10.02.2023: Verbraucherschutz - Rückgang von Strom- und Gaspreisen: Jetzt Anbieter wechseln?

  • SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Verbraucher profitieren noch nicht von den sinkenden Marktpreisen für Strom und Gas. Viele Verbraucher haben von ihrem Versorger enorme Preiserhöhungen erhalten, sodass sie bei den Kosten für die Kilowattstunde deutlich über dem Preisdeckel liegen. Daher locken Anbieter mit besonderen Tarifen für Neukunden. Deshalb stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob sie zu einem anderen Anbieter wechseln sollen. Wer in Betracht zieht, den Anbieter zu wechseln, hat einige Dinge zu beachten.

Anbietervergleich von Vorteil

Nach enormen Anstiegen im Sommer sind die Großhandelspreise ab Herbst erheblich gesunken. Somit können Energieversorger wieder viel günstiger einkaufen, was demzufolge an Neukunden weitergegeben werden kann. Aufgrund der neuen günstigen Angebote für Strom und Gas ist damit wieder möglich, durch den Wechsel des Anbieters mehrere Hundert Euro zu sparen. Vor dem Sinken der Gaspreise, war ein Wechsel des Anbieters aufgrund hoher Preise kaum eine Option. Jedoch lohnt sich nun das Vergleichen und Wechseln der Tarife wieder. Verbraucher können mit Hilfe der zahlreichen kommerziellen Online-Vergleichsportale Strom- und Gastarife einfacher miteinander vergleichen. Obwohl die Kosten weiterhin höher sind als vor der Krise, sind noch immer akzeptable Angebote zu finden.

Vertrag nie ohne Bedacht wechseln

Der Anbieter sollte nicht ohne Bedacht gewechselt werden. Es ist unmöglich, vorauszusagen, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln. Daher trägt die Entscheidung für eine Bindung von zwölf oder 24 Monaten ein gewisses Risiko in sich. Bei Discount-Anbietern, die man mittlerweile vermehrt in Vergleichsportalen wiederfindet, ist Vorsicht geboten. Kunden haben die Konditionen der Verträge im Vorfeld aufmerksam zu überprüfen.

Falls Sie Vergleichsportale verwenden, verlassen Sie sich nicht auf die Voreinstellungen. Die Suchfilter sind normalerweise nicht an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst. Passen Sie diese immer individuell an. Die meisten Kunden wüssten gar nicht, was sie jährlich bezahlen. Wer seinen Energieverbrauch herausfinden möchte, wirft einen Blick auf die letzte Jahresabrechnung. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Energieanbieter und bringen Sie die Preise für die Kilowattstunde in Erfahrung.

Schließen Sie grundsätzlich Tarife mit Vorkasse und Paketpreisen aus. Boni sind ebenfalls kritisch zu betrachten, da sie nur für eine begrenzte Dauer gewährt werden. Entschließen Sie sich dennoch dazu, achten Sie auf einen Sofortbonus, der am Anfang des Zeitraums ausgezahlt wird. Schließlich besteht andernfalls die Möglichkeit, dass die angekündigten Ermäßigungen nicht vollständig oder gar nicht gewährt werden.

Verbraucher, die den Anbieter wechseln, haben Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages zu beachten. Bei Preiserhöhungen Ihres Anbieters haben Sie allerdings die Möglichkeit, vorzeitig den Vertrag aufgrund eines Sonder-Kündigungsrechts zu kündigen. Grund dafür ist, dass Ihr Versorger Sie vorab fristgerecht und schriftlich über die Preiserhöhung informieren und auf das Sonder-Kündigungsrecht hinweisen muss. Ist das nicht der Fall, widersprechen Sie.



Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim