17.04.2023 LG Stuttgart: Riester-Kürzung unwirksam

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Riester Rente: Kritik an Kürzungsklausel der Allianz

Die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die Allianz eingereicht, da sie einem Inhaber einer Riester-Police die Zahlung gekürzt hat. Das Urteil wird voraussichtlich am 10. Juli 2023 verkündet.


Allianz vor dem Landgericht Stuttgart

Im Bereich Riester-Versicherungen wird es vermutlich für die Allianz ungemütlich. In der Eröffnungs-Verhandlung gegen den Versicherer hat das Landgericht Stuttgart eine eher kritische Haltung gegenüber einer Klausel des Dax-Unternehmens eingenommen. Diese Klausel hatte zur Folge, dass einem Riester-Sparer die Rentenzahlungen gekürzt wurden. Die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg reichte daraufhin die Klage ein. Sowohl die Allianz als auch die Verbraucherschützer haben nun die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu beziehen.

Anlass dafür ist die Kürzung einer Zahlung aus einer staatlich geförderten Renten-Versicherung. Die Allianz hatte während der jüngsten Niedrigzinsphase in Riester-Policen den vertraglich festgelegten Rentenfaktor reduziert. Dies hatte zur Folge, dass die zu erwartenden Rentenzahlungen abnahmen. Hierbei berief sich die Allianz auf die in der Branche übliche Treuhänderklausel. Versicherungs-Anbieter reduzieren demzufolge einseitig die vertraglich vereinbarte Rentenzahlung. Aufgrund der umstrittenen Klausel mahnte die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg die Allianz ab. Nachdem die Allianz dieser Aufforderung nicht nachkam, sahen sich die Verbraucherschützer gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.


Treuhänderklausel sei Grundlage für Kürzung

Einem Riester-Kunden wurde im Jahr 2006 eine staatlich geförderte Renten-Versicherung namens „Riester Rente Invest Garantie“ der Allianz verkauft. Der Vertrag sah eine monatliche Rentenzahlung von 38,74 Euro pro 10.000 Euro Versicherungswert vor. Jedoch hat die Allianz den Rentenfaktor nun um etwa 20 Prozent reduziert. Das entspricht einer Zahlung von lediglich 30,84 Euro pro 10.000 Euro Policenwert. Eine bereits ähnliche Angelegenheit wurde dem Landgericht Köln kürzlich vorgelegt. Im Februar dieses Jahres hat das Gericht eine Klausel des Anbieters Zurich Deutscher Herold als unwirksam erklärt. Die Klausel hätte angeblich den Versicherer dazu befähigt, eine Riester-Police auf Basis von Investmentfonds, um etwa 25 Prozent zu kürzen.


Verbraucherschützern zufolge ist Treuhänderklausel rechtswidrig

Die Allianz gab als Gründe den Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt sowie die langanhaltende Niedrigzinsphase für ihre Entscheidung an. Nach Beschwerden der Kunden teilte Allianz mit, dass der Rentenfaktor bei Änderungen der Rechnungsgrundlagen wieder angehoben werden würde. Jedoch konkretisierte die Versicherung die genauen Umstände und Berechnungs-Parameter nicht weiter. Die Allianz gibt keine Stellungnahme zum laufenden Gerichtsverfahren ab.

Der Versicherer gesteht sich das einseitige Recht zur Kürzung der Rente zu. Zugleich verpflichtet er sich aber nicht verbindlich, die Rente zu erhöhen, wenn sich die Bedingungen wieder ändern. Mittels Klage wollen die Verbraucherschützer nun erreichen, dass Kunden eine Nachzahlung erhalten.

Schätzungen zufolge sind möglicherweise 700.000 Riester-Policen betroffen. Auch weitere Renten-Versicherungen sind möglicherweise von dieser Angelegenheit betroffen. Das hat zur Folge, dass mehrere Millionen Versicherungs-Policen einer Überprüfung unterzogen werden müssen.


Nach BGH-Urteil möchte sich die Finanzaufsicht Bafin einschalten

Die Bafin hat laut Finanzexperten bereits das Thema der Rentenkürzungen im Blick. Jedoch äußert diese sich nicht zu laufenden Verfahren. Kommt es zu einem Urteil höchster Instanz, wird die Bafin prüfen, ob Handlungsbedarf bei den Versicherungen besteht. Weitere Abmahnungen und Klagen gegen Versicherer werden in Zukunft folgen.


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