12.05.2023 Verbraucherblog - Vorsicht vor Betrug: Polizei und Verbraucher-Zentrale warnen vor PayPal-Trick

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Verbraucher halten PayPal wegen des Käuferschutzes für eine sichere Bezahlmethode. Den praktischen Geldtransfer kennen auch Kriminelle. Um nicht in die Falle von Betrügern zu tappen, ist auf die Zahlfunktion zu achten.

Polizei und Verbraucher-Zentrale in Hamburg warnen vor einer neuen Betrugsmasche. Neuerdings nutzen die kriminellen Betreiber der Fake-Shops die Bezahlfunktion „Geld an Freunde oder Familie senden“ auf PayPal. Der Käuferschutz wird bei dieser Bezahlmethode nämlich vermieden. Eine Rückforderung der gezahlten Beträge ist somit nicht mehr möglich. Bietet ein Fake-Shop die Bezahlung via PayPal-Link an, erfolgt die Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister. Hier ist die Option „Geld an einen Freund senden“ meist voreingestellt. Julia Rehberg von der Verbraucher-Zentrale Hamburg warnt: "Wer beim Bezahlprozess nicht alles genau prüft und mit dieser Funktion Geld überweist, sieht es nie wieder".

Nicht immer besteht Käuferschutz für Verbraucher

Verbraucher gehen in der Regel davon aus, dass der Geldtransfer bei PayPal aufgrund des Käuferschutzes sicher ist. Allerdings ist das ein Trugschluss, denn der Käuferschutz greift nur bei einer Bezahlung über die Funktion „Artikel oder Dienstleistungen“. Nur hier ist es möglich, gezahltes Geld wieder zurückzufordern. Diese Sicherheit entfällt bei der „Freunde und Familie“-Option. Und genau diese Funktion machen sich Kriminelle zunutze.

Beachten Sie daher einige Tipps zum Bezahlen in Onlineshops:

  • Nutzen Sie sichere Bezahlmethoden. Wählen Sie, wann immer möglich, „Kauf auf Rechnung“.
  • Prüfen Sie Onlineshops auf Seriosität. Vergewissern Sie sich, dass es diesen Händler auch wirklich gibt.
  • Geben Sie niemals Bank- oder Anmeldedaten am Telefon, per E-Mail oder Kontaktformular weiter.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Konto-Bewegungen und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten an Ihre Bank.

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