Viele Deutsche haben ein Recht auf Sozialleistungen und wissen nichts davon. Informieren Sie sich jetzt, ob auch Sie einen Anspruch auf Unterstützung bei hohen Heizkosten haben. Schließlich machen sich viele Menschen aktuell große Sorgen über die steigenden Energiepreise. Der Gesetzgeber hat verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die steigenden Nebenkosten auszugleichen.
Die oft hohe Nachzahlungs-Forderungen aus der Nebenkosten-Abrechnung sind ebenfalls in vielen Fällen durch Sozialleistungen abzufangen. Oft besteht ein Anspruch auf staatliche Unterstützung, auch wenn Sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen. Da Heizkosten zum sozialrechtlichen Bedarf gehören, wird bei der Berechnung Ihres Bedarfs die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Heizung anerkannt. Daher haben auch Menschen mit einem regelmäßigen Einkommen möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen.
Sie können Unterstützung vom Staat grundsätzlich nur für die Heizkosten und nicht für die Stromkosten verlangen. Ausnahme ist, wenn Sie mit Strom heizen. Eine Unterstützung kann für die aktuellen Heizkosten, aber auch für hohe Heizkosten-Nachzahlungen erlangt werden. Einen Antrag auf Unterstützung stellen Sie schriftlich beim örtlichen Jobcenter, wenn Sie erwerbstätig oder -fähig sind. Für Rentner ist der richtige Ansprechpartner das Sozialamt. Forderungen aus Neben- und Heizkosten-Abrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten.
Die Höhe des Einkommens ist nur ein Faktor zu Berechnung eines Anspruchs auf Unterstützung. Daneben treten die Anzahl der Personen in einem Haushalt, Mietkosten, Heizkosten-Rechnungen sowie besondere Umstände, beispielsweise aufgrund Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil. Bei den aktuell sehr hohen Heizkosten-Nachzahlungen besteht auch bei einer durchschnittlichen Rente Anspruch.
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