14.04.2022 – VW-Abgasskandal: Volkswagen vom Landgericht Dresden verurteilt – Schadensersatz EUR 22.067,49 plus Zinsen

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Das Landgericht Dresden verurteilte VW erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das Landgericht Dresden sprach in dem von Wawra & Gaibler geführten Verfahren Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu. Der Kläger bekam vom Gericht knapp 80% des von ihm fast 10 Jahre zuvor bezahlten Kaufpreises zugesprochen. Ebenfalls wurde die Beklagte zur Zahlung von Zinsen verurteilt. Im vorliegenden Verfahren ging es um einen VW Touran, der am 18.01.2013 als Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von EUR 27.884,26 erworben wurde.

Das Fahrzeug ist mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die dazu führt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sind die Emissionswerte jedoch um ein Vielfaches erhöht.

Das Landgericht Dresden hat erneut bestätigt, dass durch den Verbau dieser Software das Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle getäuscht und der Kläger hierdurch sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen drohte dem Kläger der Entzug der Betriebserlaubnis.

Der vom Gericht zugesprochene Schadensersatz gründet sich auf §852 BGB. Dieser spezielle Schadensersatz verjährt im Gegensatz zum Anspruch aus §826 BGB erst 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs. Somit kann Klägern, die wie im Urteil das Fahrzeug bereits sehr früh, noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals, erworben haben, noch abgeholfen werden. Fahrzeughersteller können bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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