17.05.2022 – Wawra & Gaibler erstreiten Urteil für VW Beetle – Schadensersatz EUR 15.819,14 plus Zinsen

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 15.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt einmal mehr seine Rechtsansicht bezüglich des Skandalmotors EA 189

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach in dem von Wawra & Gaibler geführten Verfahren Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu. Im vorliegenden Verfahren ging es um einen Volkswagen Beetle CUP 1.6 I TDI, der am 23.12.2013 als Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von EUR 26.138,01 erworben wurde. Das Fahrzeug ist mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die dazu führt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden.

Das Fahrzeug ist mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die zwischen zwei verschiedenen Modi, die im Bezug auf die Abgasreinigung unterschiedlich effektiv sind, wechselt. Im realen Fahrbetrieb kommt lediglich der weniger effektive Modus zum Einsatz, wohingegen auf dem Prüfstand die Abgasrückführung vorschriftsmäßig durchgeführt wird (sog. Umschaltlogik). Dies führt dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sind die Emissionswerte jedoch um ein Vielfaches erhöht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, dass durch den Verbau dieser Software das Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle getäuscht und der Kläger hierdurch sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen drohte dem Kläger der Entzug der Betriebserlaubnis.

Der vom Gericht zugesprochene Schadensersatz gründet sich auf §852 BGB. Dieser spezielle Schadensersatz verjährt im Gegensatz zum Anspruch aus §826 BGB erst 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs. Somit kann Klägern, die wie im Urteil das Fahrzeug bereits sehr früh, noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals, erworben haben, noch abgeholfen werden. Fahrzeughersteller können bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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