Das Thermofenster ist eine der Abschalt-Einrichtungen, die in Dieselfahrzeugen verbaut wurde, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Diese Art der Abgastechnik ist abhängig von der jeweiligen Außentemperatur und war ursprünglich dafür gedacht, den Motor vor extremen Temperaturen zu schützen. Diese Funktion missbrauchten Fahrzeugkonzerne jedoch zu betrügerischen Zwecken. Denn bei einer Außentemperatur unter 15°C und über 30°C wird die Abgasreinigung ganz oder teilweise abgeschaltet. Dies ist besonders problematisch, wenn man vor Augen hat, dass die durchschnittliche Außentemperatur in Deutschland nur an drei Monaten im Jahr die 15°C-Grenze übersteigt. Demzufolge werden die Abgaswerte im Rest des Jahres nicht eingehalten und gefährliche Stickoxide gelangen ungefiltert in die Luft.
Dass das Thermofenster dem Schutz des Motors diene, behauptete auch VW vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese Behauptung wurde vom höchsten Gericht Europas kritisiert, da ein solcher Schutz auch durch andere technische Einrichtungen zu gewährleisten ist. Der EuGH kam am 17.Dezember 2020 zu dem Entschluss, dass jene Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellen und dem Zweck dienen, Abgaswerte zu manipulieren (Az. C-693/18). Betroffene Dieselfahrer haben das Recht auf einen angemessenen Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens.
Im März 2023 hatte der EuGH ein weiteres wegweisendes Urteil in der Dieselthematik gefällt. Vor dem Urteilsspruch hatten Kläger stets den Nachweis zu erbringen, dass Autohersteller mit Einbau einer Abschalteinrichtung vorsätzlich gehandelt haben. Fortan soll aber bereits der Nachweis der Fahrlässigkeit ausreichend sein, was die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen gegen Autohersteller erheblich vereinfacht. Nicht zuletzt hatte sich der BGH der verbraucher-freundlichen Rechtsprechung des EuGH angeschlossen. Daher ist zu erwarten, dass das am 26. Juni 2023 verkündete Urteil ebenfalls zugunsten der Verbraucher ausfällt.
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