14.02.2022 - Hymer Wohnmobile Aktuell: Weitere Manipulation an Wohnmobilen?

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Laut aktueller Berichte steht die Erwin Hymer Group erneut unter Verdacht Manipulationen an ihren Fahrzeugen begangen zu haben. Diesmal geht es jedoch nicht um Manipulationen in Zusammenhang mit der Abgasskandalthematik, sondern um das Gewicht der Wohnmobile.
Am 26. Januar durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei das Hymer Betriebsgelände in Bad Waldsee (Baden-Württemberg). Es wurden „beweiserhebliche Unterlagen“ gesucht. Der konkrete Vorwurf ist nicht bekannt, gleichwohl ist es naheliegend, dass Hymer bei den Gewichtsangaben seiner Wohnmobile betrogen haben soll.

Gewichtsklassen für Reisemobile

Die meisten Camper gehören der Klasse bis 3,5 Tonnen an, wobei sich diese Angabe auf das Maximalgewicht (inklusive Reisender und Ladung) bezieht. Problematisch ist jedoch, dass die Gewichtsangabe, welche von Hymer beworben und vermarktet wird, lediglich das Leergewicht abbildet. Sonderausstattung (Sat-Anlage, Markise, Automatik-Getriebe etc.), die von Kunden entsprechender Premiumhersteller üblicherweise hinzugebucht wird, ist dabei nicht mitinbegriffen.
Die Gewichtsklasse bis zu 3,5 Tonne ist ein Grenzwert. Lediglich Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis vor 1999 erworben haben, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Andernfalls muss eine Fahrerlaubnis für Leicht-Lkw erworben werden. Liegt eine solche nicht vor, drohen Fahrern ernste Konsequenzen. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) stellt einen Straftatbestand dar, wobei es gleichgültig ist, ob der Fahrer vom zu hohen Gewicht seines Wohnmobils wusste oder nicht, da auch fahrlässige Begehung geahndet wird.

Mögliche Rechtsfolgen und Gewährleistungsansprüche

Sollte sich herausstellen, dass Hymer beim Gewicht seiner Wohnmobile betrogen hat, würde das Unternehmen gegen die Europäische Norm EN 1646-2 verstoßen. Diese, für alle Hersteller verbindliche, Grundlage regelt sämtliche Parameter (Gesamtgewicht, Zuladung, Masse der persönlichen Ausrüstung etc.) hinsichtlich Reisemobilen. Am 10. Januar 2014 trat die Verordnung 1230/2012 in Kraft, welche den Begriff der „tatsächlichen Masse“ vorstellte. Diese beschreibt die Masse im fahrbereiten Zustand zusammen mit der Masse der Zusatzausstattung. Hersteller müssen somit für jedes einzelne Fahrzeug die tatsächliche Masse berechnen und ausweisen.

Für betroffene Verbraucher würden sich Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmangel gegen die Erwin Hymer Group ergeben. Wie auch in Fällen des „Dieselabgasskandals“ können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und - Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils - den Kaufpreis (unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung) zurückerhalten.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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