Verdacht bei Knaus Wohnmobil erneut bestätigt: FCA (Fiat) nutzt unzulässige Abschalteinrichtungen
Das Landgericht Augsburg hat die Fiat Chrysler Automobiles (FCA Italy S.p.A.) wegen Abgasbetrugs zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Bei zahlreichen Wohn- und Reisemobilen mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Verdacht, dass die Dieselmotoren mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Konkret ist im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Motorsteuerungsfunktion verbaut worden, die bewirkt, dass der Motor des Wohnmobils die vorgeschriebene Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach dem Motorstart abschaltet. Somit werden die Grenzwerte für Stickoxide im Straßenbetrieb massiv überschritten.
In dem Fall vor dem LG Augsburg ging es um ein Fiat-Wohnmobil des Typs Knaus Boxstar (K250L). Basisfahrzeug dieses Wohnmobils ist ein Fiat Ducato mit einem sog. „Multijet“-Motor (2, 3 Liter Hubraum der Schadstoffklasse Euro 5). Der Geschädigte klagte gegen den Hersteller des Fahrzeugs, die FCA Italy S.p.A., und das Landgericht Augsburg verurteilte den Fahrzeughersteller zu 48.082,00 Euro Schadensersatz plus Zinsen. Die Richter gingen nach dem Vortrag der Kanzlei Wawra und Gaibler davon aus, dass es schlüssig ist, dass FCA Italy unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fiat Ducato verbaut habe. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidrigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz gegen Fiat Chrysler Italien.
Bereits im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Der Konzern steht nach wie vor unter dem Verdacht, in Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco unzulässige Anschalteinrichtungen zu nutzen. Das Urteil des LG Augsburg erhärtet nun erneut diesen Verdacht und zeigt nun auch Wohnmobilbesitzern, dass sie sich jetzt mit guten Erfolgsaussichten gegen den Abgasbetrug wehren können.
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