DAZN, ein Sport-Streamingdienst, hat in den vergangenen Monaten erheblich die Preise für Bestandskunden erhöht. Die jährlichen Kosten für das Abo belaufen sich auf bis zu 180 Euro. Der Bundesverband der Verbraucher-Zentrale (vzbv) hält die Preiserhöhung für rechtswidrig. Er möchte mit einer Sammelklage gegen diese vorgehen, indem er nach Betroffenen sucht. Damit dürfen DAZN-Abonnenten auf eine Rückzahlung von Gebühren hoffen.
Das DAZN-Angebot war bekannt für eine große Sportauswahl, günstige Preise und ein flexibles Abo-Modell. Ab dem 1. August 2022 war aber Schluss damit. DAZN hatte in den vergangenen Monaten für sämtliche neue und zurückkehrende Abonnenten seine Preise verdoppelt. Der Streamingdienst hat die Kosten pro Monat von 14,99 Euro auf 29,99 Euro angehoben. Bei Einmalzahlung erhöhten sich die Ausgaben von 149,99 Euro auf 274,99 Euro pro Jahr. Für diese Preiserhöhung hat DAZN viel Kritik bekommen. Aus der Sicht der Verbraucher-Zentrale sind diese Preiserhöhungen für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern auch ohne Zustimmung der Nutzer rechtlich nicht zulässig. Ferner sei die Preiserhöhungs-Klausel in den Verträgen intransparent und demzufolge unwirksam.
Im Jahr 2016 umfasste das Monatsabo einen Betrag von 9,99 Euro. Daraufhin folgte im August 2019 die erste Preiserhöhung auf 11,99 Euro. Im Sommer 2021 stieg der Preis des Monatsabos auf 14,99 Euro. Schließlich folgte ein Jahr später im August 2022 die Preisexplosion. Die Anhebung des Preises rechtfertigte DAZN durch das gewachsene Portfolio an Sport-Veranstaltungen. Man werde der Qualität des stark erweiterten Angebots gerecht und positioniere sich deshalb mit einem angemessenen Preis, fügt DAZN hinzu.
Der vzbv fordert auf seiner Webseite Verbraucher auf, sich bei Ihnen zu melden, um eine Sammelklage gegen DAZN einreichen zu können. Damit soll die Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren für Betroffene erreicht werden. Demzufolge sucht der vzbv nach Kunden von DAZN, die während des laufenden Vertrages von der enormen Preiserhöhung betroffen waren. Für den Streamingdienst könnte es richtig teuer werden, falls die Verbraucherzentrale recht hat. Die Preiserhöhung könnte sich somit letztendlich als Eigentor entpuppen.
DAZN teilte mit, bereits ein Schreiben des vzbv erhalten zu haben. Ferner führt der Streamingdienst aus, die darin angesprochenen Punkte sehr ernst genommen zu haben. Jedoch ist DAZN nach wie vor der Überzeugung, seine AGB stehen mit dem geltenden Recht im Einklang.
Betroffene haben die Möglichkeit, auf der Seite der Verbraucher-Zentrale online ihren Fall zu schildern. Die Fälle sollen zusammengefasst und im Rahmen eines möglichen Prozesses verhandelt werden. Der Vorteil einer Musterfeststellungs-Klage: Betroffene müssen nicht einzeln klagen und können hohe Gerichtskosten vermeiden.
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