Mit Urteil vom 07.02.2023 untersagte das LG München einem Automobil-Hersteller aus München die Werbung mit Abgaswerten. Diese Werbung ist nach Ansicht des Umweltvereins irreführend. Das Landgericht bestätigte dies nun (Az. 1 HK O 4969/22).
Der Münchner Autohersteller warb im April 2022 online mit einem WLTP. Bei WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) handelt es sich um eine Methode zur Verbrauchs- und Abgasberechnung. Die WLTP-Werte sind häufig wesentlich niedriger als die Werte der älteren Methode "NEFZ" (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Dadurch konnte der Eindruck einer geringeren Emissionsabgabe entstehen. Der Umweltverein mahnte den Autokonzern ab. Daraufhin veränderte der Fahrzeughersteller die Darstellung auf der Webseite. Das Unternehmen weigerte sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dagegen klagte der Umweltverein.
Das Landgericht nahm ebenfalls eine Irreführung von Verbrauchern durch die streit-gegenständliche Werbung an. Die Werbung rufe die Gefahr der Fehlvorstellung der Verbraucher darüber hervor, dass es sich bei den ausgewiesenen NEFZ-Werten um WLTP-Werte handle. Die Bezeichnung der Werte ist auf der Webseite nicht ausreichend ausgewiesen.
Das schafft die Gefahr, dass Verbraucher nicht erkennen, dass es sich bei den angegebenen Werten um WLTP-Werte handelt. Diese erscheinen dann im Vergleich zu den NEFZ-Werten anderer Hersteller sehr gering. Die Tatsache, dass der Münchner Autohersteller auf seiner Webseite einen Link zu einer anderen Seite mit den richtigen Werten enthalte, beseitige die Gefahr der Fehlvorstellung nicht. Die Verlinkung sei von außen nicht erkennbar, sodass ein Verbraucher nicht mit Sicherheit, sondern eher zufällig darauf stoße.
Es sei auch davon auszugehen, dass sich Verbraucher nach dem Diesel-Abgasskandal über die Abgaswerte informieren und diese ihre Kaufentscheidung beeinflussen. Durch die mangelhafte Aufklärung der Verbraucher sei eine Gefahr einer wesentlichen Beeinflussung nach Ansicht des Gerichts gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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