16.05.2023 Schufa: Löschung von Schuldnereinträgen

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In Deutschland hat niemand Schulden – ohne dass die Schufa das weiß. Wer aufgrund seiner Schulden einen negativen Schufa-Eintrag hat, hat meist Schwierigkeiten bei wichtigen Finanzgeschäften. Denn es ist kaum möglich, Verträge abzuschließen, Ratenkäufe zu tätigen oder eine Wohnung zu mieten. Für rund 250.000 Schuldner kommt nun die Entwarnung: die Schufa ist bereit, einige Negativeinträge zu löschen.

Schufa löscht 250.000 Schuldnereinträge von Verbrauchern

Im Rahmen eines laufenden Gerichtsprozesses hat die Schufa laut eigenen Angaben zufolge etwa 250.000 Einträge gelöscht. Das betrifft die Negativeinträge von Verbrauchern, die eine Privatinsolvenz durchlaufen haben. Die verkürzte Löschfrist hat eine Verbesserung der Bonität zur Folge. Die Schufa hatte bereits eine Verkürzung der Speicherdauer für Privatinsolvenz-Einträge angekündigt. Damit verkürzt sich die Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate. Sogar Insolvenz-Gerichte veröffentlichen Daten zur Privatinsolvenz lediglich ein halbes Jahr. Schuldnern entstehen durch eine dreijährige Löschfrist erhebliche Nachteile. Schließlich ist es für sie kaum möglich, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.


EuGH verhandelt über Schufa-Bonitätsscore

Der EuGH verhandelt aktuell über die Befugnisse der Schufa. Sie ist die größte Auskunftei in Deutschland. Hierbei geht es um die Frage, ob der Bonitätsscore der Schufa überhaupt zulässig ist. Der Generalanwalt des EuGH Priit Pikamäe geht davon aus, dass das Verfahren, mit dem die Schufa die Kreditwürdigkeit der Verbraucher berechnet, rechtswidrig ist. Die Berechnung führt nämlich ein Computer durch. Allerdings ist es nicht mit der DSGVO vereinbar, dass eine Maschine wichtige Entscheidungen über Menschen trifft. So argumentiert auch Pikamäe. Das Urteil des EuGH steht noch aus. Allerdings ist es meist der Fall, dass das Gericht der Auffassung des Generalanwalts folgt.


Schufa muss unrechtmäßige Negativeinträge löschen

Wer zu Unrecht einen negativen Schufa-Eintrag hat, muss diesen keinesfalls hinnehmen. Die Schufa und auch andere Auskunfteien haben solche Einträge unverzüglich zu löschen. Kommt die Schufa dem nicht oder unzureichend nach, steht Ihnen womöglich ein Schadensersatz zu. Verbraucher haben jährlich Anspruch auf eine kostenlose Bonitätsauskunft. Es ist ratsam, diese auch stets anzufordern und zu kontrollieren.


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