Das Landgericht Augsburg verurteilt die Stellantis Europe S.p.A. (ehemals Fiat) zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 68.633,86 nebst Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Streitgegenständlich war in diesem Verfahren ein Wohnmobil des Typen Frankia F-Line. Dieses Wohnmobil ist mit einem 2,3 Liter Motor des italienischen Herstellers Fiat ausgestattet. Das Kraftfahrtbundesamt hat für den verbauten Motor bereits wiederholt festgestellt, dass unzulässige Software-Komponenten verbaut wurden.
Konkret enthält das streitgegenständliche Fahrzeug eine Funktion, die nach etwa 22 Minuten – kurz nach Ende des synthetischen Prüfzyklus NEFZ – die Abgasrückführung auf Null zurückfährt. Dies hat zur Folge, dass nach diesen 22 Minuten die Abgaswerte explodieren. Seitens des unabhängigen Emissions-Kontroll-Instituts der Deutschen Umwelthilfe wurden bei derartigen Wohnmobilen Grenzwertüberschreitungen um mehr als das 16-Fache gemessen.
Das Gericht führte diese Grenzwertüberschreitung auf unzulässige Abschalteinrichtungen zurück. Eine stichhaltige Rechtfertigung wurde seitens des Herstellers vor Gericht nicht erbracht.
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine konkrete Abschaltung der Abgasrückführung anhand des Zeitparameters als „prüfstandsbezogen“ zu werten. Eine derartig konsequente und getreue Anpassung der Abgasregelung an die Konditionen auf dem Prüfstand stellt auch nach der Ansicht des Landgerichts Augsburg eine sittenwidrige Schädigung des Eigentümers dar. Aufgrund der Verwendung dieser Abschalteinrichtung drohte dem Eigentümer der Entzug der Zulassung. Folgerichtig kann der Geschädigte gegen Rückgabe seines Fahrzeugs Schadensersatz verlangen.
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