10.02.2023: Verbraucherschutz - Seit dem 1. Januar 2023 neue EU-Richtlinie in Kraft: Daten von Privatverkäufern auf Ebay und Co. werden an Finanzbehörden übermittelt

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Wer ein Gewerbe betreibt, hat auch ordnungsgemäß Steuern zu zahlen. Sehr beliebt sind für Privatpersonen Plattformen wie Ebay, Vinted, Etsy, Mobile.de oder Autoscout. Schließlich ist hier eine große Anzahl an Käufern zu erreichen. Nun sind jedoch diese Plattformen aufgrund des neuen Steuertransparenz-Gesetzes (PStTG) verpflichtet, dem Finanzamt sehr aktive Online-Verkäufer zu melden. Wir erläutern Ihnen, welche Folgen das PStTG für Privatleute bei Ebay und vergleichbaren Plattformen mit sich bringt.

Welche Regelungen sind im EU-Steuergesetz 2023 für Plattformen vorgesehen?

Anfang des Jahres ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Verkaufsplattformen dazu verpflichtet, Informationen an staatliche Stellen weiterzugeben. Das PStTG schreibt Betreibern von Online-Plattformen, darunter eBay, Vinted, Etsy, Hood, Shpock, Booklooker etc. vor, die Daten der Verkäufer an das Finanzamt weiterzugeben.

Ziel des neuen Gesetzes: mehr Transparenz

Ziel des neuen Gesetzes ist mehr Transparenz für Transaktionen im Internet sowie mehr Steuer-Gerechtigkeit. Es wird gesetzlich vorgeschrieben, dass Verkaufsplattformen den zuständigen Steuerbehörden Daten über die Anbieter und deren Einnahmen zur Verfügung stellen. Vom Verkäufer werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummern und die registrierte Bankverbindung, soweit vorhanden, weitergegeben.

Alle Abwicklungen, die nach dem 01.01.2023 vorgenommen werden, werden mit den entsprechenden Verkaufspreisen, Gebühren oder Provisionen offengelegt. Alle Daten, die bis zum 31. Dezember 2023 erfasst werden, wertet das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn aus. Je nach Wohnort der Verkäufer werden die Daten an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Plattformen haben erst zu melden, wenn mehr als 30 Verkäufe im Jahr zustande gekommen sind oder wenn mehr als 2.000 Euro Umsatz erwirtschaftet wurde. Dies kann auch mit deutlich weniger Verkäufen erreicht werden, indem nur zwei hochpreisige Artikel in einem Jahr verkauft werden.

Sie sind Privatverkäufer auf Ebay? Darauf haben Sie zu achten!

Es gibt für Privatverkäufer keinen Anlass zur Sorge, wenn es sich um gebrauchte Artikel des alltäglichen Lebens handelt, da man davon ausgeht, dass bei solchen Gegenständen kein Gewinn erzielt wird, egal wie viele Artikel verkauft werden. Grund dafür ist, dass diese Artikel regelmäßig unter Neupreis erzielt werden. Hier erfolgt lediglich die Weitergabe der Daten an das Finanzamt. Mehr haben Sie als Verkäufer von gebrauchten Artikeln nicht zu befürchten.

Anders jedoch bei Luxus-Gegenständen wie etwa Schmuck, Münzen, Antiquitäten und Kunst. Diese fallen nicht unter die normalen Alltags-Gegenstände. Es besteht eine gesetzliche Frist von einem Jahr, nach der die Verkäufe ohne Steuern erfolgen dürfen. Vorausgesetzt der Gewinn liegt unter 600 Euro pro Jahr, wird auch hier Steuerfreiheit gewährt.

Jedoch muss trotzdem die Grenze zu gewerblichem Verkauf gewahrt werden. Unter welchen Bedingungen gilt jedoch laut Finanzamt der Handel als gewerblich? Der Verkauf mehrerer ähnlicher Artikel deutet auf ein Gewerbe hin. Wenn etwa derselbe Roman fünfmal verkauft wird, ist es unwahrscheinlich, dass es sich dabei um einen Privatbestand handelt. Darüber hinaus ist der regelmäßige Verkauf von Neuware ein deutliches Zeichen dafür. Denn überflüssige Gegenstände aus einem Privathaushalt sind nur in seltenen Fällen neu und unbenutzt. Wenn man Waren zum Zweck des Weiterverkaufs erwirbt, z.B. beim Black Friday mehrere Spielekonsolen zu einem günstigeren Preis, um sie dann kurz vor Weihnachten teuer zu verkaufen, muss der erzielte Gewinn in der Regel versteuert werden.


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