Am Sonntag erlitt der FC Augsburg eine Niederlage im Heimspiel gegen Darmstadt. Dieses Ereignis scheint die Situation überstrapaziert zu haben. Es folgte die Suspendierung des Trainers Enrico Maaßen. Denn Maaßen hat den niedrigsten Punkteschnitt aller Trainer beim FC Augsburg seit 1995 vorzuweisen.
Im Arbeitsrecht bezeichnet eine Freistellung oder Suspendierung die Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner vertraglichen Verpflichtung, Leistung zu erbringen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums nicht arbeitet. Trotzdem besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort. Eine Freistellung beschließen entweder beide Vertragsparteien einvernehmlich oder der Arbeitgeber legt diese fest.
Es besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zwischen der Kündigung und Kündigungsfrist durch eine Freistellung zu überbrücken. Beispielsweise bevorzugt ein Arbeitgeber in vielen Fällen, den Arbeitnehmer weiterhin zu entlohnen, obwohl dieser keine Arbeitsleistung mehr erbringt. Auf diese Weise verhindert der Arbeitgeber zum Beispiel, dass der gekündigte Mitarbeiter weiterin Zugriff auf betriebliche Geheimnisse hat. Auch eine unbezahlte Freistellung ist im Arbeitsrecht möglich. Zum Beispiel wird diese angewendet, wenn ein Angestellter die Pflege eines Angehörigen vorübergehend übernimmt.
Medien berichten häufig von Suspendierungen der Trainer und Spieler großer Sportvereine. So war es auch bei Enrico Maaßen der Fall. Arbeitsrechtlich ist eine Freistellung dann möglich, wenn der Sportverein daran ein berechtigtes Interesse hat. Misserfolge und Vertrauensverlust stellen zunächst keine Rechtfertigungsgründe für die einseitige Suspendierung durch den Arbeitgeber dar. Zum Beispiel muss es sich beim Verhältnis zu den Mannschaftskollegen um eine erhebliche Zerrüttung handeln. Nach § 615 Satz 1 BGB erhalten Spieler und Trainer bei einer Freistellung trotzdem ihr Entgelt bis der Vertrag endet.
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