Immer mehr Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden in Deutschland zugelassen. Dabei ist die Tendenz steigend. Es stellt sich die Frage, wem die Batterie gehört. Die Eigentums-Verhältnisse sind hier oft unübersichtlich. Wie sind außerdem die Regelungen bei einem Unfall? Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Infos zur Batterie in Fahrzeugen mit Elektroantrieb.
In den Anfangsjahren der Elektro-Mobilität haben die Hersteller häufig Fahrzeuge mit einer gemieteten Batterie verkauft. Bei einem Unfall ist zu beachten, dass Sie in diesem Fall nicht Eigentümer der Batterie sind. Daher ist der Hersteller des Fahrzeugs als Eigentümer der Batterie bei einem Unfall hinzuzuziehen. Für Ihre Schadensermittlung bedeutet dies, dass bei einem Totalschaden die Batterie nicht mit dem Wert der Wiederbeschaffung kalkuliert werden darf. Hier ist eine Restwertberechnung ohne Batterie aufzustellen. Als Eigentümer des Fahrzeugs erhalten Sie im Totalschadensfall den Wiederbeschaffungs-Wert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Für die Batterie des Fahrzeugs erhält einzig der Hersteller/Eigentümer der Batterie eine Entschädigung. Wichtig ist: Die Batterie darf nicht mitverkauft werden. Außerdem fallen Ausbaukosten für die Batterie an. Diese hat der Verantwortliche oder die Haftpflicht-Versicherung zu leisten.
Bei einer beschädigten Batterie hat der Eigentümer eigene Ansprüche gegen den Schädiger, also den Unfallverursacher. Die Verwertung und Entsorgung der Batterie wird durch spezielle Dienstleister übernommen. Überprüfen Sie daher Ihren Vertrag, um zu sehen, wer sich um die Schadensabwicklung bezüglich des Schadens an der Batterie zu kümmern hat. In neueren Verträgen gehören die Batterien den Fahrzeugeigentümern. Diese haben bei einer beschädigten Batterie auch hier Ansprüche gegen den Schädiger. Im Kaskofall sehen die Versicherungs-Bedingungen teilweise eine Wertminderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge vor. Dann ist ein prozentualer Betrag der Kosten für die Reparatur als Wertminderung auszubezahlen.
Für den Geschädigten heißt das: Hat der Eigentümer des Fahrzeugs die Batterie im Fahrzeug nur gemietet? Dann muss er überprüfen, ob er die Ansprüche bezüglich des Schadens an der Batterie mit geltend machen kann. Hierzu hilft ein Blick in den Mietvertrag.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an unser Expertenteam der Kanzlei Wawra & Gaibler. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Unsere Anwälte setzen sich für Ihre Verbraucherrechte ein.
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