Der Abgasskandal gegenüber dem Wohnmobilriesen Fiat nimmt weiter Fahrt auf. Nunmehr wurde erstmalig auch in Österreich eine Verurteilung ausgesprochen. Verfahrensgegenstand war ein Wohnmobil des sächsischen Wohnmobilherstellers Capron.
Dieses Wohnmobil basiert – wie das Gros der Wohnmobile – auf einem Fiat Ducato mit einem 2,3 Liter Motor. Nach Auffassung des Gerichts enthält das streitgegenständliche Fahrzeug eine Funktion, die nach etwa 22 Minuten – kurz nach Ende des synthetischen Prüfzyklus NEFZ – die Abgasrückführung auf Null zurückfährt. Dies hat zur Folge, dass nach diesen 22 Minuten die Abgaswerte explodieren. Diese Zeitschaltuhr wurde seitens des Gerichts als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet. Die Vorwürfe wurden seitens renommierter Professoren mittels Gutachten unterstützt, die eindeutig nachweisen, dass Fiat in die Software eine Modulation implementiert hat, die die Abgasrückführung nach Ablauf der Zeitschaltuhr zurückfährt. Eine klare Täuschung der Verbraucher, die bei Kauf eines Wohnmobils von dessen uneingeschränkter Konformität mit allen Voraussetzungen ausgehen!
Im Rahmen der Urteilsbegründung stützt sich das Landgericht Steyr ebenfalls auf aktuelle Messungen des deutschen Kraftfahrtbundesamts, die bereits 2020 bei Wohnmobilen der Schadstoffklasse Euro 5, im realen Straßenverkehr weit überhöhte Abgasemissionsgrenzwerte festgestellt haben. Diese erhöhten Werte belaufen sich in praktisch allen Situationen auf über 1.000 mg/km Stickoxid; die per Gesetz einzuhaltenden Werte liegen bei 270 mg/km.
Fiat steht bereits seit Beginn des Dieselskandals unter dem Verdacht der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Insbesondere in den USA wurde Fiat und der zugehörige Mutterkonzern Stellantis bereits zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt.
Nach vermehrten Verurteilungen in Deutschland, hat nun auch das österreichische Landgericht Steyr die Vorwürfe als erwiesen angesehen. Insbesondere in den vergangenen Wochen und Monaten verurteilen immer mehr deutsche und österreichische Landgerichte die Wohnmobilhersteller zu Schadensersatzzahlungen. Die Chance auf Schadensersatzzahlungen ist für Wohnmobilfahrer aktuell sehr hoch, da immer mehr Gerichte der Argumentation der Kanzlei Wawra und Gaibler folgen und die Hersteller aufgrund von illegalen Abgasmanipulationen verurteilen.
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