Pepsi, wo ist mein Jet? – Könnte ich in Deutschland den Kampfjet verlangen?
Die neue Netflix-Serie „Pepsi, wo ist mein Jet?“ zeigt, wie ein cleverer junger Mann aus einer Treuepunktaktion eines Getränke-Herstellers Gewinn machen will. Die absurde Geschichte des danach in den USA laufenden Gerichtsprozesses lässt bei Prozess-Interessierten nur eine Frage offen: Wie wäre der Fall in Deutschland endschieden worden?
Der Pepsi-Fall von Netflix in Kürze
Der Getränke-Hersteller Pepsi veröffentlichte im Jahr 1996 einen Werbespot. Darin ist ein Teenager zu sehen, der mit einem Kampfjet an der Schule landete. Damit warb Pepsi für das Treueprogramm Pepsi-Stuff, mit welchem die Konsumenten unter anderem bedruckte Shirts, Mützen und Sonnenbrillen gegen Treuepunkte tauschten. In dem Werbespot wurden diese Produkte mit dem jeweiligen Punktewert gezeigt, so auch der Kampfjet. Im Bestellkatalog zum Tausch der Punkte gegen die Produkte war dieser dann nicht aufgelistet.
John Leonard tat sich mit einem Millionär zusammen, um die erforderlichen 7000 Pepsi-Points zu sammeln. Leonard sendete die notwendigen Punkte ein und verlangte den Jet. Pepsi antwortete, das Produkt sei kein Teil der Pepsi-Stuff-Kollektion und der Jet sei nur als unterhaltsames Werbemittel zu verstehen. Der darauffolgende Gerichtsprozess vor einem Gericht in Miami hatte die Aufgabe, zu klären, ob es sich bei dem Werbespot um ein Angebot handelte und Pepsi mit der Absage Vertragsbruch begangen habe. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Werbeanzeige nicht unter das Vertragsrecht falle und es sich bei dem Werbespot offenkundig um einen Spaß handelte. Die durch den Kläger erstrebte Berufung gegen das Urteil wurde ebenfalls abgewiesen. Eines hatte das Urteil jedoch zur Folge: In der Werbung wurde fortan neben dem Kampfjet-Angebot für 7000 Punkte eine Fläche mit den Worten "nur ein Scherz" eingeblendet.
Kann ich Deutschland einen Kampfjet verlangen, wenn ein Getränke-Hersteller damit in einer Treuepunkte-Aktion wirbt?
Auch in Deutschland stellt sich die Frage, ob es sich bei der Werbung um ein ernsthaftes Angebot handelt. Jedoch gibt es eine Klarstellung des Gesetzgebers. § 118 BGB regelt die Scherzerklärung. Danach sind Willenserklärungen, die eine offensichtliche Scherzerklärung darstellen, nichtig. Verkennt der Verbraucher jedoch den Mangel an Ernsthaftigkeit, bietet das deutsche Zivilrecht die Möglichkeit des Schadensersatzes aufgrund Vertrauensschaden. Daneben ist es unmöglich, solch ein Geschäft in Deutschland ohne Entmilitarisierung des Kampfjets zu vollziehen. Die Übergabe eines militärischen Kampfjets, wie dem Harrier Fighter des Pepsi-Prozesses, fällt in Deutschland unter Sittenwidrigkeit.
Ein ähnlich gelagerter Fall ist der Werbespot von Red Bull. Dieser wirbt mit dem Slogan „Red Bull verleiht Flügel“. Vor einem amerikanischen Gericht hatte ein Kläger damit Erfolg. Er behauptete, er hätte damit gerechnet, dass ihm der Energydrink Flügel verleihen würde. Ihm wurden 13 Millionen US-Dollar zugesprochen.
Ähnliche Fälle gibt es dazu in Deutschland nicht. Der BGH urteilte lediglich 2013 in einem Treuepunktverfahren, dass der vorzeitige Abbruch einer Treuepunkte-Aktion eine irreführende Handlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG darstellt. Die Supermarktkette Rewe hatte damals die Aktion wegen einer zu hohen Nachfrage vorzeitig beendet. Der BGH stellte einen Wettbewerbsverstoß fest. Damit stärkte er besonders die Verbraucherrechte, da ein Verbraucher erwarten darf, dass der Aktionszeitraum eingehalten werde. Dies kann sich bei einem Hinweis wie etwa „nur solange der Vorrat reicht“ ändern.
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