Mit aktuellem Urteil erkennt das Landgericht Ellwangen den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Der Kläger erwarb bereits am 12.02.2013 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ Q3 für EUR 41.299,98. Das Fahrzeug war mit dem Skandal-Motor EA 189 ausgestattet, der von VW produziert wurde.
Das Landgericht wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass der Audi AG ein eigenes vorsätzliches sittenwidriges Handeln vorzuwerfen ist. Da allgemein bekannt ist, dass die Audi AG fester Bestandteil des Volkswagen-Konzerns ist, kommt dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit einer manipulativen, auf Täuschung ausgerichteten unzulässigen Abschalteinrichtung ein Handlungscharakter zu, der einen Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung begründet. Auch die engen personellen Verflechtungen von Audi und VW in den höchsten Unternehmenskreisen unterstreichen dies. Es ist schlichtweg fern aller Lebenserfahrung, dass keine leitende Führungspersönlichkeit von der Implementierung der Abschalteinrichtung in Millionen von Fahrzeugen wusste.
Auch, wenn das Fahrzeug von der Audi AG produziert wurde, wurde dennoch, der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehene Motor EA 189 von Volkswagen verbaut. Aufgrund der zugrundeliegenden Unternehmensstrategie, mittels des Baukastensystems Kosten zu reduzieren, bejahte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers.
Hervorzuheben ist in diesem Verfahren, dass der Kläger das Fahrzeug im Laufe des Verfahrens für EUR 17.209,00 verkauft und weiterveräußert hat. Das Gericht sprach dem Kläger dennoch eine nachträgliche Schadensersatzzahlung zu. Der Schaden, den der Kläger durch den Erwerb eines mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehenen Fahrzeugs erlitten hat, entfällt durch einen Weiterverkauf des Fahrzeugs nicht vollständig.
Unter Zugrundelegung der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung bezüglich des Motors EA 189 wurde Audi entsprechend zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 11.283,36 nebst Zinsen verurteilt.
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