17.02.2023: Verbraucherschutz - Der Fall Shiny Flakes

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Ein Beispiel für den rücksichtslosen Umgang mit Kundendaten

"Shiny Flakes" war der Nickname des Drogenhändlers Maximilian Schmidt. Er betrieb bis 2015 die größte illegale Drogenhandels-Plattform in Leipzig - und das aus seinem Kinderzimmer heraus. Nach seiner Verhaftung stellten die Ermittler rund eine Tonne Drogen mit einem Gesamtwert von vier Millionen Euro sicher.

In einer Dokumentation auf Netflix zeigt Schmidt, wie er mit den Kundendaten umgegangen ist. Er versicherte auf der Webseite eine sichere Verschlüsselung der Kundendaten und keine Speicherung. Dies war für viele Kunden aufgrund der Brisanz des Geschäfts über illegale Rauschmittel wohl ein Kaufgrund. In der Doku erklärt Schmidt, er habe die Kundendaten in einer ungesicherten Excel-Tabelle gespeichert. Nach der Sicherstellung von Datenträgern und ausgedruckten Bestelllisten hatten Behörden die Möglichkeit, viele Informationen auch schon ohne jegliche Sicherheits-Vorkehrungen einzusehen. Kurze Zeit nach der Festnahme von "Shiny Flakes" wurde auch der Nachfolger der Drogenplattform gefasst. Auch bei der Festnahme des Betreibers der Seite „Chemical Love busted“ stellten die Ermittler neben erheblichen Mengen an Drogen auch Kundenlisten sicher.


Enorme strafrechtliche Konsequenzen auch für die Kunden der Online-Drogenplattform

Nachdem die Webseiten einen verantwortungsvollen, verschlüsselten Datenverkehr versichert hatten, liegen nun die Bestelllisten und Kundendaten bei der Polizei. Alle Kunden haben damit zu rechnen, dass gegen sie Ermittlungen angestellt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig konnten allein auf Basis der "Shiny Flakes"-Liste bereits über 5.500 Verfahren beginnen. Die Polizei versendete bereits hunderte Vorladungen und Anhörungsbögen. Schließlich ist die Bestellung von Betäubungsmitteln strafbar. Je nach Menge der Bestellung und Beweislage sind höhere Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen zu erwarten. Durch eine sorgsame Verschlüsselung hätten die Dealer dies verhindert. Auch wenn sich die Konsumenten sicher bei der Bestellung über die Strafbarkeit ihrer Handlungen bewusst waren.

Die Folgen für die Kunden der Webseite sind enorm. Die Ermittler nahmen Hausdurchsuchungen und Untersuchungs-Verfahren vor. Teilweise sind bereits Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz beendet worden. Bestellungen geringer Mengen wies in vielen Fällen auf Eigenbedarf hin. Die Datenspeicherung war jedoch nicht einer Unvernunft geschuldet, sondern diente der gezielten Werbeschaltung. Anhand der erhobenen Daten personalisierten die Betreiber die Angebote und erreichten damit eine Umsatzsteigerung. Wohl unbewusst lieferte Schmidt den Strafverfolgungs-Behörden eine Liste der Straftaten seiner Kunden. Schließlich listete er in einer Spalte der Tabelle die Bitcoin-Adressen der Käufer auf. So gelang es den Ermittlern, diese Bitcoin-Adressen mit dem Namen zu verbinden und damit einen Beweis für die Tathandlungen zu sichern.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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