat der Warenhauskonzern Galeria nun ein Insolvenz-Verfahren vor dem Amtsgericht Essen in Gang gesetzt. Die Leitung von Galeria gibt nur unklare Auskünfte in Bezug auf das weitere Vorgehen. Die Ungewissheit der Angestellten hält somit weiter an. Viele Arbeitnehmer erwarteten, dass nach Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens mehr Gewissheit über die Zukunft von Galeria besteht. In einer Mitteilung an die Angestellten gab der Kaufhauskonzern keine näheren Informationen zu den Standorten preis. Man wolle, so heißt es, frühestens im März Details dazu bekanntgeben.

Welche Konsequenzen hat die Insolvenz von Galeria? - Sortimente zugeschnitten auf regionalen Bedarf

Dem Restrukturierungs-Plan zufolge möchte das Unternehmen die Galeria-Warenhäuser künftig an die jeweiligen lokalen Anforderungen und Bedürfnisse anpassen. Es ist vorgesehen, dass das Vertriebsgebiet in fünf Bereiche aufgeteilt wird. Demzufolge soll der Regionalleiter die Möglichkeit haben, das Sortiment dem Bedarf zuzuschneiden. Sofern sich ein konkurrenzfähiges Haushaltswaren-Geschäft in der Nähe einer Galerie-Filiale befindet, soll das Haushaltswaren-Sortiment aus dem Geschäft entfernt werden, um mehr Platz für andere Produkte zu schaffen.

Galeria strebt danach, eine führende Rolle in den relevanten Branchen Bekleidung, Kosmetik und Wohnaccessoires einzunehmen und ein Gastronomie-Angebot einzuführen. Mit kunden-relevanten Service-Angeboten wie Schneidereien, Reinigungen oder Bürger-Services will der Konzern die Attraktivität steigern. Welche der Filialen allerdings noch eine Zukunft hat? Dazu hat das Unternehmen keine konkreten Angaben gemacht.

Personalabbau erwartet – Mitarbeiter erhalten Abfindung

Galeria hat insgesamt 17.400 Arbeitnehmer. Die Ausgangslage der Filialen variiert von Ort zu Ort - abhängig davon, ob sie von Galeria fortgeführt, von einem Investor übernommen oder komplett geschlossen werden. Der Gesamtbetriebsrats-Vorsitzende Jürgen Ettl hat bestätigt, dass ein Interessenausgleich stattfinden soll. Arbeitnehmer, die das Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof verlassen müssen, bekommen eine Abfindung von zwei Monatsgehältern, allerdings maximal in der Höhe von 7500 Euro.

Die Gläubiger haben nun Zeit, bis zum 6. März 2023 ihre Forderungen geltend zu machen. Unter die Großgläubiger fallen die Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschafts-Stabilisierungsfond, Kreditinstitute und Vermieter. Die meisten Lieferanten sind nicht so schwerwiegend von den Folgen der Insolvenz betroffen, da ihre Waren durch Eigentums-Vorbehalt abgesichert sind.

Welche rechtlichen Schritte können Arbeitnehmer bei einer Kündigung einleiten?

Mitarbeiter von Karstadt-Kaufhof, die im Zusammenhang mit den Schließungen der Filialen eine Kündigung erhalten, sollten nach Erhalt der Kündigung keine Sekunde zögern.

Für die Zulässigkeit von betriebsbedingten Kündigungen sind zwingend bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Damit die Kündigung als rechtmäßig und nicht als unwirksam erachtet wird, müssen diese zwingend erfüllt sein. Besonders im Arbeitsrecht ist schnelles Handeln notwendig. Grund dafür ist, dass nach Erhalt der Kündigung binnen drei Wochen gemäß § 4 des Kündigungsschutz-Gesetzes (KSchG) eine Kündigungsschutz-Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Andernfalls ist die Kündigung wirksam. Jeder Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungs-Verhältnis länger als sechs Monate andauert, profitiert vom allgemeinen Kündigungsschutz. Nicht jede Kündigung, die einen Sozialplan beinhaltet ist per se rechtmäßig. Auch wenn demzufolge ein Sozialplan vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutz-Klage zu erheben.

Anstatt den Arbeitnehmern die Kündigung auszusprechen, könnte das Unternehmen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorlegen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt einvernehmlich zu beenden. Mittels Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen und Kündigungsschutz-Bestimmungen beendet werden. Wichtig ist, dass Sie nichts unterzeichnen, ohne es vorher überprüft zu haben. Auch wenn das Angebot für Sie vielversprechend erscheint.

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungs-Vertrages sollten Sie dringlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung beauftragen. Ferner droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug des Arbeitslosen-Geldes.


Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim