12.01.2023:Verbraucherschutz - Änderungen für Verbraucher im Jahr 2023 – Das ist für Sie zum Jahreswechsel wichtig

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Änderungen für Verbraucher im Jahr 2023 – Das ist für Sie zum Jahreswechsel wichtig

Das Jahr 2023 stellt eine Vielzahl von Änderungen im Gesetz in Aussicht.

Hier finden Sie einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen, die auf Sie im neuen Jahr zukommen.

1. Preisbremsen bei Strom und Gas

Ab 2023 sorgt eine Preisbremse für finanzielle Entlastung bei den Verbrauchern. Zwar treten diese erst ab März in Kraft, jedoch gelten sie rückwirkend schon ab Anfang Januar.

Der Gaspreis beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei Fernwärme gilt eine Obergrenze von 9½ Cent pro Kilowattstunde.

2. Mehr Wohngeld im Jahr 2023

Das Wohngeld wird ab 2023 um 190 Euro pro Monat erhöht. Von diesem profitieren im neuen Jahr viel mehr Menschen. Geplant ist, dass das Wohngeld im Jahr 2023 etwa 2 Millionen Menschen zugute kommt statt bisher rund 600 000 Menschen.

Einführung des 49-Euro-Tickets

Im Frühjahr 2023 wird der Nachfolger des 9-Euro-Tickets, und zwar das Deutschlandticket, für 49 Euro eingeführt. Zu diesen Preis können Sie alle Busse und Bahnen des ÖPNV bundesweit nutzen bundesweit. Es ist monatlich kündbar. Besonders für Pendler, die beruflich viel unterwegs sind, oder Reisende ist dies interessant.

4. Erhöhung der Rente ab 1. Juli – Anpassung zwischen Ost und West

Rentner erhalten ab Juli 2023 mehr Geld. Die Rente steigt im Westen um 3,5% und im Osten um 4,2%. Dies betrifft sowohl Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente als auch gesetzliche Unfallrenten.

Eine weitere Änderung ist die bundesweite Anpassung der Rente. Dies gilt ab 1. Juli.

5. Reform – Bürgergeld statt Hartz IV

Das Bürgergeld ersetzt das Hartz IV und stellt mehr Leistungen in Aussicht.

Zuvor betrug die Höhe des Hartz IV 449 Euro im Monat. Dies ändert sich jedoch ab 2023. Es erhöht sich auf 520 Euro. Dazu werden Freibeträge auf das Einkommen bis zu 1000 Euro auf 30 Prozent erhöht, um für den Bürger einen Anreiz zu schaffen, einer Beschäftigung nachzugehen.

Dazu wird bei der Aufnahme von Weiterbildungen des Bürgers ein sogenanntes Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vergeben.

Im Jahr 2023 gilt ein Freibetrag für einen Single in Höhe von 40.000 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gilt ein Vermögens-Freibetrag von 15.000 Euro.

6. Neuerungen für Haltungsbedingungen von Schweinen

Ab dem Sommer 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Haltungs-Bedingungen für Schweine regelt. Importierte Produkte aus Schweinefleisch fallen nicht unter dieses Gesetz, weswegen dies lediglich Schweinefleisch aus deutscher Herstellung betrifft.

Folgende Haltungsformen gibt es: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf, Freiland und Bio.

7. Die Beiträge zu Wohngebäude-Versicherungen steigen

Die Versicherungs-Beiträge steigen im Jahr 2023 erheblich. Grund dafür ist zum einen die Flutkatastrophe aus dem Jahr 2021, bei der die Flut fast 100.000 Wohngebäude beschädigte. Zum anderen steigen die Beiträge aufgrund der Inflation. Handwerks- und Baukosten belasten das Versicherungs-Unternehmen erheblich.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Versicherungs-Beiträge für Ihr Gebäude im Auge zu behalten. Vergleichen Sie die Bedingungen sowie Beiträge der Anbieter. So sparen Sie erhebliche Kosten, wenn Sie zu dem für Sie besten Anbieter wechseln.

8. Zugunsten der Umwelt – Einführung von Mehrwegbehältern in der To-go-Gastronomie

Um erheblichen Verpackungsmüll in Zukunft zu verhindern, gibt es ab 1. Januar 2023 die Pflicht, Mehrwegbehälter anzubieten. Dies betrifft Restaurants, Lieferdienste sowie Caterer.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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